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   BGH, 05.02.1996 - II ZR 272/94   

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https://dejure.org/1996,13466
BGH, 05.02.1996 - II ZR 272/94 (https://dejure.org/1996,13466)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1996 - II ZR 272/94 (https://dejure.org/1996,13466)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1996 - II ZR 272/94 (https://dejure.org/1996,13466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streitigkeiten nach den Vorschriften des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes - Anspruch auf Rückgabe von Grundstücken durch die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) auf dem Gebiet der ehemaligen DDR - Einordnung von Streitigkeiten nach den Vorschriften des ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 48/92

    Kein Anspruch auf Wiederherstellung entfernter Grenzzeichen

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - II ZR 272/94
    Auch den auf § 45 LwAnpG gestützten Anspruch auf die Wiederherstellung von Grundstücksbegrenzungen und Grenzsteinen hat der Landwirtschaftssenat als Streitigkeit im Sinne von § 65 LwAnpG angesehen, weil es sich dabei um eine Nebenfolge des Rechts auf Rückgabe der eingebrachten Flächen nach Beendigung der Mitgliedschaft handele (BGH, Beschl. v. 9. Juni 1993 - BLw 48/92, AgrarR 1993, 259 f.; insoweit in BGHZ 122, 391 nicht abgedr.).

    Das war aber vor dieser Gesetzesänderung nicht anders; denn die Einbringung von Land in eine LPG ist keine Landpacht (BGHZ 122, 391, 394).

    In Anlehnung an die Rückgabepflicht des Landpachtrechts gemäß § 596 Abs. 1 BGB gilt jedoch, auch wenn die Einbringung von Grundstücken in eine LPG keine Landpacht war, der Grundsatz, daß Grundstücke und Gebäude in dem Zustand zurückzugeben sind, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht (BGHZ 122, 391, 394; BGH, Urt. v. 4. November 1994 - LwZR 11/93, ZIP 1995, 79, 83).

    Bei der Anwendung dieses Grundsatzes sind allerdings die besonderen Bedingungen der Landwirtschaft in der ehemaligen DDR und die gesetzlichen Vorgaben für die Tätigkeit der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften zu beachten (so auch BGHZ 122, 391, 393).

    Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß das LwAnpG vom 29. Juni 1990 (DDR-GBl. I, 642) zwar das Privateigentum an Grund und Boden - bei Gleichheit der Eigentumsformen - sowie eine vielfältig strukturierte, leistungs- und wettbewerbsfähige Landwirtschaft wiederherstellen will, jedoch nicht bezweckt, alle Folgen der Zwangskollektivierung in vollem Umfang auszugleichen (BGHZ 122, 391, 393 f.).

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 73/93

    Begriff der Streitigkeit nach dem LwAnpG; Vorerwerbs- oder Vorkaufsrecht des

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - II ZR 272/94
    Zwar handelt es sich bei dieser Bestimmung um eine Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes, die deshalb eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten zu beschränken ist, deren materielle Grundlage unmittelbar im Landwirtschaftsanpassungsgesetz geregelt ist (BGHZ 118, 179, 181; BGH, Beschl, v. 22. Februar 1994 - BLw 73/93, AgrarR 1994, 201 m.w.N.).

    Dort (vgl. BGH, Beschl, v. 22. Februar 1994 a.a.O. m.w.N.) ging es um Ansprüche aus Kreispachtverträgen, Streitigkeiten in bezug auf ein Arbeitsverhältnis zu einer LPG sowie die Rückforderung geleisteter Inventarbeiträge von einem ehemals volkseigenen Gut.

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - II ZR 272/94
    Die Unterschiede der beiden Verfahrensarten rechtfertigen es, Kompetenzkonflikte zwischen ihnen wie Rechtswegstreitigkeiten zu behandeln (BGH. Urt. v. 30. Juni 1995 - V ZR 118/94, NJW 1995, 2851, 2852 zu § 46 WEG m.w.N.).

    Da im vorliegenden Fall keine der Parteien eine Zuständigkeitsrüge erhoben und das Landgericht sich inzident für zuständig erachtet hat (vgl. dazu BGH, Urt. 30. Juni 1995 a.a.O.), ist der Senat hieran in entsprechender Anwendung von § 17 a Abs. 5 GVG gebunden.

  • BGH, 29.09.1994 - BLw 32/94

    Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte für Streitigkeiten unter LPG

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - II ZR 272/94
    In zwei weiteren Sachen (BGH, Beschl. v. 29. September 1994 - BLw 32/94 u. 11/94, AgrarR 1994, 355 f. u. 364) ging es um Ansprüche zwischen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften.
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 19/92

    Formelle und materielle Einzelfragen zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - II ZR 272/94
    Die Vorschrift des § 65 LwAnpG verweist zwar nicht auf anwendbare Verfahrensvorschriften; sie ist jedoch sinnvollerweise dahin auszulegen, daß sie sich mittelbar auf das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (LwVG) bezieht, dessen Geltungsbereich damit konkludent erweitert wird (BGHZ 120, 352, 354).
  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - II ZR 272/94
    In Anlehnung an die Rückgabepflicht des Landpachtrechts gemäß § 596 Abs. 1 BGB gilt jedoch, auch wenn die Einbringung von Grundstücken in eine LPG keine Landpacht war, der Grundsatz, daß Grundstücke und Gebäude in dem Zustand zurückzugeben sind, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht (BGHZ 122, 391, 394; BGH, Urt. v. 4. November 1994 - LwZR 11/93, ZIP 1995, 79, 83).
  • BGH, 30.04.1992 - BLw 5/92

    Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - II ZR 272/94
    Zwar handelt es sich bei dieser Bestimmung um eine Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes, die deshalb eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten zu beschränken ist, deren materielle Grundlage unmittelbar im Landwirtschaftsanpassungsgesetz geregelt ist (BGHZ 118, 179, 181; BGH, Beschl, v. 22. Februar 1994 - BLw 73/93, AgrarR 1994, 201 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 23/92

    Zulässige Rückwirkung bei Abfindungsanspruch nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - II ZR 272/94
    Dies gilt etwa für den Streit um Grund und Höhe des Anspruchs auf eine angemessene Entschädigung für eine abgerissene Scheune (BGHZ 120, 361, 362, 367); der Streit um Schäden an einer bereits zurückgegebenen Scheune kann nicht anders behandelt werden.
  • BGH, 26.10.1999 - BLw 1/99

    Schadensersatzanspruch eines LPG -Mitglieds gegen die LP wegen Vernachlässigung

    Recht der Schuldverhältnisse">232 § 1 EGBGB gegen die Antragsgegnerin zustehen kann (vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 1996, II ZR 293/93, AgrarR 1996, 197, 198; Urt. v. 5. Februar 1996, II ZR 272/94, unveröffentlicht; Senat, Beschl v. 5. März 1999, BLw 36/98, AgrarR 1999, 292).
  • OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 55/02

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung der

    Der Anspruch eines LPG-Mitglieds auf Ersatz der Kosten, die ihm infolge unterlassener Unterhaltsmaßnahmen an einem Stallgebäude nach Rückgabe durch die LPG entstanden sind, ergibt sich gemäß § 92 Abs. 1 ZGB (vgl. Wenzel, AgrarR 1997, 33, 36) bzw. aus einer positiven Vertragsverletzung der aus dem genossenschaftlichen Mitgliedschaftsverhältnis herrührenden Verpflichtung zur Werterhaltung des eingebrachten Grund und Bodens und der baulichen Anlagen, bei deren Verletzung sowie einer Wertminderung des eingebrachten Gebäudes ein Ausgleichsanspruch nach § 44 Abs. 2 LPGG begründet war (vgl. BGH, Urt. v. 05.02.1996, II ZR 293/93, AgrarR 1996, 197, 198; und Urt. v. 05.02.1996, II ZR 272/94, zitiert nach JURIS).
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