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   BGH, 06.10.1980 - AnwZ (B) 16/80   

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BGH, 06.10.1980 - AnwZ (B) 16/80 (https://dejure.org/1980,15216)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1980 - AnwZ (B) 16/80 (https://dejure.org/1980,15216)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1980 - AnwZ (B) 16/80 (https://dejure.org/1980,15216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 35 Abs. 1 Nr. 6 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - Zulässigkeit einer Berufsausübungsregelung - Rücknahme der Zulassung bei einem bestimmten Gericht - Zweck der Vermeidung des Anscheins mangelnder Objektivität der Richter

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BGH, 06.10.1980 - AnwZ (B) 16/80
    Das ist nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zulässig, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls die Beschränkung zweckmäßig erscheinen lassen (BVerfGE 7, 377, 405 f; BGHZ 37, 247, 249 f; BGH EGE VI, 107, 111 f; X 65, 66; XI 23, 24).
  • BGH, 25.06.1962 - AnwZ (B) 4/62

    Wartefrist für Zulassung als OLG-Anwalt

    Auszug aus BGH, 06.10.1980 - AnwZ (B) 16/80
    Das ist nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zulässig, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls die Beschränkung zweckmäßig erscheinen lassen (BVerfGE 7, 377, 405 f; BGHZ 37, 247, 249 f; BGH EGE VI, 107, 111 f; X 65, 66; XI 23, 24).
  • BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 12/77

    Anwendung von § 20 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) beim Wechsel der

    Auszug aus BGH, 06.10.1980 - AnwZ (B) 16/80
    Damit ist zugleich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Genüge getan (BGH EGE XI, 23, 25; vgl. auch BGH Beschl. v. 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 = LM BRAO § 20 Nr. 4).
  • BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 23/83

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Tätigkeit des Ehegatten am

    Diese Regelung steht mit dem Grundgesetz in Einklang (Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 16/80 - m.w.N.; vgl. auch - zur Versagung im Falle des Zulassungswechsels - BGH Beschl. v. 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 = LM BRAO § 20 Nr. 4 m.w.N.; ferner zum Fall des § 20 Abs. 1 Nr. 3 BRAO BVerfG Beschl. vom 20. Juli 1981 - 1 BvR 1404/80 - zum Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 14/80 -).

    Allerdings hat die Justizverwaltung in diesem Falle zusätzlich den - von Fall zu Fall unterschiedlichen - Besitzstand des Rechtsanwalts zu berücksichtigen (Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 16/80).

    Er hat aber im Anschluß an die Rechtsprechung des Senats (BGH Beschluß vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 16/80) mit Recht darauf hingewiesen, daß die nur unvollkommene Erreichung des Normzwecks kein Grund ist, von der Versagung bzw. Rücknahme der Zulassung nach §§ 20 Abs. 1 Nr. 2 und 3, 35 Abs. 1 Nr. 6 BRAO überhaupt abzusehen.

    Sie kann und darf die Zulassung nicht unter Beschränkungen erteilen oder aufrechterhalten, weil dies dem Wesen der Zulassung und der Stellung des Rechtsanwalts als eines unabhängigen Organs der Rechtspflege widerspräche (BGH EGE XI 23, 26; BGH Beschluß vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 16/80).

    Eine etwaige Versicherung der Antragstellerin, sie werde als Rechtsanwältin nicht in Sachen tätig werden, in denen ihr Ehemann als Richter mitwirkt, würde keine Rechtsbindung erzeugen und könnte im übrigen, da sie der Öffentlichkeit unbekannt bliebe, den Anschein unsachlicher Einflüsse nicht vermeiden (vgl. BGH Beschlüsse LM BRAO § 20 Nr. 4 und vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 16/80).

  • BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 25/83

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Notwendigkeit zur Versagung einer Zulassung -

    Sie kann und darf die Zulassung nicht unter Beschränkungen erteilen oder aufrechterhalten, weil dies dem Wesen der Zulassung und der Stellung des Rechtsanwalts als eines unabhängigen Organs der Rechtspflege widerspräche (BGH EGE XI 23, 26; BGH Beschluß vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 16/80).

    Die vom Antragsteller mit Schreiben vom 24. Dezember 1982 abgegebene Versicherung, er werde vor der Kammer, in der sein Bruder Richter ist, nicht auftreten, erzeugt keine Rechtsbindung und kann im übrigen, da sie der Öffentlichkeit unbekannt bleibt, den Anschein unsachlicher Einflüsse nicht vermeiden (vgl. BGH Beschlüsse LM BRAO § 20 Nr. 4 und vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 16/80).

  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 4/82

    Rechtsanwalt - Zulassung - Hauptgeschäftsführer - Berufsgenossenschaft -

    Eine solche Versicherung erzeugt keine Rechtbindung (Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 = LM BRAO § 20 Nr. 4; vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 16/80 - und vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 33/80).
  • BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 37/91

    Zulässigkeit der Beschränkung der Zulassung eines Rechtsanwalts - Widerruf der

    Dem jeweiligen Besitzstand des Rechtsanwalts kommt maßgebliche Bedeutung zu (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 16/80 und vom 5. Dezember 1983 - AnwZ (B) 23/83; Isele BRAO § 35 Anm. IV F 3).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 6/82

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ausübung einer Ermessensentscheidung

    Diese öffentlichen Hinweise auf eine bestehende Zulassung als Rechtsanwalt begründen oder verstärken zumindest die abstrakte Gefährdung der Integrität der Rechtspflege, die durch § 20 Abs. 1 Nr. 1 BRAO vermieden werden soll (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 16/80).
  • BGH, 11.05.1981 - AnwZ (B) 33/80

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Eine solche Versicherung erzeugt keine Rechtsbindung (Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 = LM BRAO § 20 Nr. 4; vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 16/80, jeweils zu dem insofern gleichliegenden Fall des § 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO).
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