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   BGH, 07.03.1995 - 1 StR 803/94   

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https://dejure.org/1995,6960
BGH, 07.03.1995 - 1 StR 803/94 (https://dejure.org/1995,6960)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1995 - 1 StR 803/94 (https://dejure.org/1995,6960)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1995 - 1 StR 803/94 (https://dejure.org/1995,6960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einholen einer erweiterten Aussagegenehmigung des Dienstvorgesetzten des Zeugen - Observierung einer Autofahrt des Angeklagten durch die Polizei - Beschreibung des Abschüttelns der Verfolger durch den Observierten

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer sofortigen Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 54, § 244 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 07.03.1995 - 1 StR 803/94
    Die Beweiswürdigung des Tatrichters durch seine eigene zu ersetzen, ist dem Revisionsgericht verwehrt (BGHSt 10, 208, 210) [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56].
  • BGH, 07.01.1992 - 1 StR 595/91

    Verwerfung einer Revision - Absehen von der Annahme eines minder schweren Falls

    Auszug aus BGH, 07.03.1995 - 1 StR 803/94
    Dabei mag dahinstehen, welche Bedeutung es in diesem Zusammenhang hat, daß die Staatsanwaltschaft - die sich im übrigen auch selbst jederzeit um eine Erweiterung der Aussagegenehmigung hätte bemühen können - im Laufe der 18tägigen Hauptverhandlung auf entsprechende Bemühungen des Gerichts nicht hingewirkt hat (vgl. hierzu BGH b. Holtz MDR 1985, 629;Senatsurteil vom 7. Januar 1992 - 1 StR 595/91 jew.m.w.Nachw.).
  • VG Berlin, 12.04.2018 - 23 K 1845.16

    Entziehung des Reisepasses und Beschränkung des Geltungsbereichs eines

    Zum einen kommt ein Hinwirken auf eine Erweiterung der Aussagegenehmigung nur dann in Betracht, wenn Anhaltspunkte dafür vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, dass eine hierauf gerichtete Gegenvorstellung eine - wenn auch geringe - Aussicht auf Erfolg hätte, etwa weil die Begründung der Beschränkung der Aussagegenehmigung nicht überzeugend ist oder die Aussicht besteht, die Behörde umzustimmen (BGH, Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 803/94 -, juris Rn. 13; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 1 OLG 8 Ss 295/14 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.).
  • BGH, 15.07.1998 - 2 StR 173/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Da auch auf Gegenvorstellung des Tatrichters (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aussagegenehmigung 1) der Dienstvorgesetzte bei seinem Rechtsstandpunkt blieb, war nicht zu erwarten, daß eine Aussagegenehmigung noch erteilt werden würde.
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