Rechtsprechung
   BGH, 07.06.2010 - NotZ 19/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10747
BGH, 07.06.2010 - NotZ 19/09 (https://dejure.org/2010,10747)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2010 - NotZ 19/09 (https://dejure.org/2010,10747)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - NotZ 19/09 (https://dejure.org/2010,10747)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10747) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Notars gegen die Ländernotarkasse auf Einkommensergänzung; Sinn und Zweck der Einkommensergänzung für Notare und Ermessensspielraum der satzunggebenden Organe bei der Bestimmung ihrer Höhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 113 Abs. 3 Nr. 1
    Anspruch eines Notars gegen die Ländernotarkasse auf Einkommensergänzung; Sinn und Zweck der Einkommensergänzung für Notare und Ermessensspielraum der satzunggebenden Organe bei der Bestimmung ihrer Höhe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bemessung einer Einkommensergänzung, notwendige Berufsausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 105/07

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Abgaben durch die Notarkammer

    Auszug aus BGH, 07.06.2010 - NotZ 19/09
    a) Entgegen der der Beschwerdebegründung des Antragstellers zugrunde liegenden Ansicht ist das Satzungsrecht der Antragsgegnerin nicht dadurch gleichsam "verbraucht", dass ihr Verwaltungsrat 2004 und 2007 die Bemessungsgrundlage für die Einkommensergänzung auf die Besoldung eines sächsischen Richters der Besoldungsgruppe R 1 in der Eingangsstufe begrenzt hat und die betreffenden Beschlüsse - aus jeweils unterschiedlichen Gründen - nichtig sind (siehe aber zur grundsätzlichen, vorübergehenden Fortgeltung der bis zur Beschlussfassung vom 10. Januar 2007 durch den neu gewählten Verwaltungsrat erlassenen Satzungen Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 105/07 - juris Rn. 11 ff), so dass für das Jahr 2008 zwingend die ursprüngliche Satzungsbestimmung über die Höhe der Einkommensergänzung anzuwenden wäre.

    Dies hat der Senat insbesondere auch für die Satzungen der Antragsgegnerin entschieden (siehe Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 105/07 - juris Rn. 26 zur Abgabensatzung).

  • BGH, 07.06.2010 - NotZ 9/09

    Ländernotarkasse: Befugnis zur Absenkung einer Einkommensergänzung durch Satzung

    Auszug aus BGH, 07.06.2010 - NotZ 19/09
    Zur Begründung hat es auf seinen Beschluss vom 29. Mai 2009 in dem dieselben Beteiligten betreffenden Parallelverfahren Ds Not 11/08, das die Einkommensergänzung für 2007 zum Gegenstand hatte (siehe hierzu Senatsbeschluss vom 7. Juni 2010 - NotZ 9/09), Bezug genommen.

    Vielmehr waren für die Beschlüsse im Jahr 2004 verfassungsrechtliche Mängel der Rechtsgrundlage (siehe OLG Dresden, Beschluss vom 29. Mai 2009 in dem Parallelverfahren Ds Not 11/08 [= NotZ 9/09], S. 9 unter Bezugnahme auf BVerfGE 111, 191) und für die 2007 ergangenen Satzungsbeschlüsse die unterlassene aktuelle Prognose über die Ausgaben- und Beitragsentwicklung sowie - nach anderen Entscheidungen der Vorinstanz - hinsichtlich der Jahre 2005 und 2006 das Fehlen einer Übergangsregelung (vgl. hierzu OLG Dresden aaO S. 3) maßgebend.

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus BGH, 07.06.2010 - NotZ 19/09
    Vielmehr waren für die Beschlüsse im Jahr 2004 verfassungsrechtliche Mängel der Rechtsgrundlage (siehe OLG Dresden, Beschluss vom 29. Mai 2009 in dem Parallelverfahren Ds Not 11/08 [= NotZ 9/09], S. 9 unter Bezugnahme auf BVerfGE 111, 191) und für die 2007 ergangenen Satzungsbeschlüsse die unterlassene aktuelle Prognose über die Ausgaben- und Beitragsentwicklung sowie - nach anderen Entscheidungen der Vorinstanz - hinsichtlich der Jahre 2005 und 2006 das Fehlen einer Übergangsregelung (vgl. hierzu OLG Dresden aaO S. 3) maßgebend.
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus BGH, 07.06.2010 - NotZ 19/09
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass Satzungen mit für den Betroffenen nachteiligen Bestimmungen auch für in der Vergangenheit liegende Zeiträume erlassen werden können, sofern nicht die Grenzen des verfassungsrechtlich verankerten Vertrauensschutzes überschritten werden (z. B. BVerwGE 67, 129, 131 f; BVerwG NVwZ 1991, 360, 361; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. April 2008 - III ZR 243/07 - NJW-RR 2008, 1189 Rn. 13).
  • BGH, 03.04.2008 - III ZR 243/07

    Ausgleichsverpflichtung des Entschädigungsberechtigten aufgrund nachträglicher

    Auszug aus BGH, 07.06.2010 - NotZ 19/09
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass Satzungen mit für den Betroffenen nachteiligen Bestimmungen auch für in der Vergangenheit liegende Zeiträume erlassen werden können, sofern nicht die Grenzen des verfassungsrechtlich verankerten Vertrauensschutzes überschritten werden (z. B. BVerwGE 67, 129, 131 f; BVerwG NVwZ 1991, 360, 361; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. April 2008 - III ZR 243/07 - NJW-RR 2008, 1189 Rn. 13).
  • BGH, 26.11.2007 - NotZ 55/07

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage eines Notars im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 07.06.2010 - NotZ 19/09
    b) aa) Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 26. November 2007 (NotZ 55/07 - ZNotP 2008, 132, 133 Rn. 14 f) ausgeführt, dass es der Antragsgegnerin nicht generell verwehrt ist, die Einkommensergänzung gegenüber der bis 2004 geltenden Rechtslage zu vermindern.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht