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   BGH, 05.12.1995 - X ZR 107/93   

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BGH, 05.12.1995 - X ZR 107/93 (https://dejure.org/1995,8772)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1995 - X ZR 107/93 (https://dejure.org/1995,8772)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1995 - X ZR 107/93 (https://dejure.org/1995,8772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe eines nach einer Notlandung reparierten und bis zur Begleichung der Rechnungen zurückgehaltenen Flugzeugs - Schadensersatz für die durch eine Notlandung entstandenen Schäden - Verjährung von Ansprüchen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 08.12.1992 - X ZR 85/91

    Notlandeschaden als Mangelfolgeschaden nach fehlerhaftem Einbau einer

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - X ZR 107/93
    Demgegenüber stellen die weiteren, erst durch einen auf der behaupteten Mangelhaftigkeit des Werks, der Grundüberholung des Flugzeugs, beruhenden Unfall vermittelten Kosten für die Reparatur der Maschine entferntere und daher als Mangelfolgeschaden zu qualifizierende Einbußen dar (vgl. dazu und zur generellen Abgrenzung zwischen Mangel- und Mangelfolgeschaden Sen. Urt. v. 08.12.1992 - X ZR 85/91, MDR 1993, 426 = NJW 1993, 927 [BGH 20.11.1992 - V ZR 82/91] ; siehe auch BGH, Urt. v. 22.03.1979 - VII ZR 133/78, NJW 1979, 1651), für die gegebenenfalls nach den Grundsätzen einer positiven Forderungsverletzung einzustehen ist.

    In seinem Urteil vom 8. Dezember 1992 (X ZR 85/91, NJW 1993, 927 [BGH 20.11.1992 - V ZR 82/91] ) hat der Senat die Folgen einer Notlandung eines Flugzeugs, zu der der Pilot infolge eines durch eine fehlerhafte Tankanzeige hervorgerufenen Irrtums über den Benzinvorrat gezwungen war, zu den ferneren Mangelschäden gerechnet, die nicht nach § 638 BGB, sondern innerhalb der allgemeinen Frist von 30 Jahren verjähren.

    Für die Zuordnung des Anspruchs auf Ersatz von Mangelfolgeschäden zu der Verjährungsfrist des § 195 BGB einerseits und der des § 638 BGB andererseits ist neben dem Gesichtspunkt, daß in einem solchen Fall der für die Anwendung des § 638 BGB maßgebliche lokale Zusammenhang (vgl. dazu Sen. Urt. BGHZ 115, 32, 35 m.w.N.) eher fernliegend erscheint, vor allem der Gedanke, daß es sich hier um Unfallfolgen handelt, die der Gesetzgeber bei den für die Bemessung der kurzen Verjährungsfrist maßgebenden Erwägungen nicht im Auge hatte (vgl. dazu BGH, Urt. v. 22.03.1979 - VII ZR 133/78, NJW 1979, 1651) und daß dies jedenfalls bei der gebotenen Typisierung der Sachverhalte die Anwendung des § 638 Abs. 2 BGB auf diese Folgen ausschließt (vgl. Sen. Urt. v. 08.12.1992 a.a.O.).

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - X ZR 107/93
    Demgegenüber stellen die weiteren, erst durch einen auf der behaupteten Mangelhaftigkeit des Werks, der Grundüberholung des Flugzeugs, beruhenden Unfall vermittelten Kosten für die Reparatur der Maschine entferntere und daher als Mangelfolgeschaden zu qualifizierende Einbußen dar (vgl. dazu und zur generellen Abgrenzung zwischen Mangel- und Mangelfolgeschaden Sen. Urt. v. 08.12.1992 - X ZR 85/91, MDR 1993, 426 = NJW 1993, 927 [BGH 20.11.1992 - V ZR 82/91] ; siehe auch BGH, Urt. v. 22.03.1979 - VII ZR 133/78, NJW 1979, 1651), für die gegebenenfalls nach den Grundsätzen einer positiven Forderungsverletzung einzustehen ist.

    In seinem Urteil vom 8. Dezember 1992 (X ZR 85/91, NJW 1993, 927 [BGH 20.11.1992 - V ZR 82/91] ) hat der Senat die Folgen einer Notlandung eines Flugzeugs, zu der der Pilot infolge eines durch eine fehlerhafte Tankanzeige hervorgerufenen Irrtums über den Benzinvorrat gezwungen war, zu den ferneren Mangelschäden gerechnet, die nicht nach § 638 BGB, sondern innerhalb der allgemeinen Frist von 30 Jahren verjähren.

  • BGH, 06.12.1990 - VII ZR 126/90

    Vertrauen auf früher ausgesprochenen Verzicht auf die Verjährungseinrede

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - X ZR 107/93
    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - die rechtliche Auseinandersetzung zwischen den Parteien bereits begonnen hat, ist ein solcher Verzicht grundsätzlich zulässig und wirksam (vgl. BGH, Urt. v. 22.12.1989 - IX ZR 234/88, WM 1990, 695 = NJW-RR 1990, 1532; Urt. v. 06.02.1990 - VII ZR 126/90, NJW 1991, 994, 975 [OLG Stuttgart 19.11.1990 - 3 Ss 487/90] , wo dies jeweils als selbstverständlich vorausgesetzt wird).

    Ob sie auch in einem solchen Fall auf einen angemessenen Zeitraum begrenzt ist, bedarf hier keiner weiteren Erörterung, da eine solche Frist bis zur Klageerhebung nicht verstrichen ist (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 06.02.1990 a.a.O.).

  • BGH, 25.06.1991 - X ZR 4/90

    Verjährung von Ansprüchen wegen mangelhafter Installierung einer

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - X ZR 107/93
    Bei einer solchen Vereinbarung kann unter den Voraussetzungen des § 635 BGB Ersatz wegen der dem Werk unmittelbar anhaftenden Schäden, der sogenannten Mangelschäden, verlangt werden, während Ausgleich für die darauf beruhenden weiteren, erst durch den Hinzutritt weiterer Ereignisse und an weiteren Rechtsgütern realisierten Einbußen nach den allgemeinen Grundsätzen der positiven Forderungsverletzung zu leisten ist (vgl. dazu Sen. Urt. BGHZ 115, 32, 34).

    Für die Zuordnung des Anspruchs auf Ersatz von Mangelfolgeschäden zu der Verjährungsfrist des § 195 BGB einerseits und der des § 638 BGB andererseits ist neben dem Gesichtspunkt, daß in einem solchen Fall der für die Anwendung des § 638 BGB maßgebliche lokale Zusammenhang (vgl. dazu Sen. Urt. BGHZ 115, 32, 35 m.w.N.) eher fernliegend erscheint, vor allem der Gedanke, daß es sich hier um Unfallfolgen handelt, die der Gesetzgeber bei den für die Bemessung der kurzen Verjährungsfrist maßgebenden Erwägungen nicht im Auge hatte (vgl. dazu BGH, Urt. v. 22.03.1979 - VII ZR 133/78, NJW 1979, 1651) und daß dies jedenfalls bei der gebotenen Typisierung der Sachverhalte die Anwendung des § 638 Abs. 2 BGB auf diese Folgen ausschließt (vgl. Sen. Urt. v. 08.12.1992 a.a.O.).

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 133/78

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung - positive Vertragsverletzung

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - X ZR 107/93
    Demgegenüber stellen die weiteren, erst durch einen auf der behaupteten Mangelhaftigkeit des Werks, der Grundüberholung des Flugzeugs, beruhenden Unfall vermittelten Kosten für die Reparatur der Maschine entferntere und daher als Mangelfolgeschaden zu qualifizierende Einbußen dar (vgl. dazu und zur generellen Abgrenzung zwischen Mangel- und Mangelfolgeschaden Sen. Urt. v. 08.12.1992 - X ZR 85/91, MDR 1993, 426 = NJW 1993, 927 [BGH 20.11.1992 - V ZR 82/91] ; siehe auch BGH, Urt. v. 22.03.1979 - VII ZR 133/78, NJW 1979, 1651), für die gegebenenfalls nach den Grundsätzen einer positiven Forderungsverletzung einzustehen ist.

    Für die Zuordnung des Anspruchs auf Ersatz von Mangelfolgeschäden zu der Verjährungsfrist des § 195 BGB einerseits und der des § 638 BGB andererseits ist neben dem Gesichtspunkt, daß in einem solchen Fall der für die Anwendung des § 638 BGB maßgebliche lokale Zusammenhang (vgl. dazu Sen. Urt. BGHZ 115, 32, 35 m.w.N.) eher fernliegend erscheint, vor allem der Gedanke, daß es sich hier um Unfallfolgen handelt, die der Gesetzgeber bei den für die Bemessung der kurzen Verjährungsfrist maßgebenden Erwägungen nicht im Auge hatte (vgl. dazu BGH, Urt. v. 22.03.1979 - VII ZR 133/78, NJW 1979, 1651) und daß dies jedenfalls bei der gebotenen Typisierung der Sachverhalte die Anwendung des § 638 Abs. 2 BGB auf diese Folgen ausschließt (vgl. Sen. Urt. v. 08.12.1992 a.a.O.).

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - X ZR 107/93
    Insbesondere bei der arbeitsteiligen Herstellung eines Werks, wie sie hier nach Darstellung der Beklagten vorgelegen hat, muß der Hauptunternehmer durch geeignete organisatorische Maßnahmen die Voraussetzung dafür schaffen, selbst sachgerecht beurteilen zu können, ob das Werk mangelfrei ist (vgl. dazu BGH, Urt. v. 12.03.1992 - VII ZR 5/91, NJW 1992, 1754).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83

    Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - X ZR 107/93
    Von diesem wird gesprochen, wenn eine Partei beweiserhebliche Tatsachen durch die Beweisaufnahme erst zu erfahren sucht, um sie zur Grundlage eines neuen Prozeßvortrags zu machen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 12.07.1984 - VII ZR 123/83, NJW 1984, 288, 289; Urt. v. 05.11.1992 - IX ZR 12/92, BGHR ZPO § 287 - Kausalität, haftungsausfüllende I).
  • BGH, 21.12.1989 - IX ZR 234/88

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage neben einer Leistungsklage; Verzicht auf

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - X ZR 107/93
    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - die rechtliche Auseinandersetzung zwischen den Parteien bereits begonnen hat, ist ein solcher Verzicht grundsätzlich zulässig und wirksam (vgl. BGH, Urt. v. 22.12.1989 - IX ZR 234/88, WM 1990, 695 = NJW-RR 1990, 1532; Urt. v. 06.02.1990 - VII ZR 126/90, NJW 1991, 994, 975 [OLG Stuttgart 19.11.1990 - 3 Ss 487/90] , wo dies jeweils als selbstverständlich vorausgesetzt wird).
  • BGH, 04.03.1991 - II ZR 90/90

    Ausschluß von Teilmitgliedern aus einer Gewerkschaft

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - X ZR 107/93
    Daß seine Darstellung insoweit im wesentlichen auf Schlußfolgerungen beruht, steht einer hinreichenden Substantiierung nicht entgegen (vgl. BGH, Urt. v. 04.03.1991 - II ZR 90/90, WM 1991, 942, 946; Urt. v. 08.03.1992 - V ZR 95/91, BGHR ZPO § 138 Abs. 1 - Darlegungslast I).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - X ZR 107/93
    Die Pflicht zur Substantiierung findet ihre Grenze in dem von der Partei zu verlangenden Wissen und der Zumutbarkeit weiterer Ausführungen (vgl. Sen. Urt. v. 25.02.1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968 und vom 29.09.1992 - X ZR 84/90, NJW-RR 1993, 189).
  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87

    Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung -

  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 12/92

    Darlegunglast für Schaden bei Anwaltshaftung

  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 210/84

    Raubpressungen - §§ 85, 97 UrhG; § 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Vertrieb bei

  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

  • BGH, 08.05.1992 - V ZR 95/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von allgemeiner Bezugnahme auf Rechtsgrundlagen

  • BGH, 29.09.1992 - X ZR 84/90

    Anforderungen an Darlegungslast und Substantiierung im Klagevorbringen

  • OLG Stuttgart, 19.11.1990 - 3 Ss 487/90

    Revision gegen den Freispruch einer gemeinschaftlichen Nötigung; Verwerflichkeit

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