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   BGH, 04.10.1988 - 5 StR 374/88   

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https://dejure.org/1988,6403
BGH, 04.10.1988 - 5 StR 374/88 (https://dejure.org/1988,6403)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1988 - 5 StR 374/88 (https://dejure.org/1988,6403)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1988 - 5 StR 374/88 (https://dejure.org/1988,6403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Revision mit der Blindheit eines Schöffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 5 StR 374/88
    Ob die sogenannte Bearbeitungsklausel, die in dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Berlin für das Jahr 1986 enthalten ist, in der dort gewählten Fassung und mit der ihr vom Präsidium des Landgerichts gegebenen Auslegung der aus § 21 e GVG herzuleitenden Forderung genügt, die Geschäfte möglichst eindeutig (BVerfGE 17, 294, 298) und so zu verteilen, daß Manipulationen nicht erleichtert, sondern so weit wie möglich erschwert werden (BGHSt 15, 116, 117) [BGH 17.08.1960 - 2 StR 237/60], kann der Senat nicht entscheiden.
  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 5 StR 374/88
    Der Beschwerdeführer hat nicht zweifelsfrei dargetan, daß er den Einwand der fehlenden geschäftsplanmäßigen Zuständigkeit der 10. Strafkammer bis zum Beginn der Vernehmung des ersten Angeklagten zur Sache in der Hauptverhandlung geltend gemacht hat (BGH JR 1981, 122; BGH StV 1986, 516).
  • BGH, 03.11.1981 - 5 StR 566/81

    Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 5 StR 374/88
    § 33 Nr. 4 GVG ist nur eine Sollvorschrift (vgl. BGHSt 30, 255, 257; 33, 261, 269) [BGH 19.06.1985 - 2 StR 197/85].
  • BGH, 19.06.1985 - 2 StR 98/85

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 5 StR 374/88
    § 33 Nr. 4 GVG ist nur eine Sollvorschrift (vgl. BGHSt 30, 255, 257; 33, 261, 269) [BGH 19.06.1985 - 2 StR 197/85].
  • BGH, 11.09.1986 - 1 StR 472/86

    Ausreichende Verteidigung des Angeklagten durch anwesenden Pflichtverteidiger bei

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 5 StR 374/88
    Der Beschwerdeführer hat nicht zweifelsfrei dargetan, daß er den Einwand der fehlenden geschäftsplanmäßigen Zuständigkeit der 10. Strafkammer bis zum Beginn der Vernehmung des ersten Angeklagten zur Sache in der Hauptverhandlung geltend gemacht hat (BGH JR 1981, 122; BGH StV 1986, 516).
  • BGH, 17.08.1960 - 2 StR 237/60

    Unzulässigkeit einer Verteilung der Geschäfte unter die Strafkammern nach

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 5 StR 374/88
    Ob die sogenannte Bearbeitungsklausel, die in dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Berlin für das Jahr 1986 enthalten ist, in der dort gewählten Fassung und mit der ihr vom Präsidium des Landgerichts gegebenen Auslegung der aus § 21 e GVG herzuleitenden Forderung genügt, die Geschäfte möglichst eindeutig (BVerfGE 17, 294, 298) und so zu verteilen, daß Manipulationen nicht erleichtert, sondern so weit wie möglich erschwert werden (BGHSt 15, 116, 117) [BGH 17.08.1960 - 2 StR 237/60], kann der Senat nicht entscheiden.
  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92

    Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei

    4. Oktober 1988 - 5 StR 374/88 -).
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