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   BGH, 07.02.1973 - VIII ZR 95/71   

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https://dejure.org/1973,4422
BGH, 07.02.1973 - VIII ZR 95/71 (https://dejure.org/1973,4422)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1973 - VIII ZR 95/71 (https://dejure.org/1973,4422)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1973 - VIII ZR 95/71 (https://dejure.org/1973,4422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährleistungsansprüche wegen der fehlerhaften Oberfläche von Wartungsplänen - Anforderungen an die Unterscheidung von vertretbaren und unvertretbaren Sachen - Anforderungen an die ausdrückliche Zusicherung von bestimmten Eigenschaften - Rechtzeitige Rüge von Mängeln ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.10.1970 - VIII ZR 156/68

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Rüge bei einem Handelsgeschäft -

    Auszug aus BGH, 07.02.1973 - VIII ZR 95/71
    Wie der Senat im Urteil vom 14. Oktober 1970 - VIII ZR 156/68 = LM HGB § 377 Nr. 13 = WM 1970, 1400 = BGH Warn 1970, 511 im einzelnen dargelegt hat, hängt die Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Kaufmann, sofern keine besondere Abrede getroffen ist, im Rahmen seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gehalten ist, zur Feststellung etwaiger Mängel auch chemische Analysen und sonstige laboratoriumsmäßige Untersuchungen durchzuführen, von den Umständen des Einzelfalls ab.
  • BGH, 30.06.1971 - VIII ZR 39/70

    Beauftragung einer Firma mit der Herstellung von Möbeln als Vertrag über

    Auszug aus BGH, 07.02.1973 - VIII ZR 95/71
    Für die Frage, ob das vom Unternehmer aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff herzustellende Werk als vertretbare oder nicht vertretbare Sache anzusehen ist, kommt es nach ständiger Rechtsprechung insbesondere auch des erkennenden Senats darauf an, ob die Sache gegenüber anderen der gleichen Art ausgeprägter Individualisierungsmerkmale entbehrt und damit ohne weiteres austauschbar ist, oder ob die Sache nur auf die Betriebsverhältnisse des Bestellers ausgerichtet ist, seinen Wünschen angepaßt wurde und damit vom Unternehmer anderweit schwer oder gar nicht abgesetzt werden kann (BGH Urteil vom 29. September 1966 - VII ZR 160/64 = LM BGB § 651 Nr. 6 = NJW 1966, 2307 sowie Senatsurteil vom 30. Juni 1971 - VIII ZR 39/70 = NJW 1971, 1793 = WM 1971, 1014, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 29.09.1966 - VII ZR 160/64

    Begriff der vertretbaren Sachen - Reiseprospekte als "Art" in ihrer Gesamtheit

    Auszug aus BGH, 07.02.1973 - VIII ZR 95/71
    Für die Frage, ob das vom Unternehmer aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff herzustellende Werk als vertretbare oder nicht vertretbare Sache anzusehen ist, kommt es nach ständiger Rechtsprechung insbesondere auch des erkennenden Senats darauf an, ob die Sache gegenüber anderen der gleichen Art ausgeprägter Individualisierungsmerkmale entbehrt und damit ohne weiteres austauschbar ist, oder ob die Sache nur auf die Betriebsverhältnisse des Bestellers ausgerichtet ist, seinen Wünschen angepaßt wurde und damit vom Unternehmer anderweit schwer oder gar nicht abgesetzt werden kann (BGH Urteil vom 29. September 1966 - VII ZR 160/64 = LM BGB § 651 Nr. 6 = NJW 1966, 2307 sowie Senatsurteil vom 30. Juni 1971 - VIII ZR 39/70 = NJW 1971, 1793 = WM 1971, 1014, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 07.08.1959 - VIII ZR 113/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.02.1973 - VIII ZR 95/71
    Daß eine derartige zusätzliche Zusicherung auch beim Kauf/Werkvertrag nach Probe möglich und zulässig ist, entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. Ballerstedt a.a.O. Rdn 8; Senatsurteil vom 7. August 1959 - VIII ZR 113/58 = Betr. 1959, 1083).
  • BGH, 31.01.1962 - VIII ZR 207/60
    Auszug aus BGH, 07.02.1973 - VIII ZR 95/71
    Wie das Berufungsgericht ohne Rechtsfehler feststellt, begann die Verjährungsfrist im Hinblick auf die in Nr. 5 der Einkaufsbedingungen normierte "Garantie" erst mit der Erkennbarkeit der streitigen Mängel (vgl. dazu Senatsurteil vom 31. Januar 1962 - VIII ZR 207/60 = Betr. 1962, 367).
  • BGH, 16.02.1966 - VIII ZR 104/64

    Vorliegen eines Kaufs nach Probe oder nach Muster - Farbabweichung einer

    Auszug aus BGH, 07.02.1973 - VIII ZR 95/71
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob überhaupt die besonderen Voraussetzungen einer Lieferung nach Probe vorlagen, oder ob nicht vielmehr - wofür vieles spricht - die der Klägerin vor Vertragsabschluß zugeleiteten Muster lediglich ihrer Orientierung über den Vertragsgegenstand dienen sollten (vgl. dazu Ballerstedt bei Soergel/Siebert, 10. Aufl. § 494 Anm. 2; Senatsurteil vom 16. Februar 1966 - VIII ZR 104/64 = Betr. 1966, 415 mit weiteren Nachweisen).
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