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   BGH, 06.05.1964 - 2 StR 110/64   

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https://dejure.org/1964,6410
BGH, 06.05.1964 - 2 StR 110/64 (https://dejure.org/1964,6410)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1964 - 2 StR 110/64 (https://dejure.org/1964,6410)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1964 - 2 StR 110/64 (https://dejure.org/1964,6410)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
    Auszug aus BGH, 06.05.1964 - 2 StR 110/64
    Ein Minderjähriger läßt sich mißbrauchen, wenn er die unzüchtigen Handlungen des anderen bei sich duldet und hierbei die eigene oder fremde Sinneslust erregen oder befriedigen will (BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]; 2, 40) [BGH 23.11.1951 - 2 StR 612/51].
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1964 - 2 StR 110/64
    Ein Minderjähriger läßt sich mißbrauchen, wenn er die unzüchtigen Handlungen des anderen bei sich duldet und hierbei die eigene oder fremde Sinneslust erregen oder befriedigen will (BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]; 2, 40) [BGH 23.11.1951 - 2 StR 612/51].
  • BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1964 - 2 StR 110/64
    Ein Minderjähriger läßt sich mißbrauchen, wenn er die unzüchtigen Handlungen des anderen bei sich duldet und hierbei die eigene oder fremde Sinneslust erregen oder befriedigen will (BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]; 2, 40) [BGH 23.11.1951 - 2 StR 612/51].
  • BGH, 03.04.1962 - 5 StR 74/62
    Auszug aus BGH, 06.05.1964 - 2 StR 110/64
    Der Angeklagte war - jedenfalls auch - mit der Ausbildung befaßt; denn er war seit Herbst 1959 von dem Firmeninhaber mit der alleinigen Betreuung und Beaufsichtigung der Maurerlehrlinge beauftragt und hat sich, wie im Urteil des näheren dargelegt ist, dieser Aufgabe mit Eifer gewidmet, indem er die Lehrlinge fortlaufend unterwiesen und ihre Arbeiten überwacht hat, Daß die Strafkammer unter diesen Umständen ein Über- und Unterordnungsverhältnis der Art, wie es in mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, so auch in BGHSt 17, 191 [BGH 03.04.1962 - 5 StR 74/62] = NJW 1962, 1450, umschrieben wird, zwischen dem Angeklagten und dem einzelnen Lehrling als vorliegend erachtet hat, ist daher aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
  • RG, 09.10.1923 - IV 640/22

    In welchem Umfange gestattet § 252 StPO. die Verlesung des Protokolls über die

    Auszug aus BGH, 06.05.1964 - 2 StR 110/64
    Die in dieser Bestimmung zum Ausdruck gebrachte Beschränkung der Verlesbarkeit ist, wie schon das Reichsgericht in RGSt 57, 377 ausgesprochen hat, nicht dahin zu verstehen, daß unter allen Umständen nur gerade der Teil der Aussage verlesen werden dürfte, der im strengsten Sinne unmittelbar die dem Zeugen nicht mehr erinnerlichen oder von dem Widerspruch betroffenen Tatsachen zum Gegenstand hat; vielmehr ist die Darstellung der Vorgänge verlesbar, die mit den betreffenden Tatsachen eine innere Einheit bilden.
  • BGH, 24.02.1972 - 4 StR 521/71

    Revisionsrechtliche Beurteilung einer fortgesetzten Unzucht mit Kindern -

    Entspricht die vollständige Verlesung der Sachlage, was hier durchaus der Fall gewesen sein kann, so ist sie nicht zu beanstanden (vgl. auch RGSt 57, 377; BGH 4 StR 267/56 vom 27. September 1956; 2 StR 110/64 vom 6. Mai 1964).
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