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BGH, 05.11.1957 - I ARZ 234/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 03.04.1951 - I ARZ 75/51
Bindung an Verweisungsbeschluß
Auszug aus BGH, 05.11.1957 - I ARZ 234/57
Die in § 276 Abs. 2 ZPO vorgeschriebene Bindung kann ihren Zweck, Zuständigkeitsstreitigkeiten abzuschneiden, nur erfüllen, wenn das Verfallen, auf dem der Verweisungsbeschluß beruht, der Nachprüfung entzogen ist; die Bindung deckt daher auch den sachlich unrichtigen Verweisungsbeschluß, was übrigens das vorlegende Gericht unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats in BGHZ 1, 341 an sich nicht verkennt. - BGH, 24.02.1953 - I ARZ 395/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.11.1957 - I ARZ 234/57
Dementsprechend hat der Senat in dem Beschluß vom 24. Februar 1953 (I ARZ 395/52, LM Nr. 1 zu § 36 Ziff. 6 ZPO) für einen insoweit gleich liegenden Fall eine rechtskräftige Zuständigkeitsleugnung bejaht und die Voraussetzungen des § 36 Ziff. 6 ZPO für gegeben erachtet.