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BGH, 05.12.1985 - I ZR 138/83 |
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- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Verletzung des Wiedergaberechts in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Musikwerke - Schadensberechnung nach den Tarifen der GEMA - Vermutung der Wahrnehmungsbefugnis, der Urheberrechtsschutzfähigkeit und der Rechtsverletzung (sog. G.-Vermutung) ...
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- BGH, 13.06.1985 - I ZR 35/83
GEMA-Vermutung II; Geltung der GEMA-Vermutung für die musikalische Vertonung …
Auszug aus BGH, 05.12.1985 - I ZR 138/83
Wie der Senat inzwischen durch Urteil vom 13. Juni 1985 (- I ZR 35/83 - G.-Vermutung II, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) entschieden hat, erstreckt sich die G.-Vermutung - nämlich die Vermutung der Wahrnehmungsbefugnis, der Urheberrechtsschutzfähigkeit und der Rechtsverletzung - nach der Art der verwendeten Musik grundsätzlich auch auf die musikalische Vertonung pornographischer Filme.Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsverstoß darauf abgestellt, daß es zur Entkräftung der Vermutung konkreter Darlegungen und Beweisantritte für jede einzelne Produktion bedarf (vgl. BGH, Urt. v. 15.6.1985 - I ZR 35/83 - G.-Vermutung II); und zwar ausnahmslos.
- BGH, 24.06.1955 - I ZR 178/53
GEMA-Aufschlag
Auszug aus BGH, 05.12.1985 - I ZR 138/83
Die Revision verkennt nicht, daß nach der Rechtsprechung bei der Festsetzung der angemessenen Lizenzgebühr als Berechnungsfaktor im Rahmen der Schadensberechnung auch die anteiligen Kontroll- und Überwachungskosten mitberücksichtigt werden können und es grundsätzlich rechtfertigen, daß die Klägerin für ungenehmigte öffentliche Musikwiedergaben den doppelten Tarifbetrag verlangen kann (vgl. BGHZ 17, 376, 383 - Betriebsfeiern; 59, 286 ff. - Doppelte Tarifgebühr). - BGH, 10.03.1972 - I ZR 160/70
Doppelte Tarifgebühr
Auszug aus BGH, 05.12.1985 - I ZR 138/83
Die Revision verkennt nicht, daß nach der Rechtsprechung bei der Festsetzung der angemessenen Lizenzgebühr als Berechnungsfaktor im Rahmen der Schadensberechnung auch die anteiligen Kontroll- und Überwachungskosten mitberücksichtigt werden können und es grundsätzlich rechtfertigen, daß die Klägerin für ungenehmigte öffentliche Musikwiedergaben den doppelten Tarifbetrag verlangen kann (vgl. BGHZ 17, 376, 383 - Betriebsfeiern; 59, 286 ff. - Doppelte Tarifgebühr). - BGH, 01.06.1983 - I ZR 98/81
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung - Angemessenheit …
Auszug aus BGH, 05.12.1985 - I ZR 138/83
Diese Schadensberechnung führt regelmäßig dazu, daß die Tarifvergütung zugrundezulegen ist, die der Rechtsverletzer bei ordnungsgemäßer Einholung der Erlaubnis der Klägerin hätte entrichten müssen (st. Rspr., zul. BGH, Urt. v. 1.6.1983 - I ZR 98/81, GRUR 1983, 565, 566 - Tarifüberprüfung II).
- LG Heilbronn, 27.11.2003 - 6 O 265/03
Anlageberatung - Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter
Erfüllungsgehilfe im Sinne von § 278 BGB ist damit jeder, der nach den tatsächlichen Verhältnissen des konkret gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeiten als dessen Hilfsperson tätig wird (BGH I ZR 138/83 = NJW 1987, 1223; BGH XI ZR 336/99 vom 14.11.2000 = NJW 2001, 358 - Bausparkassenfall II - m.w.N.).