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BGH, 06.04.1967 - II ZR 122/65 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines ehemaligen hauptamtlichen Vorstandsmitglieds einer beklagten Genossenschaft auf Ruhegeld aus dem Anstellungsvertrag - Anstellungsvertrag als Voraussetzung für das Entstehen eines Ruhegehaltsanspruchs - Ruhegeldanspruch neben Pensionsansprüchen gegen die ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55
Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages
Auszug aus BGH, 06.04.1967 - II ZR 122/65
Sofern sich diese Vorstellung nicht mit der wirklichen Rechtslage deckt, wie das Berufungsgericht annimmt, kann sich hieraus - die Richtigkeit des Klagevortrags immer unterstellt - die Notwendigkeit ergeben, das Rechtsverhältnis der Parteien nach den Grundsätzen über das fehlen der Geschäftsgrundlage so der Wirklichkeit anzupassen, wie es Treu und Glauben und den berechtigten Interessen beider Teile am besten entspricht (vgl. BGHZ 25, 390 [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55]; BGH WM 1967, 215; zur beamtenrechtlichen Lage: RGZ 126, 243). - BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60
Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung
- BGH, 17.12.1956 - II ZR 47/56
Betriebspensionskasse
Auszug aus BGH, 06.04.1967 - II ZR 122/65
Bei diesem Sachverhalt können weder der Wortlaut der Erklärung vom 28. Juli 1956 allein noch der Gesichtspunkt, daß bei Abgabe dieser Erklärung noch nicht alle förmlichen Voraussetzungen für eine Pensionszahlung vorgelegen hätten (vgl. dazu BGHZ 22, 375, 380 f) [BGH 17.12.1956 - II ZR 47/56], es rechtfertigen, den Kläger jeglichen Anspruch auf ein Ruhegehalt zu versagen.
- RG, 22.06.1926 - III 379/25
Kommunalbeamte. Lebenslängliche Anstellung
Auszug aus BGH, 06.04.1967 - II ZR 122/65
Wenn der Aufsichtsrat der Beklagten mit Rücksicht auf das Ergebnis dieser Prüfung die Lage nunmehr anders beurteilt hat und im Gegensatz zu Deinem bisher vertretenen Standpunkt der Meinung gewesen sein sollte, eine Lösung des Dienstverhältnisses unter Wahrung der vertraglichen Versorgungsbezüge komme nicht mehr in Betracht, so hätte er dies dem Kläger klar und deutlich erklären müssen (vgl. auch zur Behandlung beamtenrechtlicher Entlassungsgesuche: RGZ 114, 122, 130; 158, 119, 124 f; (Preuß) OVG 78, 251). - RG, 24.06.1938 - III 183/37
1. Kann der nach § 2 Preuß. Gesetzes, betr. die Erweiterung des Rechtsweges, vom …
Auszug aus BGH, 06.04.1967 - II ZR 122/65
Wenn der Aufsichtsrat der Beklagten mit Rücksicht auf das Ergebnis dieser Prüfung die Lage nunmehr anders beurteilt hat und im Gegensatz zu Deinem bisher vertretenen Standpunkt der Meinung gewesen sein sollte, eine Lösung des Dienstverhältnisses unter Wahrung der vertraglichen Versorgungsbezüge komme nicht mehr in Betracht, so hätte er dies dem Kläger klar und deutlich erklären müssen (vgl. auch zur Behandlung beamtenrechtlicher Entlassungsgesuche: RGZ 114, 122, 130; 158, 119, 124 f; (Preuß) OVG 78, 251). - RG, 22.11.1929 - III 171/29
Kann ein auf seinen Antrag entlassener Beamter dann nachträglich Fortzahlung …
Auszug aus BGH, 06.04.1967 - II ZR 122/65
Sofern sich diese Vorstellung nicht mit der wirklichen Rechtslage deckt, wie das Berufungsgericht annimmt, kann sich hieraus - die Richtigkeit des Klagevortrags immer unterstellt - die Notwendigkeit ergeben, das Rechtsverhältnis der Parteien nach den Grundsätzen über das fehlen der Geschäftsgrundlage so der Wirklichkeit anzupassen, wie es Treu und Glauben und den berechtigten Interessen beider Teile am besten entspricht (vgl. BGHZ 25, 390 [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55]; BGH WM 1967, 215; zur beamtenrechtlichen Lage: RGZ 126, 243).