Rechtsprechung
   BGH, 07.10.1983 - 3 StR 404/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,9103
BGH, 07.10.1983 - 3 StR 404/83 (https://dejure.org/1983,9103)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1983 - 3 StR 404/83 (https://dejure.org/1983,9103)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1983 - 3 StR 404/83 (https://dejure.org/1983,9103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,9103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Urteilsaufhebung wegen unklarer Feststellungen zur Blutalkoholkonzentration bei dem Angeklagten im Zeitpunkt der Tat - Pflicht des Tatrichters zur Würdigung der Beweistatsachen im Zusammenhang mit den anderen Erkenntnissen - Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 3 StR 404/83
    Die Verurteilung wegen des Raubes zum Nachteil des Zeugen S. hat nicht Bestand, weil das Landgericht zwar das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB bejaht, aber so unklare Feststellungen zur Blutalkoholkonzentration bei dem Angeklagten im Zeitpunkt der Tat getroffen hat, daß dessen Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77; BGH NStZ 1982, 243) und er möglicherweise nach § 323 a StGB zu verurteilen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82; BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 3 StR 404/83
    Das nun mit der Sache befaßte Gericht wird auch prüfen können, ob die weitere vom Angeklagten erwähnte Verurteilung nach § 55 StGB in die neu zu bildende Gesamtstrafe einzubeziehen (BGHSt 12, 1 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]) oder - bei deren Verbüßung - bei der Gesamtstrafenbildung mildernd zu berücksichtigen ist (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; BGH bei Holtz MDR 1980, 454).
  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 3 StR 404/83
    Das nun mit der Sache befaßte Gericht wird auch prüfen können, ob die weitere vom Angeklagten erwähnte Verurteilung nach § 55 StGB in die neu zu bildende Gesamtstrafe einzubeziehen (BGHSt 12, 1 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]) oder - bei deren Verbüßung - bei der Gesamtstrafenbildung mildernd zu berücksichtigen ist (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; BGH bei Holtz MDR 1980, 454).
  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 3 StR 404/83
    Die Verurteilung wegen des Raubes zum Nachteil des Zeugen S. hat nicht Bestand, weil das Landgericht zwar das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB bejaht, aber so unklare Feststellungen zur Blutalkoholkonzentration bei dem Angeklagten im Zeitpunkt der Tat getroffen hat, daß dessen Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77; BGH NStZ 1982, 243) und er möglicherweise nach § 323 a StGB zu verurteilen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82; BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83).
  • BGH, 06.07.1977 - 3 StR 248/77

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit - Stündlicher

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 3 StR 404/83
    Die Verurteilung wegen des Raubes zum Nachteil des Zeugen S. hat nicht Bestand, weil das Landgericht zwar das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB bejaht, aber so unklare Feststellungen zur Blutalkoholkonzentration bei dem Angeklagten im Zeitpunkt der Tat getroffen hat, daß dessen Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77; BGH NStZ 1982, 243) und er möglicherweise nach § 323 a StGB zu verurteilen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82; BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83).
  • BGH, 27.07.1983 - 3 StR 239/83

    Verurteilung wegen Vollrausches - Anforderungen an Feststellungen zur

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 3 StR 404/83
    Die Verurteilung wegen des Raubes zum Nachteil des Zeugen S. hat nicht Bestand, weil das Landgericht zwar das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB bejaht, aber so unklare Feststellungen zur Blutalkoholkonzentration bei dem Angeklagten im Zeitpunkt der Tat getroffen hat, daß dessen Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77; BGH NStZ 1982, 243) und er möglicherweise nach § 323 a StGB zu verurteilen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82; BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht