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   BGH, 06.03.1962 - 5 StR 652/61   

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https://dejure.org/1962,6394
BGH, 06.03.1962 - 5 StR 652/61 (https://dejure.org/1962,6394)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1962 - 5 StR 652/61 (https://dejure.org/1962,6394)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1962 - 5 StR 652/61 (https://dejure.org/1962,6394)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen vollendeten Betruges - Vorliegen einer schädigenden Vermögensverfügung bei Abschluss eines Kaufvertrages - Vorliegen einer Untreue oder einer Unterschlagung

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 24.11.1964 - 1 StR 471/64

    Rechtsmittel

    Die Gefahr, daß er entgegen dem Vertrag vorleistet, genügt nicht, um in dem Vortragsschluß schon eine Vermögensschädigung zu sehen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. März 1962 - 5 StR 652/61).
  • BGH, 17.07.1987 - 1 StR 327/87

    Fehlen einer Prozessvoraussetzung - Nichtvorliegen eines Strafantrags - Teilweise

    In diesen Fällen begegnete die Annahme eines vollendeten Betrugs durchgreifenden Bedenken, weil insoweit, als die Lieferung nur Zug um Zug gegen Barzahlung geschuldet ist, eine Schädigung der Verkäuferfirma und ein entsprechender Vermögensvorteil für den Täter regelmäßig nicht in Betracht kommen (BGH, Urt. vom 6. März 1962 - 5 StR 652/61; BGH, Beschl. vom 3. Januar 1973 - 4 StR 544/72 - bei Dallinger MDR 1973, 370; BGH, Beschl. vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 95/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196; BGH StV 1983, 330; BGH, Beschl. vom 23. August 1983 - 4 StR 430/83; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 223).
  • BGH, 29.10.1965 - 4 StR 476/65

    Leistung eines fahrlässigen Falscheides - Fortgesetzter einfacher Bankrott -

    Denn, ob diese "Gefahr" verwirklicht wird, hängt vom freien Willen des Verkäufers ab (BGH Urt. v. 6. März 1962 - 5 StR 652/61 -).
  • BGH, 03.01.1973 - 4 StR 544/72

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Verstöße gegen Denkgesetze

    Die Gefahr, daß der Verkäufer entgegen dem Vertrag vorleistet, genügt im allgemeinen nicht, um in dem Vertragsschluß schon eine Vermögensgefährdung zu sehen, die einem Vermögensschaden gleichkommt (BGH, Urteil vom 6. März 1962 - 5 StR 652/61, zit. bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 263 Nr. 23, und Urteil vom 11. Januar 1966 - 5 StR 488/65).
  • BGH, 04.12.1974 - 2 StR 95/74

    Strafbarkeit wegen Untreue, Betrugs und versuchten Betrugs in Tateinheit mit

    Das gilt nicht nur in Fällen des Verkaufs beweglicher Sachen, wenn Leistung Zug um Zug vereinbart und der Verkäufer erst zur Hergabe und Übereignung der Sache verpflichtet ist, wenn der Käufer gleichzeitig seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises nachkommt (BGH, Urteil vom 6. März 1962 - 5 StR 652/61 -).
  • BGH, 19.08.1981 - 2 StR 393/81

    Begründungspflicht der Annahme von Tatmehrheit bei Zweifeln am Vorliegen eines

    Unter diesen Umständen war eine Schädigung des Verkäufers ausgeschlossen, solange er sich an die vertraglichen Abmachungen hielt; denn er bekam entweder den Kaufpreis oder behielt die Kraftfahrzeuge (vgl. BGH, Urteile vom 6. März 1962 - 5 StR 652/61 -, vom 24. November 1964 - 1 StR 471/64 - und vom 29. Oktober 1965 - 4 StR 476/65 -).
  • BGH, 11.01.1966 - 5 StR 488/65

    Betrug im Zusammenhang mit Kauf und Überbgabe von Gebrauchtwagen - Ausreichende

    Erfüllt nämlich der Verkäufer bei einem Zug-um-Zug-Geschäft nur seine Vertragspflicht, so bekommt er entweder das Geld oder er behält den verkauften Gegenstand, Die Gefahr, daß er entgegen dem Vertrage vorleistet, genügt nicht, um im bloßen Vertragsabschluß bereits eine Vermögensschädigung zu sehen (BGH in 5 StR 652/61 vom 6. März 1962 und 1 StR 471/64 vom 24. November 1964).
  • BGH, 12.01.1965 - 1 StR 505/64

    Verurteilung wegen Betruges und Untreue - Verletzung der gerichtlichen

    Denn bei vertragsmäßiger Erfüllung erhält jeder Teil die vereinbarte Leistung (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 6.3.1962 - 5 StR 652/61 und vom 24.11.1964 - 1 StR 471/64).
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