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   BGH, 04.05.1973 - I ZR 96/72   

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https://dejure.org/1973,6863
BGH, 04.05.1973 - I ZR 96/72 (https://dejure.org/1973,6863)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1973 - I ZR 96/72 (https://dejure.org/1973,6863)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1973 - I ZR 96/72 (https://dejure.org/1973,6863)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rufausbeitung eines Unternehmens zur Herstellung von Geschirrspüllmittel - Gewährung eines Schutzes gegen die Nachahmung von sonderrechtlich nicht geschützten Kennzeichen - Maßgeblichkeit des Grads der Verkehrsbekanntheit und der Originalität des Erzeugnisses für die ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61

    coffeinfrei

    Auszug aus BGH, 04.05.1973 - I ZR 96/72
    Der vom Berufungsgericht gewählte Ausgangspunkt (§ 1 UWG) und die anhand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1956, 553 - Coswig; 1963, 423, 428 - coffeinfrei) daraus entwickelten Voraussetzungen für den wettbewerbsrechtlichen Schutz gegen die Nachahmung von sonderrechtlich nicht geschützten Kennzeichen sind zwar nicht zu beanstanden.

    Daraus folgt, daß Feststellungen zur Verkehrsbekanntheit insbesondere zu der Frage, ob bei einer aus mehreren Merkmalen zusammengesetzten Kennzeichnung sämtliche Merkmale oder nur einzelne von ihnen, gegebenenfalls welche Merkmale, vom Verkehr als Herkunftshinweis betrachtet werden, häufig nicht durch eigene Überlegungen des Gerichts ersetzt werden können, daß solche Überlegungen vielmehr als bloße Vermutungen keine ausreichende Grundlage für die rechtliche Beurteilung abgeben können (BGH GRUR 1963, 423, 426 - coffeinfrei; GRUR 1969, 190, 192 - halazon).

    Kommt das Berufungsgericht auch in der erneuten Verhandlung zu dem Ergebnis, daß der Bestandteil "Alka" als betrieblicher Herkunftshinweis einen gewissen Bekanntheitsgrad, besitzt, dann ist ihm allerdings darin beizutreten, daß es aus der früheren Stellung des Beklagten als Angestellter der Klägerin folgert, der Beklagte habe die Bezeichnung "Alka" in Kenntnis der Wertschätzung des Produkts der Klägerin gewählt, um den guten Ruf ihrer Ware für sich auszunutzen, und wegen dieses Verhaltens die Verwendung der identischen Bezeichnung als sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG beurteilt (BGH GRUR 1963, 423, 429 - coffeinfrei; 1966, 30, 33 - Konservenzeichen); diese Folgerung wäre vor allem auch deshalb gerechtfertigt, weil auf dem Gebiet des Kennzeichnungsrechts das Einhalten eines Abstands für Mitbewerber regelmäßig möglich und zumutbar ist (vgl. BGH GRUR 1964, 315, 317 - skai-cubana), zumal wenn der Mitbewerber ein früherer Angestellter ist.

  • BGH, 26.06.1968 - I ZR 24/66

    Wettbewerbsrechtlicher Schutz der Ausstattungsanwartschaft unter dem

    Auszug aus BGH, 04.05.1973 - I ZR 96/72
    Das Berufungsgericht hätte aber weiter beachten müssen, daß bei der Gewährung eines solchen wettbewerbsrechtlichen Schutzes Zurückhaltung geboten ist, daß die Anforderungen an den Grad der Verkehrsbekanntheit und an die Originalität und damit die Eignung der Kennzeichnung als Herkunftshinweis nicht gering bemessen werden dürfen (vgl. BGH GRUR 1969, 190, 191 - halazon).

    Daraus folgt, daß Feststellungen zur Verkehrsbekanntheit insbesondere zu der Frage, ob bei einer aus mehreren Merkmalen zusammengesetzten Kennzeichnung sämtliche Merkmale oder nur einzelne von ihnen, gegebenenfalls welche Merkmale, vom Verkehr als Herkunftshinweis betrachtet werden, häufig nicht durch eigene Überlegungen des Gerichts ersetzt werden können, daß solche Überlegungen vielmehr als bloße Vermutungen keine ausreichende Grundlage für die rechtliche Beurteilung abgeben können (BGH GRUR 1963, 423, 426 - coffeinfrei; GRUR 1969, 190, 192 - halazon).

  • BGH, 29.06.1956 - I ZR 129/54

    Verrichtungsgehilfe, Weisungen, Generalvertreter

    Auszug aus BGH, 04.05.1973 - I ZR 96/72
    Der vom Berufungsgericht gewählte Ausgangspunkt (§ 1 UWG) und die anhand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1956, 553 - Coswig; 1963, 423, 428 - coffeinfrei) daraus entwickelten Voraussetzungen für den wettbewerbsrechtlichen Schutz gegen die Nachahmung von sonderrechtlich nicht geschützten Kennzeichen sind zwar nicht zu beanstanden.
  • BGH, 20.01.1961 - I ZR 79/59
    Auszug aus BGH, 04.05.1973 - I ZR 96/72
    Es entspricht zwar der Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß der Richter Feststellungen hinsichtlich der Verkehrsbekanntheit häufig ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe treffen kann, vor allem in den Fällen, in denen er selbst als angesprochener Verkehrsteilnehmer in Betracht kommt und es sich um Gegenstände des täglichen oder des allgemeinen Bedarfs handelt, lichtet sich aber die Werbung und der Vertrieb an Fachkreise, in deren Vorstellungen der Richter regelmäßig keinen Einblick hat, dann kann es insoweit erforderlich sein, Auskünfte einzuholen und von den weiterhin möglichen Beweismitteln Gebrauch zu machen (BGH GRUR 1961, 356, 358 - Pressedienst; GRUR 1963, 270, 272 - Bärenfang; GRUR 1964, 33, 36 - Bodenbeläge).
  • BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 42/62
    Auszug aus BGH, 04.05.1973 - I ZR 96/72
    Es entspricht zwar der Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß der Richter Feststellungen hinsichtlich der Verkehrsbekanntheit häufig ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe treffen kann, vor allem in den Fällen, in denen er selbst als angesprochener Verkehrsteilnehmer in Betracht kommt und es sich um Gegenstände des täglichen oder des allgemeinen Bedarfs handelt, lichtet sich aber die Werbung und der Vertrieb an Fachkreise, in deren Vorstellungen der Richter regelmäßig keinen Einblick hat, dann kann es insoweit erforderlich sein, Auskünfte einzuholen und von den weiterhin möglichen Beweismitteln Gebrauch zu machen (BGH GRUR 1961, 356, 358 - Pressedienst; GRUR 1963, 270, 272 - Bärenfang; GRUR 1964, 33, 36 - Bodenbeläge).
  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 92/63

    Kennzeichnungskraft eines Warenzeichens - Schutzfähigkeit der

    Auszug aus BGH, 04.05.1973 - I ZR 96/72
    Kommt das Berufungsgericht auch in der erneuten Verhandlung zu dem Ergebnis, daß der Bestandteil "Alka" als betrieblicher Herkunftshinweis einen gewissen Bekanntheitsgrad, besitzt, dann ist ihm allerdings darin beizutreten, daß es aus der früheren Stellung des Beklagten als Angestellter der Klägerin folgert, der Beklagte habe die Bezeichnung "Alka" in Kenntnis der Wertschätzung des Produkts der Klägerin gewählt, um den guten Ruf ihrer Ware für sich auszunutzen, und wegen dieses Verhaltens die Verwendung der identischen Bezeichnung als sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG beurteilt (BGH GRUR 1963, 423, 429 - coffeinfrei; 1966, 30, 33 - Konservenzeichen); diese Folgerung wäre vor allem auch deshalb gerechtfertigt, weil auf dem Gebiet des Kennzeichnungsrechts das Einhalten eines Abstands für Mitbewerber regelmäßig möglich und zumutbar ist (vgl. BGH GRUR 1964, 315, 317 - skai-cubana), zumal wenn der Mitbewerber ein früherer Angestellter ist.
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