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   BGH, 06.07.1983 - 2 StR 334/83   

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https://dejure.org/1983,10144
BGH, 06.07.1983 - 2 StR 334/83 (https://dejure.org/1983,10144)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1983 - 2 StR 334/83 (https://dejure.org/1983,10144)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1983 - 2 StR 334/83 (https://dejure.org/1983,10144)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen für die Annahme eines Gesamtvorsatzes

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 06.07.1983 - 2 StR 334/83
    Diese Zusage enthielt schon die Merkmale eines Gesamtvorsatzes, der sämtliche Teile der Handlungsreihe nicht in allen Einzelheiten, sondern lediglich in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung nach dem zu verletzenden Rechtsgut, seinem Träger sowie nach Ort, Zeit und ungefährer Begehungsweise umfassen muß (BGHSt 1, 313, 315; 26, 4, 7; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 10.02.1971 - 2 StR 527/70

    Milderes Gesetz - Gesetzesanwendung - Anwendung des Gesetzes - Nebenstrafen -

    Auszug aus BGH, 06.07.1983 - 2 StR 334/83
    Ob die Strafvorschriften des alten oder des neuen Betäubungsmittelgesetzes Anwendung finden, hängt davon ab, welches Gesetz im vorliegenden Fall die mildere Beurteilung zuläßt (BGHSt 24, 94, 97; BGH, Urteil vom 13. März 1975 - 4 StR 23/75).
  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 06.07.1983 - 2 StR 334/83
    Diese Zusage enthielt schon die Merkmale eines Gesamtvorsatzes, der sämtliche Teile der Handlungsreihe nicht in allen Einzelheiten, sondern lediglich in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung nach dem zu verletzenden Rechtsgut, seinem Träger sowie nach Ort, Zeit und ungefährer Begehungsweise umfassen muß (BGHSt 1, 313, 315; 26, 4, 7; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 13.03.1975 - 4 StR 23/75

    Anwendung des milderen Strafrahmens bei zwischenzeitlichem Inkrafttreten eines

    Auszug aus BGH, 06.07.1983 - 2 StR 334/83
    Ob die Strafvorschriften des alten oder des neuen Betäubungsmittelgesetzes Anwendung finden, hängt davon ab, welches Gesetz im vorliegenden Fall die mildere Beurteilung zuläßt (BGHSt 24, 94, 97; BGH, Urteil vom 13. März 1975 - 4 StR 23/75).
  • BGH, 14.10.1982 - 3 StR 363/82

    Berücksichtigung der Gesamtheit der alten und neuen gesetzlichen Regelung zur

    Auszug aus BGH, 06.07.1983 - 2 StR 334/83
    Da das umfassende Geständnis des Angeklagten dazu geführt hat, daß auch B. und der amerikanische Rauschgiftabnehmer strafrechtlich belangt werden konnten (UA S. 10), wird zu prüfen sein, ob im Hinblick auf § 31 Nr. 1 BtMG 1982 nicht das neue Recht das mildere ist (§ 2 Abs. 3 StGB) und demgemäß angewandt werden muß (BGH NStZ 1983, 80 und 268; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1983 - 2 StR 271/83).
  • BGH, 25.05.1983 - 2 StR 271/83

    Falscher Strafrahmen auf Grund fehlerhafter Annahme des Mindestmaßes

    Auszug aus BGH, 06.07.1983 - 2 StR 334/83
    Da das umfassende Geständnis des Angeklagten dazu geführt hat, daß auch B. und der amerikanische Rauschgiftabnehmer strafrechtlich belangt werden konnten (UA S. 10), wird zu prüfen sein, ob im Hinblick auf § 31 Nr. 1 BtMG 1982 nicht das neue Recht das mildere ist (§ 2 Abs. 3 StGB) und demgemäß angewandt werden muß (BGH NStZ 1983, 80 und 268; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1983 - 2 StR 271/83).
  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere

    Kommt das Gericht jedoch, wie erkennbar hier, lediglich zu dem Ergebnis, ein Hang sei als Grundlage der Tat nicht auszuschließen, so ist für eine Unterbringung kein Raum (BGH, Beschluß vom 6. Juli 1983 - 2 StR 334/83; Körner aaO).
  • BGH, 26.02.2003 - 1 StR 7/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (positive Feststellung des Hanges;

    Ist er, wie hier, lediglich nicht auszuschließen, so ist für eine Unterbringung kein Raum (BGH bei Detter NStZ 2003, 133, 138; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Rausch 1 ; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1983 - 2 StR 334/83; Körner BtMG 5. Aufl. § 35 Rdn. 297).
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