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BGH, 08.03.2000 - 3 StR 69/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 227 StGB; § 349 Abs. 2 StPO
Risikozusammenhang bei der Körperverletzung mit Todesfolge; Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Körperverletzung mit Todesfolge - Unmittelbarer Zusammenhang - Zurechnungszusammenhang - Todesfolge - Körperliche Mißhandlung - Ablehnung - Rettungsmaßnahmen - Notarzt - Selbstverantwortungsprinzip
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 227 Abs. 1
Zurechnungszusammenhang bei der Körperverletzung mit Todesfolge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82
Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines …
Auszug aus BGH, 08.03.2000 - 3 StR 69/00
In dem Tod hat sich die der vorsätzlichen Körperverletzung anhaftende eigentümliche Gefahr dann auch tatsächlich niedergeschlagen (vgl. BGHSt 31, 96.98 ff.; BGH NStZ 1992, 333, 334). - BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91
Körperverletzung mit Todesfolge bei Beschleunigung des Todes durch Dritten
Auszug aus BGH, 08.03.2000 - 3 StR 69/00
In dem Tod hat sich die der vorsätzlichen Körperverletzung anhaftende eigentümliche Gefahr dann auch tatsächlich niedergeschlagen (vgl. BGHSt 31, 96.98 ff.; BGH NStZ 1992, 333, 334). - BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93
Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei einer Körperverletzung mit …
Auszug aus BGH, 08.03.2000 - 3 StR 69/00
Zum einen ist der Tod des Verletzten auf Grund eines Geschehensablaufs eingetreten, der nicht außerhalb der Lebenserfahrung lag (BGHR StGB § 226 Todesfolge 8), weil das Tatopfer auch in der Vergangenheit nach Körperverletzungen eine ärztliche Behandlung stets abgelehnt hatte.
- BGH, 07.02.2017 - 5 StR 483/16
Schwere Körperverletzung (Dauerhaftigkeit des Verlust der Gebrauchsfähigkeit …
Denn ein aus ärztlicher Sicht womöglich unvernünftiges Verhalten eines Geschädigten nach gravierender Verletzung liegt - zumal angesichts der dem Angeklagten bekannten sozialen Lebensumstände des Nebenklägers - nicht außerhalb jeder Erfahrung (vgl. zur Körperverletzung mit Todesfolge BGH, Urteil vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, NStZ 1994, 394; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 69/00).