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   BGH, 08.04.1952 - V BLw 30/51   

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https://dejure.org/1952,956
BGH, 08.04.1952 - V BLw 30/51 (https://dejure.org/1952,956)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1952 - V BLw 30/51 (https://dejure.org/1952,956)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1952 - V BLw 30/51 (https://dejure.org/1952,956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1952, 419
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.04.1951 - V BLw 5/50

    Hofübergabevertrag. Beschwerderecht

    Auszug aus BGH, 08.04.1952 - V BLw 30/51
    Aus dem Verfahrensverstoß ergibt sich die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerden der Antragsteller (§ 10 LVR in Verbindung mit § 23 Abs. 2 LVO), wie sich andererseits daraus auch die in der höheren Instanz von Amts wegen zu prüfende (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 3. April 1951, V BLw 5/50) Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluß des Amtsgerichts ergibt.
  • BGH, 19.02.1952 - V BLw 14/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.04.1952 - V BLw 30/51
    Dass nicht nur Verletzung eines materiellen Rechts eines Beteiligten, sondern auch Verstösse gegen Verfahrensvorschriften eine Rechtsbeeinträchtigung im Sinne der vorgenannten Gesetzesbestimmung darstellen können, hat der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen (BGHZ 1, 352 und Beschluß vom 19. Februar 1952, V BLw 14/51).
  • BGH, 23.11.2012 - BLw 12/11

    Höferecht: Wegfall der Hofeigenschaft zwischen Vorerb- und Nacherbfall;

    Die Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts führt aber auch in solch einem Fall zu einer Klärung der Rechtsbeziehungen der Beteiligten und ist nicht allein von theoretischem Interesse (zu solch einem Fall: Senat, Beschluss vom 8. April 1952 - V BLw 30/51, MDR 1952, 419, 420).
  • BGH, 15.04.2011 - BLw 9/10

    Hof im Sinne der Höfeordnung

    a) Ein rechtliches Interesse ist zu bejahen, wenn durch die Feststellung die Rechtsstellung des Antragstellers, seine Beziehungen zu einer Person oder Sache beeinflusst werden; es ist zu verneinen, wenn nach Lage des Falles durch die Feststellung eine sachgemäße Lösung, nämlich die Behebung einer bestehenden Unklarheit oder Ungewissheit, nicht erzielt werden würde (Senat, Beschluss vom 8. April 1952 - V BLw 30/51, MDR 1952, 419 f. mwN; Barnstedt/Steffen, LwVG, 7. Aufl., § 14 Rn. 159).
  • OLG Köln, 28.06.2011 - 23 WLw 12/10

    Unzulässigkeit von Feststellungsanträgen hinsichtlich der Höfeeigenschaft eines

    Das rechtliche Interesse an einer Feststellung gem. § 11 Abs. 1 HöfeVfO fehlt, wenn die begehrte Entscheidung die Rechtsstellung des Antragstellers nicht mehr beeinflusst (Senat, Beschl. v.16.5.2006, 23 WLw 14/05, AUR 2007, 100 f., juris Rn9; BGH, Beschl. v. 8.4.1952, V BLw 30/51, MDR 1952, 419).
  • OLG Köln, 20.12.2011 - 23 WLw 12/10

    Berichtigung des Beschlusses OLG Köln - 23 WLw 12/10 - 28.06.2011 wegen

    Das rechtliche Interesse an einer Feststellung gem. § 11 Abs. 1 HöfeVfO fehlt, wenn die begehrte Entscheidung die Rechtsstellung des Antragstellers nicht mehr beeinflusst (Senat, Beschl. v.16.5.2006, 23 WLw 14/05, AUR 2007, 100 f., juris Rn9; BGH, Beschl. v. 8.4.1952, V BLw 30/51, MDR 1952, 419).
  • BGH, 05.02.1954 - V ZR 38/53

    Landwirtschaftsgerichte als ordentliche Gerichte

    Die Zulassung eines solchen Verfahrens trägt auch ersichtlich für Fälle der vorliegenden Art einem dringenden Bedürfnis Rechnung, weil sonst der entscheidende Streitpunkt nicht in befriedigender Weise zur Klärung gebracht werden könnte (vgl. ausser dem oben angeführten Beschluss vom 27. Januar 1953 auch den Beschluss des Senats vom 8. April 1952, V BLw 30/51, RechtdLandw 1952, 307 = MDR 1952, 419).
  • BGH, 27.03.1969 - V BLw 24/68

    Übertragung eines ländlichen Fuhrunternehmens - Feststellung einer Hofeigenschaft

    Ein rechtliches Interesse ist gegeben, wenn durch die Entscheidung die Rechtsstellung des Antragstellers, seine rechtliche Beziehung zu Sachen oder Personen beeinflußt wird (Beschluß des Senats vom 8. April 1952 - V BLw 30/51, RdL 1953, 54 Nr. 33).
  • BGH, 17.06.1952 - V BLw 83/51

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 8. April 1952 (V BLw 30/51) ausgeführt hat, ist ein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung zu bejahen, wenn durch die beantragten Entscheidung die Rechtsstellung des Antragstellers, seine rechtlichen Beziehungen zu Sehen oder Personen beeinflußt werden, dagegen zu verneinen, wenn nach Lage des Falles durch die begehrte Feststellung eine sachgemäße Lösung, nämlich die Behebung einer bestehenden Unklarheit oder Ungewißheit, nicht erzielt werden würde.
  • BGH, 17.12.1952 - V BLw 10/52

    Rechtsmittel

    Das rechtliche Interesse des Landes Nordrhein-Westfalen an der von ihm erstrebten Klarstellung, daß mit dem Ableben des Kuno-Friedrich-Freiherr von E.-R. am 30. Januar 1945 nicht die Antragsgegner zu 1 bis 5 Eigentümer je eines Hofes, sondern der Antragsgegner zu 5 allein Eigentümer des gesamten Grundbesitzes geworden ist, ist damit ebenfalls zu bejahen, Dagegen wird die Rechtslage des Landes Nordrhein-Westfalen, soweit ersichtlich, nicht unmittelbar durch die Frage berührt, ob der gesamte Grundbesitz in fünf, oder weniger Höfe zerfällt (im Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung vom 20. Februar 1951 zerfiel); denn damit wird keine unmittelbare Entscheidung über die Rechtslage im Zeitpunkt des Erbfalls (30. Januar 1945) getroffen (vgl. hierzu Beschluß des erkennenden Senats vom 8. April 1952, V BLw 30/51, NJW 1952, 419); das ergibt sich allein schon daraus, daß z.B., wie noch weiter unten ausgeführt, der Fronhof im Zeitpunkt des Erbfalls kein Hof gewesen zu sein braucht und trotzdem Hof im Sinne der Höfeordnung bereits bei deren Inkrafttreten geworden sein kann.
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