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   BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83   

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https://dejure.org/1984,12466
BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83 (https://dejure.org/1984,12466)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1984 - 2 StR 795/83 (https://dejure.org/1984,12466)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1984 - 2 StR 795/83 (https://dejure.org/1984,12466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Betruges und Unterschlagung sowie wegen Steuerhinterziehung - Vorenthaltung einbehaltener Arbeitnehmer-Beitragsanteile - Verletzung der amtlichen Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 367
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83
    Soweit der Beschwerdeführer "fehlerhafte und unvollständige Verwertung von Beweismitteln" als Verfahrensverstoß beanstandet, ist die Rüge unzulässig, weil sie die angesprochenen Urkunden in der Rechtfertigungsschrift nicht inhaltlich wiedergibt (vgl. § 344 Abs. 2 StPO; BGHSt 3, 213) und sich im übrigen darin erschöpft, die dem Tatrichter vorbehaltenen Beweiswürdigungen und Tatsachenfeststellungen durch eigene zu ersetzen.
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83
    Die Beurteilungsänderung, nach der das Tatbestandsmerkmal der "Vorspiegelung falscher Tatsachen" statt durch (fortgesetztes) positives Tun durch pflichtwidriges Unterlassen "am" 17. März 1976 erfüllt wurde - in Wirklichkeit rechtfertigen die Urteilsfeststellungen diesen Vorwurf für den gesamten Zeitraum, in dem der Angeklagte seit jenem Tag weitere Kredite in Anspruch genommen hat - hält sich ebenfalls im Rahmen des § 264 Abs. 2 StPO und bewirkt keine verfahrenshindernde Änderung der Tatidentität (vgl. hierzu BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 28, 196, 198; BGH, Urteil vom 13. September 1955 - 5 StR 305/55; OLG Celle NJW 1961, 1080; OLG Stuttgart VRS 60, 64).
  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83
    Die Beurteilungsänderung, nach der das Tatbestandsmerkmal der "Vorspiegelung falscher Tatsachen" statt durch (fortgesetztes) positives Tun durch pflichtwidriges Unterlassen "am" 17. März 1976 erfüllt wurde - in Wirklichkeit rechtfertigen die Urteilsfeststellungen diesen Vorwurf für den gesamten Zeitraum, in dem der Angeklagte seit jenem Tag weitere Kredite in Anspruch genommen hat - hält sich ebenfalls im Rahmen des § 264 Abs. 2 StPO und bewirkt keine verfahrenshindernde Änderung der Tatidentität (vgl. hierzu BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 28, 196, 198; BGH, Urteil vom 13. September 1955 - 5 StR 305/55; OLG Celle NJW 1961, 1080; OLG Stuttgart VRS 60, 64).
  • BGH, 05.10.1982 - 1 StR 174/82

    Beurlaubung des Verteidigers - Aufhebung des Urteils wegen Durchführung der

    Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83
    Daß dieser Hinweis dem Angeklagten und seinen Verteidigern ermöglicht hat, die Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (vgl. zu den Anforderungen BGH NStZ 1983, 34 f mit Nachweisen), ergibt sich zweifelsfrei aus der Schutzschrift vom 5. April 1983 an das Gericht.
  • OLG Stuttgart, 11.06.1980 - 1 Ss 415/80
    Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83
    Die Beurteilungsänderung, nach der das Tatbestandsmerkmal der "Vorspiegelung falscher Tatsachen" statt durch (fortgesetztes) positives Tun durch pflichtwidriges Unterlassen "am" 17. März 1976 erfüllt wurde - in Wirklichkeit rechtfertigen die Urteilsfeststellungen diesen Vorwurf für den gesamten Zeitraum, in dem der Angeklagte seit jenem Tag weitere Kredite in Anspruch genommen hat - hält sich ebenfalls im Rahmen des § 264 Abs. 2 StPO und bewirkt keine verfahrenshindernde Änderung der Tatidentität (vgl. hierzu BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 28, 196, 198; BGH, Urteil vom 13. September 1955 - 5 StR 305/55; OLG Celle NJW 1961, 1080; OLG Stuttgart VRS 60, 64).
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