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BGH, 05.06.1968 - I ZR 173/65 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr gegen ein Güterfernverkehrskonsortium auf Rückzahlung von auf die Vermittlung von Lebensmitteltransporten gezahlten Vermittlungsprovisionen - Voraussetzungen für die Annahme eines Scheintatbestandes im Sinne des § 5 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.01.1964 - II ZR 141/62
Auszug aus BGH, 05.06.1968 - I ZR 173/65
Wegen des Tatbestandes wird im übrigen auf das erste Revisionsurteil vom 30. Januar 1964 (II ZR 141/62 - VersR 1964, 479) verwiesen. - RG, 22.10.1917 - VI 257/17
Zeugnisfähigkeit von Streitgenossen.
Auszug aus BGH, 05.06.1968 - I ZR 173/65
Diese Rüge scheitert daran, daß Leni Gotta in der erneuten Berufungsverhandlung noch Beklagte (zu 4 a) gewesen ist und deshalb wegen ihrer Parteistellung nicht als Zeugin vernommen werden konnte (RGZ 91, 37), zumal sie in ihrer Parteistellung an dieser Frage nicht unbeteiligt war.