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   BGH, 07.12.2020 - 3 StR 519/18   

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https://dejure.org/2020,41957
BGH, 07.12.2020 - 3 StR 519/18 (https://dejure.org/2020,41957)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2020 - 3 StR 519/18 (https://dejure.org/2020,41957)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2020 - 3 StR 519/18 (https://dejure.org/2020,41957)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Übersetzung des Senatsbeschlusses nach dem rechtkräftigen Abschluss des Verfahrens als Anspruch eines polnischen Verurteilten

  • rewis.io

    Ablehnung einer Wiedereinsetzung nach Versäumung der Revisionseinlegungsfrist unter Verwerfung des Rechtsmittels: Anspruch eines polnischen Verurteilten auf Übersetzung der rechtskräftigen Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übersetzung des Senatsbeschlusses nach dem rechtkräftigen Abschluss des Verfahrens als Anspruch eines polnischen Verurteilten

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung einer Wiedereinsetzung nach Versäumung der Revisionseinlegungsfrist unter Verwerfung des Rechtsmittels: Anspruch eines polnischen Verurteilten auf Übersetzung der rechtskräftigen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 55
  • StV 2021, 627
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 320/17

    Übersetzung von Urteilen des Bundesgerichtshofs (kein Anspruch auf Übersetzung;

    Auszug aus BGH, 07.12.2020 - 3 StR 519/18
    Für die Revisionsinstanz ist der Vorsitzende des Senats zur Entscheidung berufen (s. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 320/17, BGHSt 63, 192 Rn. 5).

    Dass nach dem rechtkräftigen Abschluss des Verfahrens grundsätzlich kein Anspruch auf Übersetzung besteht, ist in den Gesetzesmaterialien ausdrücklich klargestellt (s. BT-Drucks. 17/12578, S. 11) und steht mit den unionsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 (ABl. EU L 280 vom 26. Oktober 2010, S. 1) in Einklang (s. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 320/17, BGHSt 63, 192 Rn. 17 ff.; ferner BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2018 - 4 StR 51/17, bei Cierniak/Niehaus, NStZ-RR 2020, 332, 333).

  • BGH, 18.02.2020 - 3 StR 430/19

    Kein Anspruch auf schriftliche Übersetzung eines nicht rechtskräftigen

    Auszug aus BGH, 07.12.2020 - 3 StR 519/18
    Die Vorschrift begründet keinen generellen Übersetzungsanspruch (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 3 StR 430/19, BGHSt 64, 283 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 04.10.2018 - 4 StR 51/17

    Keine Übersetzung des Einstellungsbeschlusses in die hebräische Sprache;

    Auszug aus BGH, 07.12.2020 - 3 StR 519/18
    Dass nach dem rechtkräftigen Abschluss des Verfahrens grundsätzlich kein Anspruch auf Übersetzung besteht, ist in den Gesetzesmaterialien ausdrücklich klargestellt (s. BT-Drucks. 17/12578, S. 11) und steht mit den unionsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 (ABl. EU L 280 vom 26. Oktober 2010, S. 1) in Einklang (s. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 320/17, BGHSt 63, 192 Rn. 17 ff.; ferner BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2018 - 4 StR 51/17, bei Cierniak/Niehaus, NStZ-RR 2020, 332, 333).
  • OLG Schleswig, 29.10.2021 - 2 Ws 132/21

    Anspruch auf Übersetzung eines rechtskräftigen Urteils im Vollstreckungsverfahren

    Mit dieser Auffassung folgt der Senat der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der ein genereller Übersetzungsanspruch nicht besteht (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2020, 3StR 519/18, NStZ-RR 2021, 55), dies auch nicht notwendigerweise bei noch nicht rechtskräftigen Entscheidungen, soweit der Angeklagte verteidigt ist (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2018, 4 StR 506/17; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2020, 3 StR 430/19 - bei juris) und jedenfalls nicht im Hinblick auf die Übersetzung rechtskräftiger Urteile (BGH, Beschluss vom 13. September 2018, 1 StR 320/17 - bei juris).
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