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   BGH, 07.12.2016 - IV ZR 238/15   

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https://dejure.org/2016,46985
BGH, 07.12.2016 - IV ZR 238/15 (https://dejure.org/2016,46985)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2016 - IV ZR 238/15 (https://dejure.org/2016,46985)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - IV ZR 238/15 (https://dejure.org/2016,46985)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 552a ZPO, § 552a Satz 1 ZPO, Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 2013/11/EU, Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, Richtlinie 2009/22/EG, RL 2013/11/EU, § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB

  • Wolters Kluwer

    Mindestanforderungen an einen Güteantrag im Hinblick auf eine Bewirkung der Hemmung der Verjährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestanforderungen an einen Güteantrag im Hinblick auf eine Bewirkung der Hemmung der Verjährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 198/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - IV ZR 238/15
    Dem entspricht auch, dass das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2015 (III ZR 198/14, BGHZ 206, 41) nicht zur Entscheidung angenommen hat (Beschluss vom 10. September 2015 - 1 BvR 1817/15, juris).
  • BVerfG, 10.09.2015 - 1 BvR 1817/15

    Nichtannahme ohne Begründung: Verjährungshemmende Wirkung der Einleitung eines

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - IV ZR 238/15
    Dem entspricht auch, dass das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2015 (III ZR 198/14, BGHZ 206, 41) nicht zur Entscheidung angenommen hat (Beschluss vom 10. September 2015 - 1 BvR 1817/15, juris).
  • BGH, 24.03.2016 - III ZB 75/15

    Fehlerhafte Kapitalanlageberatung: Verjährungshemmende Wirkung eines Güteantrags

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - IV ZR 238/15
    Diesen Anforderungen der Richtl inie genügt die Regelung in § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB, nach der die Veranlassung der Bekanntgabe eines Güteantrags zur Hemmung der Verjährung führt (BGH, Beschluss vom 24. März 2016 - III ZB 75/15, juris Rn. 18).
  • OLG Jena, 05.07.2019 - 4 U 359/18

    Rechtsschutzversicherung: Haftungsklage gegen den Prozessbevollmächtigten des

    Die genannten Anforderungen an einen Güteantrag verstoßen nicht gegen europäisches Recht (BGH, Beschluss vom 24.3.2016, Az. III ZB 75/15; Beschluss vom 7.12.2016, Az. IV ZR 238/15).
  • OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 124/18

    Bei Deckungszusage Schadensersatzansprüche des Rechtsschutzversicherers gegen

    Darauf, dass im Februar 2016 ein weiteres Verfahren vor dem IV. Zivilsenat unter dem Aktenzeichen IV ZR 238/15 anhängig war, in dem es ebenfalls darauf ankam, ob der dort streitgegenständlichen Güteantrag verjährungshemmende Wirkung hatte, kommt es danach nicht an.

    Im Einklang hiermit steht, dass der IV. Zivilsenat (vgl. Beschluss vom 07.12.2016 - IV ZR 238/15 Rz. 4) in Bezug auf die streitgegenständliche Problematik ausdrücklich von einer "neueren Rechtsprechung" des III. Zivilsenats spricht.

  • OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 122/18

    Schadensersatz in Form der Erstattung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wegen

    Darauf, dass im Februar 2016 ein weiteres Verfahren vor dem IV. Zivilsenat unter dem Aktenzeichen IV ZR 238/15 anhängig war, in dem es ebenfalls darauf ankam, ob der dort streitgegenständlichen Güteantrag verjährungshemmende Wirkung hatte, kommt es danach nicht an.

    Im Einklang hiermit steht, dass der IV. Zivilsenat (vgl. Beschluss vom 07.12.2016 - IV ZR 238/15 Rz. 4) in Bezug auf die streitgegenständliche Problematik ausdrücklich von einer "neueren Rechtsprechung" des III. Zivilsenats spricht.

  • OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 123/18
    Darauf, dass im Februar 2016 ein weiteres Verfahren vor dem IV. Zivilsenat unter dem Aktenzeichen IV ZR 238/15 anhängig war, in dem es ebenfalls darauf ankam, ob der dort streitgegenständlichen Güteantrag verjährungshemmende Wirkung hatte, kommt es danach nicht an.

    Im Einklang hiermit steht, dass der IV. Zivilsenat (vgl. Beschluss vom 07.12.2016 - IV ZR 238/15 Rz. 4) in Bezug auf die streitgegenständliche Problematik ausdrücklich von einer "neueren Rechtsprechung" des III. Zivilsenats spricht.

  • OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18

    Rechtsanwaltshaftung: Regress eines Rechtsschutzversicherers wegen Nichtabraten

    Die genannten Anforderungen an einen Güteantrag verstoßen nicht gegen europäisches Recht (BGH, Beschluss vom 24.03.2016, Az. III ZB 75/15; Beschluss vom 07.12.2016, Az. IV ZR 238/15).
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