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BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Betruges und Unterschlagung sowie wegen Steuerhinterziehung - Vorenthaltung einbehaltener Arbeitnehmer-Beitragsanteile - Verletzung der amtlichen Aufklärungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 367
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83
Soweit der Beschwerdeführer "fehlerhafte und unvollständige Verwertung von Beweismitteln" als Verfahrensverstoß beanstandet, ist die Rüge unzulässig, weil sie die angesprochenen Urkunden in der Rechtfertigungsschrift nicht inhaltlich wiedergibt (vgl. § 344 Abs. 2 StPO; BGHSt 3, 213) und sich im übrigen darin erschöpft, die dem Tatrichter vorbehaltenen Beweiswürdigungen und Tatsachenfeststellungen durch eigene zu ersetzen. - BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62
Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der …
Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83
Die Beurteilungsänderung, nach der das Tatbestandsmerkmal der "Vorspiegelung falscher Tatsachen" statt durch (fortgesetztes) positives Tun durch pflichtwidriges Unterlassen "am" 17. März 1976 erfüllt wurde - in Wirklichkeit rechtfertigen die Urteilsfeststellungen diesen Vorwurf für den gesamten Zeitraum, in dem der Angeklagte seit jenem Tag weitere Kredite in Anspruch genommen hat - hält sich ebenfalls im Rahmen des § 264 Abs. 2 StPO und bewirkt keine verfahrenshindernde Änderung der Tatidentität (vgl. hierzu BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 28, 196, 198; BGH, Urteil vom 13. September 1955 - 5 StR 305/55; OLG Celle NJW 1961, 1080; OLG Stuttgart VRS 60, 64). - BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78
Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines …
Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83
Die Beurteilungsänderung, nach der das Tatbestandsmerkmal der "Vorspiegelung falscher Tatsachen" statt durch (fortgesetztes) positives Tun durch pflichtwidriges Unterlassen "am" 17. März 1976 erfüllt wurde - in Wirklichkeit rechtfertigen die Urteilsfeststellungen diesen Vorwurf für den gesamten Zeitraum, in dem der Angeklagte seit jenem Tag weitere Kredite in Anspruch genommen hat - hält sich ebenfalls im Rahmen des § 264 Abs. 2 StPO und bewirkt keine verfahrenshindernde Änderung der Tatidentität (vgl. hierzu BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 28, 196, 198; BGH, Urteil vom 13. September 1955 - 5 StR 305/55; OLG Celle NJW 1961, 1080; OLG Stuttgart VRS 60, 64). - BGH, 05.10.1982 - 1 StR 174/82
Beurlaubung des Verteidigers - Aufhebung des Urteils wegen Durchführung der …
Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83
Daß dieser Hinweis dem Angeklagten und seinen Verteidigern ermöglicht hat, die Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (vgl. zu den Anforderungen BGH NStZ 1983, 34 f mit Nachweisen), ergibt sich zweifelsfrei aus der Schutzschrift vom 5. April 1983 an das Gericht. - OLG Stuttgart, 11.06.1980 - 1 Ss 415/80
Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83
Die Beurteilungsänderung, nach der das Tatbestandsmerkmal der "Vorspiegelung falscher Tatsachen" statt durch (fortgesetztes) positives Tun durch pflichtwidriges Unterlassen "am" 17. März 1976 erfüllt wurde - in Wirklichkeit rechtfertigen die Urteilsfeststellungen diesen Vorwurf für den gesamten Zeitraum, in dem der Angeklagte seit jenem Tag weitere Kredite in Anspruch genommen hat - hält sich ebenfalls im Rahmen des § 264 Abs. 2 StPO und bewirkt keine verfahrenshindernde Änderung der Tatidentität (vgl. hierzu BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 28, 196, 198; BGH, Urteil vom 13. September 1955 - 5 StR 305/55; OLG Celle NJW 1961, 1080; OLG Stuttgart VRS 60, 64).