Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1953 - I ZR 220/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,1720
BGH, 06.10.1953 - I ZR 220/52 (https://dejure.org/1953,1720)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1953 - I ZR 220/52 (https://dejure.org/1953,1720)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1953 - I ZR 220/52 (https://dejure.org/1953,1720)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,1720) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1954, 163
  • GRUR 1954, 111
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.06.1951 - I ZR 75/50

    Patentverletzung. Ersatzteile

    Auszug aus BGH, 06.10.1953 - I ZR 220/52
    Die kurze und allgemein gehaltene Erwähnung solcher Anlage bei Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung im Zusammenhalt mit der Patentschrift im übrigen läßt den mit dem Stande der Technik vertrauten Durchschnittsfachmann nicht erkennen, daß sich die Lehre des Klagepatentes auch auf die Art und Weise, wie die erfindungswesentlichen Druckluftimpulse erzeugt werden, als erfindungsfunktionell wesentlich erstreckt (RG vom 18. Oktober 1938, GRUR 1941, 286 [288], RG vom 29. April 1941, GRUR 1941, 361; BGH vom 12. Juni 1951, BGHZ 2, 261 [264, 5] - Tauchpumpensatz -).

    Die Art und Weise, wie die Druckluftimpulse erzeugt werden, steht in keiner erfindungs funktionell wesentlichen Verbindung zum Gegenstande des Klagepatents (BGHZ 2, 261 [266]).

  • BGH, 15.06.1951 - I ZR 59/50

    Kombinationspatent. Angepaßte Teile

    Auszug aus BGH, 06.10.1953 - I ZR 220/52
    Abgesehen vielleicht von den patentrechtlich hier unbeachtlichen Abweichungen in den Ausmaßen der Membranpumpe ist an ihr kein technisches Merkmal erkennbar, das dem besonderen Zwecke der Anlage zur Erzeugung von Druckluftimpulsen für ein Repassiergerät abweichend von bekannten Membranpumpen erfindungsfunktionell angepaßt wäre (vgl. BGH vom 15. Juni 1951, BGHZ 2, 387 [393] - Mülltonne II -).
  • BGH, 27.05.1952 - I ZR 138/51

    Weiterbenutzung erloschener Patente

    Auszug aus BGH, 06.10.1953 - I ZR 220/52
    Es muß deshalb jeweils aus dem Zweck der betreffenden Bestimmung entnommen werden, welche Anforderungen an den "guten Glauben" beim Erwerb dieser lizenzfreien Weiterbenutzungsrechte zu stellen sind (vgl. Urteil des Senats vom 27. Mai 1952, BGHZ 6, 172 [177] für einen Fall nach § 43 Abs. 4 PatG).
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 12/53

    Rechtsmittel

    Diese Pariser Verbandsübereinkunft ist nachher Senatsrechtsprechung (GRUR 1954, 111) im Verhältnis der Feindstaaten zueinander durch den Krieg nicht ausser Kraft getreten, der Verbendsschutz hat vielmehr während des Kriegszustandes nur de facto geruht.
  • LG Düsseldorf, 07.06.1983 - 4 O 362/82
    nicht einmal aus, sondern es muß eine individuelle Anpassung an die Erfindung hinzukommen (vgl. die bereits zitierte Entscheidung "Gewinderollkopf II" sowie BGH GRUR 1954, 111, 115 -Repassiervorrichtung).
  • BGH, 26.04.1955 - I ZR 21/53

    Rechtsmittel

    Dieser Rechtsstandpunkt steht im Einklang mit dem Urteil des erkennenden Senats vom 6. Oktober 1953 (GRUR 1954, 111 = Bl. f PMZ 1954, 53), wonach ausländische Inhaber deutscher Patente nur dann in den Genuß der in § 2 Abs. 1 der VO über außerordentliche Maßnahmen in Patent- und Gebrauchsmusterrecht vom 10. Januar 1942 (KriegsmaßnahmenVO RGBl. II, 81) vorgesehenen Verlängerung der Schutzdauer kamen, wenn der deutsche Reichsminister der Justiz von seiner Ermächtigung, die Verlängerungsvergünstigung auf Ausländer auszudehnen, Gebrauch machte und die Ausdehnung im Reichsgesetzblatt bekanntgegeben war (§ 2 Abs. 3, § 9 Abs. 2 KriegsmaßnahmenVO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht