Rechtsprechung
BGH, 04.08.2015 - 1 StR 53/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB; § 261 StPO
Mord (Heimtücke, niedrige Beweggründe); tatrichterlicher Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 StGB, § 212 StGB, § 261 StPO
Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag: Heimtücke und Zweifelsgrundsatz; sonstige niedrige Beweggründe - IWW
- Wolters Kluwer
Abstellen auf die besonders akzentuierte Persönlichkeit des Angeklagten durch die Schwurgerichtskammer i.R. der gebotenen Gesamtwürdigung zur Ablehnung niedriger Beweggründe; Revisionrechtliche Überprüfung der Ablehnung des Mordmerkmals der Heimtücke
- rewis.io
Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag: Heimtücke und Zweifelsgrundsatz; sonstige niedrige Beweggründe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Abstellen auf die besonders akzentuierte Persönlichkeit des Angeklagten durch die Schwurgerichtskammer i.R. der gebotenen Gesamtwürdigung zur Ablehnung niedriger Beweggründe; Revisionrechtliche Überprüfung der Ablehnung des Mordmerkmals der Heimtücke - rechtsportal.de
StPO § 261
Abstellen auf die besonders akzentuierte Persönlichkeit des Angeklagten durch die Schwurgerichtskammer i.R. der gebotenen Gesamtwürdigung zur Ablehnung niedriger Beweggründe; Revisionrechtliche Überprüfung der Ablehnung des Mordmerkmals der Heimtücke - datenbank.nwb.de
Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag: Heimtücke und Zweifelsgrundsatz; sonstige niedrige Beweggründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 29.10.2014 - 1 Ks 801 Js 16507/13
- BGH, 04.08.2015 - 1 StR 53/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13
Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach …
Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 1 StR 53/15
Die Kostenentscheidung beruht auf § 473 Abs. 1 und 2 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13 mwN; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05 mwN). - BGH, 26.02.2015 - 1 StR 574/14
Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer Affekttat: …
Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 1 StR 53/15
Konkretisiert wird diese Wertung aber durch die nachfolgende Erwägung, wonach die Ehefrau des Angeklagten nunmehr im Alter nach 50 Ehejahren auf sich allein gestellt ist, was sich für sie besonders belastend auswirkt (vgl. insoweit auch Senat, Urteil vom 26. Februar 2015 - 1 StR 574/14). - BGH, 30.11.2005 - 2 StR 402/05
Gerichtskosten im Revisionsrechtszug (Auferlegung; Nebenkläger; …
Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 1 StR 53/15
Die Kostenentscheidung beruht auf § 473 Abs. 1 und 2 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13 mwN; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05 mwN).
- BGH, 01.10.2013 - 1 StR 403/13
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringere …
Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 1 StR 53/15
Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich soweit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 403/13, NStZ 2014, 475 mwN). - BGH, 27.10.2010 - 2 StR 489/10
Doppelverwertungsverbot und minder schwerer Fall beim Totschlag (vorausgehende …
Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 1 StR 53/15
Soweit die Schwurgerichtskammer strafschärfend gewürdigt hat, dass sich die Tat auch auf Familienangehörige des Tatopfers auswirkt, ist dies in seiner Allgemeinheit zwar nicht unproblematisch (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03 und vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 489/10). - BGH, 03.02.2004 - 4 StR 403/03
Mord (besondere Schuldschwere: Doppelverwertungsverbot)
Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 1 StR 53/15
Soweit die Schwurgerichtskammer strafschärfend gewürdigt hat, dass sich die Tat auch auf Familienangehörige des Tatopfers auswirkt, ist dies in seiner Allgemeinheit zwar nicht unproblematisch (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03 und vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 489/10).