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BGH, 06.06.1994 - NotZ 4/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ablehnung des Gesuchs auf Bestellung zum Anwaltsnotar wegen Nichterfüllung der Wartezeit und mangels Bedürfnisses - Maßstab für die Ermittlung des Bedarfs an Notaren - Anrechnung unselbstständiger Assessorentätigkeit auf die Wartezeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.07.1992 - NotZ 16/91
Berücksichtigung von Wartezeiten bei Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen …
Auszug aus BGH, 06.06.1994 - NotZ 4/93
Da es sich insoweit um eine - verfassungsrechtlich unbedenkliche - reine Stichtagsregelung ohne Übergangsbestimmungen für die Anwendung des neuen Berufszulassungsrechts handelt (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Juli 1992 - NotZ 16/91 - BGHR BNotO § 4 n.F. - Übergangsregelung 1, st. Rspr.), war es vorliegend ohne Bedeutung, daß dem Antragsteller nur wenige Tage an der Erfüllung der 10-jährigen Wartezeit fehlten.Nach neuem Recht war die Bestellung schon deshalb nicht vorzunehmen, weil dieser Bewerbung kein Ausschreibungsverfahren vorausging, wie § 6 b BNotO n.F. dies voraussetzt (Senatsbeschluß vom 13. Juli 1992 - NotZ 16/91 - BGHR BNotO § 4 n.F. - Übergangsregelung 1).
- BGH, 14.01.1991 - NotZ 9/90
Auszug aus BGH, 06.06.1994 - NotZ 4/93
Grundsätzlich hatte kein Bewerber ein Anrecht darauf, daß neben dieser schematischen Bedürfnisprüfung noch eine zweite, individuelle Untersuchung der örtlichen Gegebenheiten oder sogar - wie es der Antragsteller begehrt - der Verhältnisse in einzelnen Notariaten stattfinde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 1989 - NotZ 20/89 und vom 14. Januar 1991 - NotZ 9/90 - BGHR BNotO § 4 Abs. 2 Bedürfnisprüfung 4 und 8). - BGH, 04.12.1989 - NotZ 17/89
Widerspruch der Erledigungserklärung der Hauptsache
Auszug aus BGH, 06.06.1994 - NotZ 4/93
Die Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten erfolgt gemäß §§ 111 Abs. 4 BNotO, 42 Abs. 6 BRAO nach § 13 a FGG (st. Rspr. des Senats; z.B. Beschluß vom 4. Dezember 1989 - NotZ 17/89 - BGHR FGG § 13 a Abs. 1 Satz 1 - Hauptsacheerledigung 3 m.w.N.) Danach haben die Beteiligten ihre außergerichtlichen Auslagen grundsätzlich selbst zu tragen. - BGH, 04.12.1989 - NotZ 20/89
Notar - Bestellung - Landesjustizverwaltung - Verwaltungsermessen
Auszug aus BGH, 06.06.1994 - NotZ 4/93
Grundsätzlich hatte kein Bewerber ein Anrecht darauf, daß neben dieser schematischen Bedürfnisprüfung noch eine zweite, individuelle Untersuchung der örtlichen Gegebenheiten oder sogar - wie es der Antragsteller begehrt - der Verhältnisse in einzelnen Notariaten stattfinde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 1989 - NotZ 20/89 und vom 14. Januar 1991 - NotZ 9/90 - BGHR BNotO § 4 Abs. 2 Bedürfnisprüfung 4 und 8).