Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1954 - 2 StR 377/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,4692
BGH, 07.05.1954 - 2 StR 377/53 (https://dejure.org/1954,4692)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1954 - 2 StR 377/53 (https://dejure.org/1954,4692)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1954 - 2 StR 377/53 (https://dejure.org/1954,4692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,4692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 18.11.1952 - 2 StR 139/52
    Auszug aus BGH, 07.05.1954 - 2 StR 377/53
    Eine Darstellung ist unzüchtig, wenn sie geeignet ist, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht zu verletzen; dabei ist eine gröbliche Verletzung nicht erforderlich (RGSt 44, 178; 48, 220; 48, 230; BGHSt 3, 295).

    Denn Ort, Zweck, Art und Empfängerkreis der Darstellung können den Charakter der Darstellung entscheidend beeinflussen (RG a.a.O. und weiter: RGSt 24, 365; 33, 17; 56, 175; BGHSt 3, 295).

    Wenn die künstlerische oder wissenschaftliche Form die Schilderung geschlechtlicher Vorgänge derart vergeistigt, veredelt, verklärt oder verharmlost, dass eine Verletzung des geschlechtlichen Schamgefühls unterdrückt oder vermieden wird, dann ist die Darstellung nicht unzüchtig (RGSt 37, 315; 56, 175; BGHSt 3, 295).

  • RG, 07.12.1899 - 4167/99

    1. Ist für den Begriff einer "unzüchtigen" Abbildung entscheidend, daß durch

    Auszug aus BGH, 07.05.1954 - 2 StR 377/53
    Denn Ort, Zweck, Art und Empfängerkreis der Darstellung können den Charakter der Darstellung entscheidend beeinflussen (RG a.a.O. und weiter: RGSt 24, 365; 33, 17; 56, 175; BGHSt 3, 295).

    Die Frage der Einziehung eines zur Ausführung der Tat benutzten Gegenstandes ist von dem sonstigen Strafausspruch trennbar (RGSt 33, 17, 22; 42, 30).

  • RG, 13.10.1921 - 360/21

    Zur Auslegung des § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Beschränkte Verbreitung unzüchtiger

    Auszug aus BGH, 07.05.1954 - 2 StR 377/53
    Denn Ort, Zweck, Art und Empfängerkreis der Darstellung können den Charakter der Darstellung entscheidend beeinflussen (RG a.a.O. und weiter: RGSt 24, 365; 33, 17; 56, 175; BGHSt 3, 295).

    Wenn die künstlerische oder wissenschaftliche Form die Schilderung geschlechtlicher Vorgänge derart vergeistigt, veredelt, verklärt oder verharmlost, dass eine Verletzung des geschlechtlichen Schamgefühls unterdrückt oder vermieden wird, dann ist die Darstellung nicht unzüchtig (RGSt 37, 315; 56, 175; BGHSt 3, 295).

  • RG, 06.04.1914 - III 1289/13

    Zum Begriffe der Unzüchtigkeit im Sinne des § 184 Nr. 1 StGB. Was gehört zum

    Auszug aus BGH, 07.05.1954 - 2 StR 377/53
    Eine Darstellung ist unzüchtig, wenn sie geeignet ist, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht zu verletzen; dabei ist eine gröbliche Verletzung nicht erforderlich (RGSt 44, 178; 48, 220; 48, 230; BGHSt 3, 295).

    Es genügt zwar nicht, wenn nur ein Teil eines Werkes unzüchtig ist; doch kann ein unzüchtiger Teil die Schrift als ganzes unzüchtig erscheinen lassen (RGSt 23, 388; 27, 114; 29, 133; 48, 230).

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 07.05.1954 - 2 StR 377/53
    Dieser Vorhalt braucht nicht protokolliert zu werden (BGHSt 1, 94).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 07.05.1954 - 2 StR 377/53
    Die Rüge ist schon deshalb unbegründet, weil die Revision nicht die Beweismittel angibt, die hätten verwertet werden sollen (§ 344 Abs. 2 StPO; BGHSt 2, 168).
  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 07.05.1954 - 2 StR 377/53
    Diese Protokollberichtigung kann aber nicht berücksichtigt werden, weil dadurch einer Revisionsrüge der Boden entzogen würde (BGHSt 2, 125).
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.05.1954 - 2 StR 377/53
    Dieses Verfahren ist ordnungsmässig und enthält keine Gesetzesverletzung (BGHSt 4, 130).
  • BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53

    Verletzung von Verfahrensvorschriften bei der Verfassung der

    Auszug aus BGH, 07.05.1954 - 2 StR 377/53
    Im übrigen ist § 57 StPO nur eine Ordnungsvorschrift, auf deren Verletzung die Revision nicht gestützt werden kann (RGSt 16, 66; BGH 4 StR 120/53 vom 1. Oktober 1953).
  • RG, 06.11.1893 - 2597/93

    Darf eine Schrift, Abbildung oder Darstellung schon um deshalb als "unzüchtig"

    Auszug aus BGH, 07.05.1954 - 2 StR 377/53
    Denn Ort, Zweck, Art und Empfängerkreis der Darstellung können den Charakter der Darstellung entscheidend beeinflussen (RG a.a.O. und weiter: RGSt 24, 365; 33, 17; 56, 175; BGHSt 3, 295).
  • RG, 22.11.1904 - 5319/04

    Inwiefern können Kunstwerke unzüchtig sein?

  • RG, 16.10.1896 - 3540/96

    1. Ist bei der Veröffentlichung von Bruchstücken eines Werkes für die Frage, ob

  • RG, 13.05.1887 - 843/87

    Fällt ein mit Rädern versehener, auf den Schienen sich bewegender Lastenkrahn,

  • RG, 22.03.1895 - 402/95

    Was versteht der § 184 St.G.B.'s unter einer "unzüchtigen" Schrift?

  • RG, 15.12.1910 - 3 D 969/10

    Wann sind Schriften und Abbildungen im Sinne von § 184 Abs. 1 Nr. 1 St.G.B.'s

  • RG, 13.01.1892 - 3529/92

    1. Was ist unter unzüchtigen Schriften im Sinne des §. 184 St.G.B.'s zu

  • RG, 27.10.1908 - II 449/08

    Umfang der Wirkung einer beschränkten materiellrechtlichen Urteilsanfechtung.

  • RG, 31.03.1914 - II 113/14

    Können Inhalt einer Abbildung solche unzüchtige Vorgänge sein, die nicht als

  • RG, 15.01.1891 - 3623/90

    Nach welchen Gesichtspunkten ist eine Abbildung als "unzüchtig" zu erachten?

  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 514/61

    Rechtsmittel

    Das gilt gemäß § 72 StPO auch für die Nichtbelehrung von Sachverständigen (BGH Urteile vom 7. Mai 1954 - 2 StR 377/53 - und vom 29. August 1961 - 5 StR 282/61 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht