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   BGH, 04.07.1979 - 3 StR 130/79   

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https://dejure.org/1979,321
BGH, 04.07.1979 - 3 StR 130/79 (https://dejure.org/1979,321)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1979 - 3 StR 130/79 (https://dejure.org/1979,321)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1979 - 3 StR 130/79 (https://dejure.org/1979,321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Täter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung - Fortgesetzte Untreue in Tateinheit mit fortgesetzter Steuerhinterziehung - Straffreiheit einer Steuerhinterziehung wegen Selbstanzeige - Straffreiheit wegen Selbstanzeige bei vollendeter Steuerverkürzung - Haftung für ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Straffreiheit bei Steuerhinterziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 371 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 37
  • NJW 1980, 1291 (Ls.)
  • NJW 1980, 248
  • MDR 1979, 860
  • DB 1979, 1972
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 27.04.1972 - RReg. 4 St 26/72
    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - 3 StR 130/79
    Dieser Auslegung des § 395 Abs. 3 AbgO vermag sich der Senat nicht anzuschließen (ebenso BayObLGSt 1972, 105, 108 ff; Hübner aaO; Kratzsch StuW 1974, 68, 74).

    Denn nach § 7 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 StAnpG (jetzt § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 219 AO 1977) schuldet er die nicht erbrachte Steuerleistung neben dem Erstschuldner als Gesamtschuldner (BayObLGSt 1972, 105, 109; Kühn/Kutter, AO 12. Aufl. § 44 Anm. 2 d; vgl. auch BFH BStBl. II 1968, 376, 377).

    Die Vorschrift beruht auf fiskalischen Erwägungen (BGH NJW 1974, 2293; BayObLGSt 1972, 105, 108).

  • BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53

    Strafrecht; Steuerstrafrecht; Abgabenordnung ( AO ); Steuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - 3 StR 130/79
    Auf den Revisionseinwand eines Finanzamts, Straffreiheit nach § 410 RAbgO erlange nicht, wer zu Gunsten eines Dritten Steuern hinterzogen und dies später dem Finanzamt mitgeteilt habe, hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 7, 336 [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53] ausgeführt, es müsse gleichgültig sein, ob der Täter zum eigenen Nutzen oder zum Vorteil eines anderen die von diesem geschuldeten Steuern verkürzt habe.

    Denn nach ihrem Wortlaut war die Neufassung des Gesetzes gerade eine Bestätigung des geltenden Rechtszustandes, wie er durch BGHSt 7, 336 [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53] und das Gesetz vom 14. Mai 1965 geklärt war.

  • BGH, 05.09.1974 - 4 StR 369/74

    Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerdelikten - Ziel des Instituts der

    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - 3 StR 130/79
    Die Vorschrift beruht auf fiskalischen Erwägungen (BGH NJW 1974, 2293; BayObLGSt 1972, 105, 108).
  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 370/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - 3 StR 130/79
    Der Staat will dadurch, daß er bei einer Selbstanzeige Straffreiheit in Aussicht stellt, nicht nur Hinweise auf ihm bisher verschleierte Steuerquellen erlangen; es geht ihm vielmehr auch darum, tunlichst in den Besitz aller ihm geschuldeten Steuern zu kommen, damit er seine Aufgaben erfüllen kann (BGHSt 12, 100 f).
  • BFH, 27.03.1968 - II 98/62

    Nichtigkeit der Rechtsnorm

    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - 3 StR 130/79
    Denn nach § 7 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 StAnpG (jetzt § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 219 AO 1977) schuldet er die nicht erbrachte Steuerleistung neben dem Erstschuldner als Gesamtschuldner (BayObLGSt 1972, 105, 109; Kühn/Kutter, AO 12. Aufl. § 44 Anm. 2 d; vgl. auch BFH BStBl. II 1968, 376, 377).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03

    Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1

    Der Staat will dadurch, daß er bei einer Selbstanzeige Straffreiheit in Aussicht stellt, sowohl Hinweise auf bisher verschlossene Steuerquellen erlangen, um in den Besitz aller ihm geschuldeten Steuern zu kommen, als auch Hinweise auf unberechtigt geltend gemachte Steuererstattungen erhalten, um im Besitz der Steuern zu bleiben, damit er seine Aufgaben erfüllen kann (vgl. BGHSt 29, 37, 40; 12, 100 f.).
  • BFH, 19.04.1989 - X R 3/86

    Personengesellschaft - Steuerhinterziehung - Erlangter Vorteil - Einheitliche und

    Das vom Kläger zitierte BGH-Urteil vom 4. Juli 1979 3 StR 130/79 (BGHSt 29, 37 = Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Abgabenordnung, § 371, Rechtsspruch 2) befaßt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein an der Steuerhinterziehung Beteiligter im Sinne des § 371 Abs. 3 AO 1977 "zu seinen Gunsten" Steuern hinterzogen hat.
  • BFH, 27.06.1991 - V R 9/86

    Ein Steuerpflichtiger schuldet Hinterziehungszinsen auch dann, wenn ein Dritter

    Bei der Feststellung des "objektiven" Vorteils komme es auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise an (Hinweise auf Äußerungen im Schrifttum sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 4. Juni 1979 3 StR 130/79, BGHSt 29, 37, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1980, 248).

    c) Mit seiner Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zum Urteil des BGH vom 22. Juli 1987 3 StR 224/87 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1988, 244) sowie zu dem - vom Kläger erwähnten - BGH-Urteil in BGHSt 29, 37.

  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
    Der Staat will dadurch, daß er bei einer Selbstanzeige Straffreiheit in Aussicht stellt, sowohl Hinweise auf bisher verschlossene Steuerquellen erlangen, um in den Besitz aller ihm geschuldeten Steuern zu kommen, als auch Hinweise auf unberechtigt geltend gemachte Steuererstattungen erhalten, um im Besitz der Steuern zu bleiben, damit er seine Aufgaben erfüllen kann (vgl. BGHSt 29, 37, 40; 12, 100 f.).
  • BGH, 12.08.1987 - 3 StR 10/87

    Wirkung der Selbstanzeige bei fortgesetzter Steuerhinterziehung

    § 371 AO gewährt Straffreiheit nicht als Belohnung für bessere Einsichten und eigene Aufklärungsarbeit des Steuersünders, sondern als Anreiz zur Aufdeckung bisher verschlossener Steuerquellen; die Vorschrift beruht auf rein fiskalischen Erwägungen (vgl. BGH NJW 1974, 2293; BGHSt 29, 37, 40).
  • BFH, 31.01.1989 - VII R 77/86

    Steuerhinterziehung - Verlängerte Festsetzungsfrist - Exkulpationsbeweis -

    Die Betrachtung der Vermögenslage des Steuerpflichtigen kann zum Ergebnis führen, daß sich die Steuerhinterziehung für ihn finanziell günstig ausgewirkt hat, obwohl ihm die steuerlichen Vorteile aus der Steuerhinterziehung nicht zugute gekommen sind (vgl. dazu das Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 4. Juli 1979 3 StR 130/79, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1979, 537, das freilich zu dem nicht voll vergleichbaren Begriff "zu seinen Gunsten" des § 371 Abs. 3 AO 1977 ergangen ist, jedoch zutreffende Ausführungen zu der Abgrenzung zwischen steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteilen enthält).
  • BGH, 22.07.1987 - 3 StR 224/87

    Voraussetzungen für eine Straffreiheit bei Steuerhinterziehung - Auslegung des

    Nach der Entscheidung des Senats BGHSt 29, 37 ff [BGH 04.07.1979 - 3 StR 130/79] hinterzieht Steuern "zu seinen Gunsten", wer sie selbst schuldet, wie auch, wer bei wirtschaftlicher Betrachtung einen unmittelbaren Vorteil aus der Tat erlangt.

    Der Senat hat keine Bedenken, die in seiner Entscheidung BGHSt 29, 37 ff, 42 [BGH 04.07.1979 - 3 StR 130/79] aufgezeigten Kriterien auch auf den gesetzlichen Vertreter einer GmbH anzuwenden, wenn dessen Stellung nicht über die eines abhängigen Angestellten hinausgeht.

  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung

    Es ist nicht auszuschließen, daß es bei ihrer Berücksichtigung eine strafbefreiende Selbstanzeige bejaht hätte, falls die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. dazu § 371 Abs. 3 AO; BGHSt 29, 37 f. [BGH 04.07.1979 - 3 StR 130/79]; BGH, Urteil vom 22. Juli 1987 - 3 StR 224/87; zur Haftung für die gesamte hinterzogene Umsatzsteuer, auch soweit sie anteilmäßig nicht auf den Angeklagten entfällt: BFH NJW 1986, 2969, 2970).
  • OLG Hamburg, 21.11.1985 - 1 Ss 108/85
    Er war deshalb zu Zahlungen persönlich nicht verpflichtet (BGHSt 29, 37; Franzen-Gast-Samson aaO Rn 133, 134, Meyer in Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Anm. 4 c bb, je zu § 371 AO 1977 ).
  • OLG Karlsruhe, 08.02.1996 - 2 Ss 107/95

    Strafbefehl über eine Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen wegen einer

    Den Feststellungen ist aber nichts dafür zu entnehmen, daß der Angeklagte, dessen Verhalten allein zur steuerlichen Nichtberücksichtigung der Nutzung der Firmen-PKW s durch die Arbeitnehmer führten, "zu seinen Vorteil" gehandelt haben könnte (vgl. dazu BGHSt 29, 37, 40 ff.; BGH wistra 1985, 104 f., mit krit. Anm. Joecke wistra 1985, 151 f.).
  • BGH, 19.02.1985 - 5 StR 798/84

    Hinterziehung von Steuern "zu seinen Gunsten" - Folgen eines pflichtwidrigen

  • FG Hamburg, 25.08.1999 - IV 14/97

    Steuerlicher Vorteil aus der Steuerhinterziehung maßgeblich für die Zinsschuld ;

  • LG Kassel, 12.12.2003 - 5610 Js 29803/03

    Voraussetzungen für die Gewährung von Straffreiheit durch Selbstanzeige im Falle

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