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   BGH, 07.12.1954 - 3 StR 488/54   

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BGH, 07.12.1954 - 3 StR 488/54 (https://dejure.org/1954,5120)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1954 - 3 StR 488/54 (https://dejure.org/1954,5120)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1954 - 3 StR 488/54 (https://dejure.org/1954,5120)
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  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 113/52

    Verletzung der Obhutspflicht - Vorwurf der böswilligen Fürsorgepflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 3 StR 488/54
    Von ihnen aus, nicht in allgemeiner Weise, war zu prüfen, ob und welche wirksamen Hilfsmöglichkeiten der Angeklagten zur Verfügung standen, und ob sie sich deren bewußt war oder bei gehöriger Sorgfalt hätte bewußt werden müssen (BGH NJW 1952, 943 Nr. 24, insoweit in BGHSt 3, 20 nicht abgedruckt).

    Bei der Prüfung dieser Fragen waren die besonderen Umweltbedingungen, unter denen die Angeklagte lebte, ihr etwaiges Mißtrauen gegenüber ärztlichem Können nach dem von der Revision behaupteten ärztlichen Versagen bei ihrem eigenen Unfall, sowie ihre Vorstellungen über die Notwendigkeit einer Rücklage für äußerste Notfälle im Alter zu berücksichtigen (vgl BGHSt 3, 21 [BGH 06.06.1952 - 1 StR 113/52]).

    Falls der Tatrichter die durch die Unterernährung herbeigeführte Entkräftung der Margot als mitursächlich für deren Tod ansah, wäre unter Beachtung der vom Bundesgerichtshof in NJW 1952, 943 Nr. 24 aufgestellten Grundsätze weiter zu prüfen gewesen, ob die Angeklagte bei ihrer eigenen Armut die Tochter, für die sie anscheinend keinerlei Unterstützung bezog, besser hätte ernähren können, gegebenenfalls, ob der Verzicht auf Ersparnisse auf Dauer eine bessere Ernährung ermöglicht hätte und ob die Angeklagte erkennen konnte, daß sie zu diesem Zweck ihre Altersrücklage angreifen und verwenden mußte.

  • RG, 10.09.1935 - 1 D 626/35

    Unter welchen Voraussetzungen sind Angehörige einer häuslichen oder einer

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 3 StR 488/54
    Bei der Prüfung des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung ist das Schwurgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die Angeklagte auf Grund der engen, vom Treugebot beherrschten Wohnungs- und Lebensgemeinschaft, die sie mit ihrer volljährigen hilfebedürftigen Tochter verband, sittlich und rechtlich verpflichtet war, sowohl für die allgemeine Pflege und Betreuung der Tochter, als auch für die Heilung der später infizierten Wunde zu sorgen, und, soweit sie selbst dazu nicht imstande war, fremde Hilfe zuzuziehen oder das mindestens zu versuchen (u.a. RGSt 69, 321; 73, 390; vgl auch BGHSt 2, 150).

    Dem Tatrichter ist auch darin beizutreten, daß die Angeklagte bei der Schwere der Erkrankung ihrer Tochter notfalls gegen deren Willen einen Arzt oder eine Krankenschwester rufen mußte (RGSt 69, 321 [324]).

  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 3 StR 488/54
    Bei der Prüfung des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung ist das Schwurgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die Angeklagte auf Grund der engen, vom Treugebot beherrschten Wohnungs- und Lebensgemeinschaft, die sie mit ihrer volljährigen hilfebedürftigen Tochter verband, sittlich und rechtlich verpflichtet war, sowohl für die allgemeine Pflege und Betreuung der Tochter, als auch für die Heilung der später infizierten Wunde zu sorgen, und, soweit sie selbst dazu nicht imstande war, fremde Hilfe zuzuziehen oder das mindestens zu versuchen (u.a. RGSt 69, 321; 73, 390; vgl auch BGHSt 2, 150).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 3 StR 488/54
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob die Verfahrensrüge zulässig erhoben ist (vgl BGHSt 2, 168) und begründet wäre.
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 3 StR 488/54
    Die Angeklagte hat zwar eine Schuld an dem Tod ihrer Tochter bestritten, Dieses Verhalten könnte ihr jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHSt 1, 103, 105) [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50] auch bei einwandfreier Überführung nur dann straferschwerend zur Last gelegt werden, wenn es der Ausfluß einer rechtsfeindlichen Haltung der Angeklagten wäre, die sie davon abhielt, ihre Schuld einzusehen und Reue über ihre Tat zu empfinden.
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