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BGH, 05.09.1956 - 6 StR 8/56 |
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- BGH, 13.10.1954 - 6 StR 222/54
Auszug aus BGH, 05.09.1956 - 6 StR 8/56
Zwar ist hierdurch das Verfahrenshindernis weggefallen, das bei der Verkündung des landgerichtlichen Urteils einer Verurteilung des Angeklagten aus § 93 StGB entgegenstand (BGHSt 6, 318).Wie der Senat in BGHSt 6, 318 näher ausgeführt hat, können zwar Mitglieder und Anhänger einer Partei aufgrund der den Parteien in Art. 21 GrundG eingeräumten besonderen Stellung nicht schon allein deshalb, weil ihre Tätigkeit für die Partei verfassungswidrigen Zwecken im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GrundG dient, strafrechtlich verfolgt werden, bevor das Bundesverfassungsgericht die Partei für verfassungswidrig erklärt hat.
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
Auszug aus BGH, 05.09.1956 - 6 StR 8/56
Im übrigen kann jedoch das Urteil nicht aufrechterhalten werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht durch seineEntscheidung vom 17. August 1956 - 1 BvB 2/51 - die KPD für verfassungswidrig erklärt und verboten hat. - BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 05.09.1956 - 6 StR 8/56
Das Landgericht wird daher den Sachverhalt gegebenenfalls auch in dieser Richtung unter Beachtung der Grundsätze, wie sie in BGHSt 2, 194 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] niedergelegt sind, erörtern und würdigen müssen.
- BGH, 30.01.1958 - 1 StE 10/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar