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   BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85   

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https://dejure.org/1986,4045
BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85 (https://dejure.org/1986,4045)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1986 - 2 StR 583/85 (https://dejure.org/1986,4045)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1986 - 2 StR 583/85 (https://dejure.org/1986,4045)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Beweisantrages wegen Nichterreichbarkeit eines Zeugen - Erreichbarkeit eines Zeugen im Ausland - Behandlung eines Antrags als Scheinbeweisantrag als Verstoß gegen das Verbot der Beweisantizipation - Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrags ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 16
  • NStZ 1987, 17
  • StV 1986, 418
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.02.1984 - 2 StR 560/83

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Amtsträger - Gegenleistung - Künftiges Verhalten

    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85
    Entscheidend ist, daß ein im Ausland befindlicher Zeuge, dessen Aufenthaltsort bekannt ist, grundsätzlich nicht schon deshalb für unerreichbar angesehen werden kann, weil seine Ladung im Rechtshilfeweg oder seine Vernehmung durch einen ersuchten Richter das Verfahren verzögert (BGH, Urteil vom 29. Februar 1984 - 2 StR 560/83 -).
  • BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79

    Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung

    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85
    Das aber ist kein Ablehnungsgrund nach § 244 Abs. 3 StPO (BGH NJW 1966, 1524; BGHSt 29, 149, 151 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]; BGH NStZ 83, 468; BGH NStZ 84, 42; LR-Gollwitzer, 24. Aufl., Rdn. 182 bis 184, KK-Herdegen, Rdn. 72, jeweils zu § 244 StPO).
  • BGH, 07.06.1966 - 1 StR 130/66

    Vernehmung der Verhörspersonen als Zeugen über die früheren Aussagen des

    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85
    Das aber ist kein Ablehnungsgrund nach § 244 Abs. 3 StPO (BGH NJW 1966, 1524; BGHSt 29, 149, 151 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]; BGH NStZ 83, 468; BGH NStZ 84, 42; LR-Gollwitzer, 24. Aufl., Rdn. 182 bis 184, KK-Herdegen, Rdn. 72, jeweils zu § 244 StPO).
  • BGH, 08.05.1968 - 4 StR 326/67

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht durch gesonderten

    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85
    "Denn dem Antragsteller muß Gelegenheit gegeben werden, den Vorwurf, er habe den Beweisantrag nur in Verschleppungsabsicht gestellt, zu entkräften oder die ihm sonst infolge der Ablehnung des Beweisantrags notwendig erscheinenden Maßnahmen zu treffen" (BGHSt 22, 124, 125).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 176/83

    Einbeziehung rechtlich anerkannter Strafzwecke in den Strafrahmen -

    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85
    Das aber ist kein Ablehnungsgrund nach § 244 Abs. 3 StPO (BGH NJW 1966, 1524; BGHSt 29, 149, 151 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]; BGH NStZ 83, 468; BGH NStZ 84, 42; LR-Gollwitzer, 24. Aufl., Rdn. 182 bis 184, KK-Herdegen, Rdn. 72, jeweils zu § 244 StPO).
  • BGH, 10.05.1983 - 5 StR 221/83

    Beanstandung des Nichtbescheidens des Beweisantrags auf Vernehmung des Zeugen -

    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85
    Ein Zeuge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. u.a. BGH GA 1980, 355 = BGH bei Holtz, MDR 1980, 456; BGH NStZ 1983, 422).
  • BGH, 16.09.1958 - 5 StR 304/58
    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85
    Im übrigen darf ein Beweisantrag wegen Verschleppungsabsicht nur abgelehnt werden, wenn die vom Antragsteller begehrte Beweiserhebung den Verfahrensabschluß tatsächlich verzögern würde (BGH NJW 1958, 1789; BGH, Urteil vom 25. September 1962 - 1 StR 323/62; BGH VRS 38/58; Alsberg/Nüse/Meyer, "Der Beweisantrag im Strafprozeß", 5. Aufl., S. 639 bis 641, LR-Gollwitzer, 24. Aufl. Rdn. 212, KK-Herdegen, Rdn. 95, jeweils zu § 244 StPO).
  • BGH, 08.01.1980 - 5 StR 716/79

    Beweisaufnahme - Unerreichbarer Zeuge - Bekannter ausländischer Aufenthaltsort -

    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85
    Ein Zeuge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. u.a. BGH GA 1980, 355 = BGH bei Holtz, MDR 1980, 456; BGH NStZ 1983, 422).
  • BGH, 25.09.1962 - 1 StR 323/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85
    Im übrigen darf ein Beweisantrag wegen Verschleppungsabsicht nur abgelehnt werden, wenn die vom Antragsteller begehrte Beweiserhebung den Verfahrensabschluß tatsächlich verzögern würde (BGH NJW 1958, 1789; BGH, Urteil vom 25. September 1962 - 1 StR 323/62; BGH VRS 38/58; Alsberg/Nüse/Meyer, "Der Beweisantrag im Strafprozeß", 5. Aufl., S. 639 bis 641, LR-Gollwitzer, 24. Aufl. Rdn. 212, KK-Herdegen, Rdn. 95, jeweils zu § 244 StPO).
  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88

    Schmücker-Prozess

    Das aber verstößt gegen § 244 Abs. 3 StPO (BGH StV 1986, 418; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 6; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 411, 416, 417).
  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 312/97

    Bandenmäßig begangene räuberische Erpressungen - Bandenmäßig begangene

    Vielmehr muß dem Antragsteller in der Hautverhandlung Gelegenheit gegeben werden, den Vorwurf, er habe den Beweisantrag nur in Verschleppungsabsicht gestellt, zu entkräften oder die ihm sonst infolge der Ablehnung des Beweisantrages notwendig erscheinenden Maßnahmen zu treffen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 22, 124, 125; BGH StV 1986, 418, 419).
  • BGH, 24.04.1990 - 5 StR 123/90

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht

    Dem Antragsteller muß nämlich Gelegenheit gegeben werden, den Vorwurf, er habe den Antrag nur in Verschleppungsabsicht gestellt, zu entkräften oder die ihm sonst infolge der Ablehnung notwendig erscheinenden Maßnahmen zu treffen (BGHSt 22, 124, 125; BGH StV 1985, 311; NStZ 1986, 372; StV 1986, 418, 419).
  • OLG Frankfurt, 09.09.1997 - 3 Ss 271/97

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages in den Urteilsgründen wegen

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