Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1992 - AnwZ (B) 20/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3635
BGH, 06.07.1992 - AnwZ (B) 20/92 (https://dejure.org/1992,3635)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1992 - AnwZ (B) 20/92 (https://dejure.org/1992,3635)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1992 - AnwZ (B) 20/92 (https://dejure.org/1992,3635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Rechtsanwalts auf Zulassung bei einem anderen Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit - Aufrechterhaltung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Auslegung der Gleichstellungsklausel - Verzicht auf das Erfordernis der Befähigung zum Richteramt zugunsten der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wechsel der Zulassung aus den neuen in die alten Bundesländer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 3/60

    Syndikusanwalt (Versicherungsdirektor)

    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - AnwZ (B) 20/92
    Der Wechsel der örtlichen Zulassung vollzieht sich in der Weise, daß der Betreffende keinen Augenblick aufhört, Rechtsanwalt zu sein (BGH, Beschl. v. 7. November 1960 - AnwZ (B) 3/60, NJW 1961, 218, insoweit in BGHZ 33, 272 nicht abgedruckt).
  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 27/03

    Verfahrensfähigkeit eines wegen Verdachts einer geistigen Erkrankung seines Amts

    Dies ist auch für das anwaltsgerichtliche Verfahren über die Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 BRAO allgemein anerkannt (s. BGH, Beschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 60/91 - BRAK-Mitt. 1992, 171; BGHZ 52, 1).
  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 51/92

    Zulassungswechsel in den Geltungsbereich des Rechtsanwaltsgesetzes (RAG) - Antrag

    Mit Recht hat der Ehrengerichtshof unter Bezugnahme auf die Senatsentscheidung vom 6. Juli 1992 (AnwZ (B) 20/92, BRAK-Mitt. 1992, 171) ausgeführt, daß auf einen Wechsel aus dem Geltungsbereich der BRAO in den Geltungsbereich des Rechtsanwaltsgesetzes § 33 BRAO anzuwenden ist.

    Damit ist nicht nur die Stellung des Rechtsanwalts beim Auftreten vor Gericht und seine damit verbundenen Befugnisse, sondern auch sein berufsrechtlicher Status gemeint (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Juli 1992 a.a.O.).

  • BGH, 19.09.2001 - AnwZ (B) 41/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs im Rahmen des

    Falls der Antragsteller seine Kanzlei aufgegeben hat (§ 14 Abs. 2 Nr. 6, § 35 Abs. 1 Nr. 5 BRAO), ist weder dargetan noch ersichtlich, daß daraus konkrete Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erwachsen, die einen Sofortvollzug der Widerrufsverfügung rechtfertigen (vgl. allerdings Jessnitzer/Blumberg, aaO; die dort in Bezug genommene Entscheidung BGH, Beschl. v. 6. Juli 1992 - AnwZ (B) 20/92, BRAK-Mitt. 1992, 171, trifft das Problem nicht).
  • BGH, 13.09.1993 - AnwZ (B) 20/93

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Berufsgerichtshofs für

    Aus dieser Gleichstellungsklausel hat der Senat gefolgert, daß im Interesse eines möglichst raschen Zusammenwachsens der Gebiete eines vereinigten Deutschlands die Unterschiede in der juristischen Ausbildung auch im Berufsrecht der Rechtsanwälte außer Betracht zu bleiben haben und derjenige, der einmal nach dem Rechtsanwaltsgesetz zugelassen worden ist, damit einem nach der Bundesrechtsanwaltsordnung zugelassenen Rechtsanwalt in jeder Hinsicht gleichsteht (Senatsbeschluß vom 6. Juli 1992 - AnwZ (B) 20/92, BRAK - Mitt.
  • BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 46/93

    Rechtsanwalt - OLG-Zulassung - Fünfjährige Tätigkeit - Postulationsfähigkeit bei

    Aus dieser Gleichstellungsklausel hat der Senat gefolgert, daß im Interesse eines möglichst raschen Zusammenwachsens der Gebiete eines vereinigten Deutschlands die Unterschiede in der juristischen Ausbildung auch im Berufsrecht der Rechtsanwälte außer Betracht zu bleiben haben und derjenige, der einmal nach dem Rechtsanwaltsgesetz zugelassen worden ist, damit einem nach der Bundesrechtsanwaltsordnung zugelassenen Rechtsanwalt in jeder Hinsicht gleichsteht (Beschluß vom 6. Juli 1992 - AnwZ (B) 20/92, BRAK-Mitt. 1992, 171; vgl. auch Beschl. vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 51/92).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht