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BGH, 05.05.1959 - 1 StR 175/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51
Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers …
Auszug aus BGH, 05.05.1959 - 1 StR 175/59
Nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. RGSt 69, 88; BGHSt 1, 94, 96) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51] darf der Tatrichter jedoch, anstatt den Urkundenbeweis durch Verlesung zu erheben, den Inhalt eines Schriftstücks auch dadurch feststellen, daß er es einer Auskunftsperson (Angeklagter, Zeuge oder Sachverständiger) vorhält und mit ihr erörtert. - RG, 24.01.1935 - 2 D 1330/34
Zur Frage der Verwertung von Urkunden in der Hauptverhandlung.
Auszug aus BGH, 05.05.1959 - 1 StR 175/59
Nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. RGSt 69, 88; BGHSt 1, 94, 96) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51] darf der Tatrichter jedoch, anstatt den Urkundenbeweis durch Verlesung zu erheben, den Inhalt eines Schriftstücks auch dadurch feststellen, daß er es einer Auskunftsperson (Angeklagter, Zeuge oder Sachverständiger) vorhält und mit ihr erörtert.