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   BGH, 08.02.1996 - I ZR 57/94   

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https://dejure.org/1996,2330
BGH, 08.02.1996 - I ZR 57/94 (https://dejure.org/1996,2330)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1996 - I ZR 57/94 (https://dejure.org/1996,2330)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1996 - I ZR 57/94 (https://dejure.org/1996,2330)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    DDR-Altrecht - Warenzeichengesetz - Rechtswirkungen - Erstreckungsgesetz - Firmenbestandteil - Schutzumfang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErstrG § 4 Abs. 1, § 5
    "Germed"; Rechtswirkungen einer in der DDR begründeten Marke; Erstreckung des Schutzumfangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1145
  • GRUR 1997, 224
  • NJ 1996, 613
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.03.1995 - I ZR 173/94

    Zurückweisung der Revision - Begriff der Verwechslungsgefahr im Kennzeichenrecht

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - I ZR 57/94
    Die Frage, ob für den Bestand von Altrechten wie den Klagemarken nach der inhaltlichen Änderung des maßgebenden Rechts, wie sie durch das Inkrafttreten des Erstreckungsgesetzes eingetreten ist, für den Zeitpunkt der Änderung das alte oder das neue Recht maßgeblich ist, hat der Gesetzgeber des Erstreckungsgesetzes in dessen § 5 nur bezüglich der Frage der Schutzfähigkeit (und der Schutzdauer, hierzu § 24 ErstrG) ausdrücklich dahin geregelt, daß es auf die zur Zeit der ursprünglichen Entstehung des Rechts gültigen Vorschriften ankommen soll (vgl. auch BGH, Beschl. v. 23.3.1995 - I ZR 173/94, WRP 1995, 809 - f6/R6).
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 71/92

    "NEUTREX"; Leerübertragung eines Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - I ZR 57/94
    Denn der Gesetzgeber hat für die Erstreckung der Schutzwirkungen der Altrechte keine Rückwirkung angeordnet (BGHZ 127, 262, 273 - NEUTREX).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 24/93

    "Altenburger Spielkartenfabrik"; Firmenrechtlicher Schutz von

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - I ZR 57/94
    Vielmehr spricht schon der Sitz der Beklagten in Siegen für eine Geschäftstätigkeit (auch) im alten Bundesgebiet, so daß grundsätzlich von einem Firmenschutz jedenfalls im alten Bundesgebiet auszugehen ist (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1995 - I ZR 24/93, GRUR 1995, 754, 757 = WRP 1995, 910 - Altenburger Spielkartenfabrik).
  • BGH, 09.03.1995 - I ZR 85/94

    Begriff der Wohnungsvermittler

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - I ZR 57/94
    Die Frage, ob für den Bestand von Altrechten wie den Klagemarken nach der inhaltlichen Änderung des maßgebenden Rechts, wie sie durch das Inkrafttreten des Erstreckungsgesetzes eingetreten ist, für den Zeitpunkt der Änderung das alte oder das neue Recht maßgeblich ist, hat der Gesetzgeber des Erstreckungsgesetzes in dessen § 5 nur bezüglich der Frage der Schutzfähigkeit (und der Schutzdauer, hierzu § 24 ErstrG) ausdrücklich dahin geregelt, daß es auf die zur Zeit der ursprünglichen Entstehung des Rechts gültigen Vorschriften ankommen soll (vgl. auch BGH, Beschl. v. 23.3.1995 - I ZR 173/94, WRP 1995, 809 - f6/R6).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 178/94

    "B.Z./Berliner Zeitung"; Titelschutz für jeweils nur in einem Teil Deutschlands

    Aus der Tatsache, daß der Gesetzgeber des Einigungsvertrags bewußt davon abgesehen hat, die durch Benutzung erworbenen Kennzeichenrechte einer besonderen Regelung vorzubehalten (Anlage I Kap. III Sachgebiet E Abschn. II Nr. 1 § 3 Abs. 1 Einigungsvertrag; BGHZ 127, 262, 274 - NEUTREX; BGHZ a.a.O. - Altenburger Spielkartenfabrik; vgl. auch BGH, Urt. v. 8.2.1996 - I ZR 57/94, GRUR 1997, 224, 226 - Germed), ergibt sich, daß die geschäftlichen Bezeichnungen der Parteien - mit Ausnahme des Prioritätsgrundsatzes - so anzusehen sind, als habe niemals eine Trennung Deutschlands bestanden.
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95

    Schutzfähigkeit einer aus einer nicht aus sich heraus verständlichen

    Im Umfang des Auskunftsanspruchs und des Anspruchs auf Feststellung der Schadensersatzpflicht, die jeweils Handlungen vor dem 1. Januar 1995 betreffen, kommt es dagegen allein auf die frühere Rechtslage an (vgl. BGH, Urt. v. 08.02.1996 - I ZR 57/94, GRUR 1997, 224, 225 - Germed).
  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 51/99

    Verwendung eines Warenkennzeichens nach dem Recht der ehemaligen DDR

    Nach der Struktur des DDR-Arzneimittelmarktes spricht vieles dafür, daß es sich bei "Nitrangin" ebenso wie bei "Germed" (vgl. BGH, Urt. v. 8.2.1996 - I ZR 57/94, GRUR 1997, 224 - Germed) und "Analgin" (vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1997 - I ZR 95/95, GRUR 1998, 412 = WRP 1998, 373 - Analgin) um notorische Marken gehandelt hat.
  • BPatG, 21.02.2001 - 32 W (pat) 366/99
    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Schriftsatz vom 18. Januar 1999 dem Erinnerungsprüfer vor Weiterleitung des Beschlusses vom 17. Mai 1999 zur Kenntnis gelangt ist (§ 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO iVm § 82 Abs. 1 MarkenG; vgl BGH VersR 1974, 365; BGH GRUR 1997, 224 "Ceco").
  • LG Düsseldorf, 10.03.1998 - 4 O 168/97

    GINO GINELLI

    Soweit die geltend gemachten Ansprüche auf Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht (auch) Handlungen vor dem 1. Januar 1995 betreffen, kommt es dagegen allein auf die frühere Rechtslage an (vgl. BGH, GRUR 1997, 224, 225 - Germed; WRP, 1998, 51, 53 - RBB).
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