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   BGH, 08.04.1976 - X ZR 36/73   

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https://dejure.org/1976,8094
BGH, 08.04.1976 - X ZR 36/73 (https://dejure.org/1976,8094)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1976 - X ZR 36/73 (https://dejure.org/1976,8094)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1976 - X ZR 36/73 (https://dejure.org/1976,8094)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung nach § 24 Abs. 5 Patentgesetz (PatG) - Verletzung eines Gebrauchsmusters - Schutzfähigkeit eines Gebrauchsmusters - Änderungen der Schutzrechtslage eines Gebrauchsmusters - Patent auf eine Pipettiervorrichtung - ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62

    Nachbau von Spielbausteinen

    Auszug aus BGH, 08.04.1976 - X ZR 36/73
    - Das Berufungsgericht habe verkannt, daß die Beklagte, wie in dem vom 1 b-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschiedenen Fall "Klemmbausteine" (BGHZ 41, 55), durch die Lieferung der Einsatzspitzen einen fortgesetzten Bedarf decke, der erst durch die gedankliche erfinderische Leistung der Klägerin geweckt worden sei.

    Dies wäre aber eine weitere Vorausetzung, von deren Bejahung die Zuerkennung eines wettbewerblichen Schutzes gegen die Nachahmung abhängig ist (vgl. BGHZ 21, 266, 270 - Uhrenrohwerke; BGH GRUR 1954, 337, 339 - Radschutz; GRUR 1958, 351, 352 - Deutschlanddecke; GRUR 1962, 409, 411 - Wandsteckdose; BGHZ 41, 55 57/58 - Klemmbausteine; BGHZ 50, 125 - Pulverbehälter).

    Zu Unrecht vertritt die Revision die Auffassung, auf den vorliegenden Sachverhalt müßten die in der Klemmbausteine-Entscheidung des I b-Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 41, 55) aufgestellten Grundsätze zur Anwendung kommen.

    Es hat eine entscheidende Besonderheit des zu seiner Beurteilung stehenden Sachverhalts lediglich darin gesehen, daß der Nachahmer einen Bedarf befriedigte, den der Hersteller der Ausgangsware mit seiner ersten Lieferung bewußt geweckt hatte, indem er sein Erzeugnis von vornherein auf die fortlaufende Ergänzung durch gleichartige Erzeugnisse und die Erweiterung des Gebrauchszwecks des Ausgangsgegenstandes zugeschnitten hatte, und daß der Nachahmer sein Erzeugnis gleichsam in diese fremde Serie einschob und damit den wirtschaftlichen Nutzen, den dem Ersthersteller weniger die Erstlieferung als vielmehr der von ihm geschaffene Ergänzungsbedarf gewährte, auf sich lenkte (BGHZ 41, 55, 58/59).

    Diesen Sonderfall hat der I b-Zivilsenat ausdrücklich von dem wettbewerbsrechtlich zulässigen Ersatzteilgeschäft abgegrenzt: Der Unterschied bestehe darin, daß der Ersatzteillieferant nur einzelne, durch normalen Verschleiß oder auch durch unvorhergesehene Umstände unbrauchbar gewordene Teile ergänze, daß aber der Erzeuger des Ausgangsprodukts seinen vollen Markterfolg durch das erste Umsatzgeschäft verwirklicht habe (BGHZ 41, 55, 59).

  • BGH, 12.11.1957 - I ZR 44/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.04.1976 - X ZR 36/73
    In jener Entscheidung ist das Revisionsgericht, wie es seiner ständigen Rechtssprechung entspricht, von dem Grundsatz ausgegangen, daß die Zulieferung von Ersatzteilen und Zusatzgeräten, für sich gesehen, nicht zu beanstanden ist (vgl. auch BGHZ 27, 264, 268 - Programmhefte; BGH GRUR 1958, 343 - Bohnergerät; GRUR 1968, 6981, 701 - Rekordspritzen).

    Es handelt sich vielmehr um eine Kennzeichnung und Klarstellung des Gebrauchszwecks, die grundsätzlich dann erlaubt ist, wenn damit eine vermeidbare Herkunftstäuschung nicht verbunden ist (RG GRUR 1928, 394, 396 - Globe-Separator; BGH GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät).

  • BGH, 03.05.1968 - I ZR 66/66

    Pulverbehälter

    Auszug aus BGH, 08.04.1976 - X ZR 36/73
    Dies wäre aber eine weitere Vorausetzung, von deren Bejahung die Zuerkennung eines wettbewerblichen Schutzes gegen die Nachahmung abhängig ist (vgl. BGHZ 21, 266, 270 - Uhrenrohwerke; BGH GRUR 1954, 337, 339 - Radschutz; GRUR 1958, 351, 352 - Deutschlanddecke; GRUR 1962, 409, 411 - Wandsteckdose; BGHZ 41, 55 57/58 - Klemmbausteine; BGHZ 50, 125 - Pulverbehälter).
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 129/57

    Voraussetzung für die lizenzfreie Nutzung von Patenten nach "Erschöpfung des

    Auszug aus BGH, 08.04.1976 - X ZR 36/73
    Diese setzt nämlich nicht nur eine unmittelbare Beziehung zu dem Erfindungsgedanken voraus, sondern auch, daß das angepaßte Teil, mag es auch selbst nicht erfinderisch sein, doch in seiner erfindungsfunktionellen Gestalt sonst nicht vorkommt (vgl. RGZ 111, 350, 353; BGH GRUR 1959, 232, 234 - Förderrinne).
  • BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65

    Klage auf Unterlassung infolge Verletzung eines Patents (Diapositivrahmen) -

    Auszug aus BGH, 08.04.1976 - X ZR 36/73
    Gleichwohl kann aber von einer erfindungsfunktionellen Individualisierung im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. vor allem BGH GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V m.w.N.) keine Rede sein.
  • BGH, 22.04.1958 - I ZR 67/57

    Programmhefte zu Berufsboxkämpfen

    Auszug aus BGH, 08.04.1976 - X ZR 36/73
    In jener Entscheidung ist das Revisionsgericht, wie es seiner ständigen Rechtssprechung entspricht, von dem Grundsatz ausgegangen, daß die Zulieferung von Ersatzteilen und Zusatzgeräten, für sich gesehen, nicht zu beanstanden ist (vgl. auch BGHZ 27, 264, 268 - Programmhefte; BGH GRUR 1958, 343 - Bohnergerät; GRUR 1968, 6981, 701 - Rekordspritzen).
  • BGH, 13.07.1956 - I ZR 137/55

    Verkehrsgeltung von Zeichen

    Auszug aus BGH, 08.04.1976 - X ZR 36/73
    Dies wäre aber eine weitere Vorausetzung, von deren Bejahung die Zuerkennung eines wettbewerblichen Schutzes gegen die Nachahmung abhängig ist (vgl. BGHZ 21, 266, 270 - Uhrenrohwerke; BGH GRUR 1954, 337, 339 - Radschutz; GRUR 1958, 351, 352 - Deutschlanddecke; GRUR 1962, 409, 411 - Wandsteckdose; BGHZ 41, 55 57/58 - Klemmbausteine; BGHZ 50, 125 - Pulverbehälter).
  • BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52

    Radschutz

    Auszug aus BGH, 08.04.1976 - X ZR 36/73
    Dies wäre aber eine weitere Vorausetzung, von deren Bejahung die Zuerkennung eines wettbewerblichen Schutzes gegen die Nachahmung abhängig ist (vgl. BGHZ 21, 266, 270 - Uhrenrohwerke; BGH GRUR 1954, 337, 339 - Radschutz; GRUR 1958, 351, 352 - Deutschlanddecke; GRUR 1962, 409, 411 - Wandsteckdose; BGHZ 41, 55 57/58 - Klemmbausteine; BGHZ 50, 125 - Pulverbehälter).
  • BGH, 20.02.1976 - I ZR 64/74

    Merkmalklötze

    Auszug aus BGH, 08.04.1976 - X ZR 36/73
    Selbst die maßstabgetreue Nachahmung einer fremden, nicht unter Sonderschutz stehenden Leistung ist für sich gesehen nicht wettbewerbswidrig (BGH GRUR 1969, 618, 619 - Kunststoffzähne; BGHZ 44, 286, 296 - Apfel - Madonna; BGH Urt. v. 20. Februar 1976 - I ZR 64/74 - Merkmalklötze, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 27.09.1965 - II ZB 5/65

    GmbH & Co. KG. Ausscheiden der GmbH Übernahme des Unternehmens durch den

    Auszug aus BGH, 08.04.1976 - X ZR 36/73
    Selbst die maßstabgetreue Nachahmung einer fremden, nicht unter Sonderschutz stehenden Leistung ist für sich gesehen nicht wettbewerbswidrig (BGH GRUR 1969, 618, 619 - Kunststoffzähne; BGHZ 44, 286, 296 - Apfel - Madonna; BGH Urt. v. 20. Februar 1976 - I ZR 64/74 - Merkmalklötze, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 15.05.1968 - I ZR 105/66

    Annahme unter Erweiterungen als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag -

  • BGH, 27.11.1959 - I ZR 24/58

    Simili-Schmuck

  • BGH, 14.01.1958 - I ZR 40/57

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von nicht Sonderrecht unterstellten

  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 119/63

    Rechtsmittel

  • RG, 07.10.1925 - I 383/24

    Patentverletzung

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