Rechtsprechung
   BGH, 05.05.2021 - XII ZB 189/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,16794
BGH, 05.05.2021 - XII ZB 189/20 (https://dejure.org/2021,16794)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2021 - XII ZB 189/20 (https://dejure.org/2021,16794)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - XII ZB 189/20 (https://dejure.org/2021,16794)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,16794) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Änderung des Vornamens einer transsexuelle Person nach der Eheschließung auf der Grundlage des Transsexuellengesetzes (TSG ); Beanspruchung der Erteilung einer Eheurkunde mit den aktuell geführten Namen; Besondere Bedeutung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ...

  • rewis.io

    Personenstandssache: Inhalt der Eheurkunde bei Änderung der Vornamen nach der Eheschließung auf der Grundlage des Transsexuellengesetzes

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung des Vornamens einer transsexuelle Person nach der Eheschließung auf der Grundlage des Transsexuellengesetzes ( TSG ); Beanspruchung der Erteilung einer Eheurkunde mit den aktuell geführten Namen; Besondere Bedeutung des Rechts auf informationelle ...

  • rechtsportal.de

    Änderung des Vornamens einer transsexuelle Person nach der Eheschließung auf der Grundlage des Transsexuellengesetzes ( TSG ); Beanspruchung der Erteilung einer Eheurkunde mit den aktuell geführten Namen; Besondere Bedeutung des Rechts auf informationelle ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vornamenänderung nach dem Transsexuellengesetz - und die frühere Eheschließung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Namensänderung: Transfrau kann Namen in Eheurkunde nicht ändern lassen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Neue Eheurkunde nach Vornamensänderung eines Transsexuellen?

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Angabe von Vornamen Transsexueller nach Namensänderung in Eheurkunde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 229, 374
  • NJW 2021, 2292
  • MDR 2021, 943
  • FamRZ 2021, 1387
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14

    Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutter eines von ihm geborenen

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - XII ZB 189/20
    Denn in diesem Fall überwiegen die schützenswerten Interessen an der Vollständigkeit und Richtigkeit der mit besonderer Beweisfunktion versehenen Eintragungen in die Personenstandsregister das Interesse, sich der Gefahr einer Aufdeckung der Transsexualität auszusetzen (Senatsbeschluss BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855 Rn. 38 ff. und nachfolgend BVerfG Beschluss vom 15. Mai 2018 - 1 BvR 2831/17 - juris).

    Sie sollen dadurch einerseits vor Unverständnis und Diskriminierungen durch Dritte bewahrt und es soll ihnen andererseits das Auftreten in der neuen Geschlechterrolle erleichtert werden (Senatsbeschluss BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855 Rn. 35 mwN).

    § 5 Abs. 1 TSG (iVm § 10 Abs. 2 TSG) konkretisiert diese Anforderungen (Senatsbeschluss BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855 Rn. 36 mwN).

  • OLG Nürnberg, 02.08.2018 - 11 W 556/18

    Eintragungen in Personenstandsurkunden - Offenbarungsverbot

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - XII ZB 189/20
    Die überwiegende Meinung bejaht diese Frage allerdings (OLG Nürnberg FamRZ 2019, 64, 65; OLG Rostock FamRZ 2017, 1340 f.; Kraus StAZ 2019, 85 ff.; Staudinger/Lugani BGB [2020] § 1616 Rn. 85a; aA Berkl Personenstandsrecht Rn. 1123; kritisch auch Kienemund NZFam 2018, 909); auch der Senat hat diese Auffassung einer Verfahrenskostenhilfeentscheidung zugrunde gelegt (Senatsbeschluss vom 22. Mai 2019 - XII ZA 41/18 - juris).

    Dies führt jedoch dazu, dass das Offenbarungsverbot im Ergebnis unterlaufen wird (vgl. Kraus StAZ 2019, 85, 86; aA offensichtlich OLG Nürnberg FamRZ 2019, 64, 65).

    (3) Das Bestehen von schützenswerten Interessen der Allgemeinheit, die dies rechtfertigen könnten, erscheint zweifelhaft (vgl. Kienemund NZFam 2018, 909).

  • BGH, 07.03.2019 - V ZB 53/18

    Eintragung einer auf dem Transsexuellengesetz beruhenden Namensänderung in das

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - XII ZB 189/20
    Ebenso wenig besteht ein Anspruch einer Grundstückeigentümerin auf Eintragung in das Grundbuch mit ihrem neuen Vornamen unter vollständiger Beseitigung des alten Eintrags (vgl. BGH Beschluss vom 7. März 2019 - V ZB 53/18 - FamRZ 2019, 1173 Rn. 7 ff.).

    Da die Eheurkunde als Personenstandsurkunde (§ 55 Abs. 1 Nr. 2 PStG) gemäß § 54 Abs. 2 PStG dieselbe Beweiskraft wie die Beurkundungen in den Personenstandsregistern hat, ist die von der Antragstellerin im Ergebnis begehrte falsche Beurkundung ausgeschlossen (vgl. auch Bornhofen in Gaaz/Bornhofen/Lammers PStG 5. Aufl. § 57 Rn. 17; BGH Beschluss vom 7. März 2019 - V ZB 53/18 - FamRZ 2019, 1173 Rn. 10).

  • BVerfG, 15.05.2018 - 1 BvR 2831/17

    Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - XII ZB 189/20
    Denn in diesem Fall überwiegen die schützenswerten Interessen an der Vollständigkeit und Richtigkeit der mit besonderer Beweisfunktion versehenen Eintragungen in die Personenstandsregister das Interesse, sich der Gefahr einer Aufdeckung der Transsexualität auszusetzen (Senatsbeschluss BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855 Rn. 38 ff. und nachfolgend BVerfG Beschluss vom 15. Mai 2018 - 1 BvR 2831/17 - juris).
  • BGH, 03.02.2015 - II ZB 12/14

    Handelsregisterverfahren: Anspruch einer GmbH-Geschäftsführerin auf Löschung

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - XII ZB 189/20
    Entsprechend folgt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus § 5 Abs. 1 TSG auch kein Anspruch der Geschäftsführerin einer GmbH auf vollständige Löschung ihres vormals männlichen Vornamens im Handelsregister, weil besondere Gründe des öffentlichen Interesses die Erkennbarkeit der früheren Vornamen erfordern (vgl. BGH Beschluss vom 3. Februar 2015 - II ZB 12/14 - NJW 2015, 2116 Rn. 8 ff.).
  • BVerfG, 24.02.2015 - 1 BvR 472/14

    Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter über geschlechtliche

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - XII ZB 189/20
    Denn die Frage der Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen betrifft seinen Sexualbereich und damit seine Intimsphäre (vgl. insoweit auch BVerfG FamRZ 2015, 729 Rn. 29).
  • BGH, 22.05.2019 - XII ZA 41/18

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe i.R.d. Grundstücksrechts

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - XII ZB 189/20
    Die überwiegende Meinung bejaht diese Frage allerdings (OLG Nürnberg FamRZ 2019, 64, 65; OLG Rostock FamRZ 2017, 1340 f.; Kraus StAZ 2019, 85 ff.; Staudinger/Lugani BGB [2020] § 1616 Rn. 85a; aA Berkl Personenstandsrecht Rn. 1123; kritisch auch Kienemund NZFam 2018, 909); auch der Senat hat diese Auffassung einer Verfahrenskostenhilfeentscheidung zugrunde gelegt (Senatsbeschluss vom 22. Mai 2019 - XII ZA 41/18 - juris).
  • BGH, 12.01.2022 - XII ZB 562/20

    Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt: Anerkennung der Vaterschaft nach einer

    Aus der insoweit bestehenden Bindung an den von der Beteiligten zu 4 gestellten Antrag (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 229, 374 = FamRZ 2021, 1387 Rn. 27 ff. und KG Berlin FamRZ 2017, 1693, 1697; Berkl Personenstandsrecht Rn. 386 zu § 48 PStG) folgt im vorliegenden Fall, dass das Beschwerdegericht nicht davon abweichend auch die Eintragung des L. anordnen durfte.
  • BGH, 26.01.2022 - XII ZB 127/19

    Einzutragende Vornamen des gebärenden Elternteils bei Geburt durch einen

    Denn es überwiegen insoweit die schützenswerten Interessen an der Vollständigkeit und Richtigkeit der mit besonderer Beweisfunktion versehenen Eintragungen in die Personenstandsregister das Interesse, sich der Gefahr einer Aufdeckung der Transsexualität auszusetzen (Senatsbeschluss BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855 Rn. 38 ff. und nachfolgend BVerfG Beschluss vom 15. Mai 2018 - 1 BvR 2831/17 - juris; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 229, 374 = FamRZ 2021, 1387 Rn. 8 ff. zur Ausstellung einer Eheurkunde).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht