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BGH, 07.10.1983 - 3 StR 404/83 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Urteilsaufhebung wegen unklarer Feststellungen zur Blutalkoholkonzentration bei dem Angeklagten im Zeitpunkt der Tat - Pflicht des Tatrichters zur Würdigung der Beweistatsachen im Zusammenhang mit den anderen Erkenntnissen - Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82
leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK
Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 3 StR 404/83
Die Verurteilung wegen des Raubes zum Nachteil des Zeugen S. hat nicht Bestand, weil das Landgericht zwar das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB bejaht, aber so unklare Feststellungen zur Blutalkoholkonzentration bei dem Angeklagten im Zeitpunkt der Tat getroffen hat, daß dessen Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77; BGH NStZ 1982, 243) und er möglicherweise nach § 323 a StGB zu verurteilen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82; BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83). - BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82
Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …
Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 3 StR 404/83
Das nun mit der Sache befaßte Gericht wird auch prüfen können, ob die weitere vom Angeklagten erwähnte Verurteilung nach § 55 StGB in die neu zu bildende Gesamtstrafe einzubeziehen (BGHSt 12, 1 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]) oder - bei deren Verbüßung - bei der Gesamtstrafenbildung mildernd zu berücksichtigen ist (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; BGH bei Holtz MDR 1980, 454). - BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58
Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 3 StR 404/83
Das nun mit der Sache befaßte Gericht wird auch prüfen können, ob die weitere vom Angeklagten erwähnte Verurteilung nach § 55 StGB in die neu zu bildende Gesamtstrafe einzubeziehen (BGHSt 12, 1 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]) oder - bei deren Verbüßung - bei der Gesamtstrafenbildung mildernd zu berücksichtigen ist (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; BGH bei Holtz MDR 1980, 454).
- BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82
Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten …
Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 3 StR 404/83
Die Verurteilung wegen des Raubes zum Nachteil des Zeugen S. hat nicht Bestand, weil das Landgericht zwar das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB bejaht, aber so unklare Feststellungen zur Blutalkoholkonzentration bei dem Angeklagten im Zeitpunkt der Tat getroffen hat, daß dessen Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77; BGH NStZ 1982, 243) und er möglicherweise nach § 323 a StGB zu verurteilen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82; BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83). - BGH, 06.07.1977 - 3 StR 248/77
Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit - Stündlicher …
Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 3 StR 404/83
Die Verurteilung wegen des Raubes zum Nachteil des Zeugen S. hat nicht Bestand, weil das Landgericht zwar das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB bejaht, aber so unklare Feststellungen zur Blutalkoholkonzentration bei dem Angeklagten im Zeitpunkt der Tat getroffen hat, daß dessen Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77; BGH NStZ 1982, 243) und er möglicherweise nach § 323 a StGB zu verurteilen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82; BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83). - BGH, 27.07.1983 - 3 StR 239/83
Verurteilung wegen Vollrausches - Anforderungen an Feststellungen zur …
Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 3 StR 404/83
Die Verurteilung wegen des Raubes zum Nachteil des Zeugen S. hat nicht Bestand, weil das Landgericht zwar das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB bejaht, aber so unklare Feststellungen zur Blutalkoholkonzentration bei dem Angeklagten im Zeitpunkt der Tat getroffen hat, daß dessen Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77; BGH NStZ 1982, 243) und er möglicherweise nach § 323 a StGB zu verurteilen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82; BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83).