Rechtsprechung
BGH, 04.07.1977 - II ZR 133/75 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,9471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Inhaber eines Überbringerschecks - Überbringerscheck als Inhaberpapier - Einziehungsermächtigung als Einwilligung zur Verfügung über ein fremdes, dem Einwilligenden zustehendes Recht - Erteilung eines Einziehungsauftrags - Inkassoauftrag als Geschäftsbesorgungsvertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1977, 2043
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.12.1973 - II ZR 60/73
Zurückbelastung eines Schecks nach Nichteinlösung - Scheckrechtlicher …
Auszug aus BGH, 04.07.1977 - II ZR 133/75
Daß dies nicht der Fall ist, darauf hat der Senat im Urteil vom 3. Dezember 1973 - II ZR 60/73 (WM 1974, 171) bereits hingewiesen. - BGH, 26.03.1952 - II ZR 53/51
Ansprüche einer Bank aus einem Scheck
Auszug aus BGH, 04.07.1977 - II ZR 133/75
Eine solche eingeschränkte Legitimationsübertragung ist rechtlich zulässig (BGHZ 5, 285, 292). - BGH, 26.03.1952 - II ZR 209/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.07.1977 - II ZR 133/75
Zur gerichtlichen Durchsetzung des Rückgriffsanspruchs im eigenen Namen ist sie auch befugt, wenn man dafür ein eigenes schutzwürdiges Interesse der Klägerin fordert (vgl. Senatsurteil vom 26.3.1952 - II ZR 209/51, LM BGB § 185 Nr. 1).
- BGH, 23.09.1985 - II ZR 172/84
Vorlegung eines Schecks durch Einreichung bei der Deutschen Bundesbank
Die Inkassobank zieht zwar den ihr eingereichten Scheck im eigenen Namen, aber für Rechnung des Einreichers bei dem bezogenen Kreditinstitut ein (vgl. Sen. Urt. v. 4. Juli 1977 - II ZR 133/75, WM 1977, 1119).