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   BGH, 06.06.1957 - 4 StR 138/57   

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https://dejure.org/1957,702
BGH, 06.06.1957 - 4 StR 138/57 (https://dejure.org/1957,702)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1957 - 4 StR 138/57 (https://dejure.org/1957,702)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1957 - 4 StR 138/57 (https://dejure.org/1957,702)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 287
  • NJW 1957, 1287
  • MDR 1957, 563
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00
    Persönlichkeitsdefizite, auch wenn sie auf einer Erkrankung oder intellektuellen Minderbegabung beruhen, sind aber für die Sozialprognose bedeutsam (BGHSt 10, 287) und kein Anlaß, an die Erwartung zukünftiger straffreier Führung geringere Anforderungen zu stellen.
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00/00
    Persönlichkeitsdefizite, auch wenn sie auf einer Erkrankung oder intellektuellen Minderbegabung beruhen, sind aber für die Sozialprognose bedeutsam (BGHSt 10, 287) und kein Anlaß, an die Erwartung zukünftiger straffreier Führung geringere Anforderungen zu stellen.
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00 00

    Sozialprognose; Tatrichter; Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Bewährung;

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  • BGH, 01.06.1962 - 4 StR 118/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Bei neuer Verhandlung und Entscheidung wird sich das Landgericht zunächst darüber schlüssig werden müssen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB beim Angeklagten vorliegen und dabei zu beachten haben, daß die Überzeugung des Gerichts, der Verurteilte werde sich allein unter dem Eindruck der gegen ihn ausgesprochenen Strafe nicht wohl verhalten, auch auf Eigenschaften des Täters gestützt werden kann, die auf krankhafter Grundlage beruhen (vgl. NJW 1957, 1287 Nr. 15 = LM Nr. 36 zu § 23 StGB).
  • BGH, 20.02.1958 - 4 StR 16/58

    Rechtsmittel

    Damit ist die Ablehnung der Strafaussetzung rechtlich unangreifbar dargetan (vgl. auch BGHSt 10, 287, 288 [BGH 06.06.1957 - 4 StR 138/57] sowie Fränkel in LM Nr. 36 zu § 23 StGB).
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