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   BGH, 07.05.1986 - 3 StR 209/85   

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https://dejure.org/1986,2594
BGH, 07.05.1986 - 3 StR 209/85 (https://dejure.org/1986,2594)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1986 - 3 StR 209/85 (https://dejure.org/1986,2594)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1986 - 3 StR 209/85 (https://dejure.org/1986,2594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständigkeit des Revisionsgerichts - Beschwerde gegen einen Beschluß - Abschluß des Revisionsverfahrens - Beschwerdezeitpunkt - Entscheidungsreife Beschwerde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 423
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 396/79

    Entschädigung für die vorläufige Festnahme und die Untersuchungshaft - Verjährung

    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - 3 StR 209/85
    Er verkennt nicht, daß die Vorschrift des § 305 a Abs. 2 StPO nach ihrem Sinn und Zweck einschränkend auszulegen ist und der BGH die eigene Zuständigkeit deshalb nicht mehr angenommen hat, wenn die Beschwerde erst nach Abschluß des Revisionsverfahrens eingelegt (BGHSt 10, 19) oder erst nach diesem Zeitpunkt entscheidungsreif geworden ist (BGH, bei Dallinger MDR 1971, 547; vgl. BGHSt 29, 168 [hier: IV (467) 132 c]).
  • BGH, 03.07.1987 - 2 StR 213/87

    Beschwerde - BGH - Zuständigkeit - Aussetzungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - 3 StR 209/85
    Vgl auch Bundesgerichtshof (Beschluß - 2 StR 213/87 - v. 3.7. 87, in MDR 1987 Heft 11 S. 954 = NStZ 1987 Heft 11 S. 519 = VRS 73, 468) zu den Voraussetzungen, unter denen eine zunächst durch § 305 a Abs. 2 StPO begründete Zuständigkeit für das Beschwerdeverfahren nicht mehr besteht.
  • BGH, 28.11.1956 - 4 StR 388/56
    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - 3 StR 209/85
    Er verkennt nicht, daß die Vorschrift des § 305 a Abs. 2 StPO nach ihrem Sinn und Zweck einschränkend auszulegen ist und der BGH die eigene Zuständigkeit deshalb nicht mehr angenommen hat, wenn die Beschwerde erst nach Abschluß des Revisionsverfahrens eingelegt (BGHSt 10, 19) oder erst nach diesem Zeitpunkt entscheidungsreif geworden ist (BGH, bei Dallinger MDR 1971, 547; vgl. BGHSt 29, 168 [hier: IV (467) 132 c]).
  • BVerfG, 14.05.2002 - 2 BvR 499/02

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafprozessuale Nichtabhilfeentscheidung

    Darauf hat auch der Bundesgerichtshof in der vom Beschwerdeführer herangezogenen Entscheidung (NStZ 1986, S. 423) in Abgrenzung zu anders lautender Rechtsprechung hingewiesen.
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