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   BGH, 08.06.1979 - I ZR 136/77   

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https://dejure.org/1979,7690
BGH, 08.06.1979 - I ZR 136/77 (https://dejure.org/1979,7690)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1979 - I ZR 136/77 (https://dejure.org/1979,7690)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1979 - I ZR 136/77 (https://dejure.org/1979,7690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übertrag von Abschluss, Verwaltung, Abwicklung und Regulierung von Schäden im Bereich der Transportversicherungsverträge auf Versicherungsagenten - Möglichkeit der Klage durch den Versicherungsagenten mit Wirkung für und gegen die Versicherungsgesellschaften - Fehlen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Assekuradeur als Prozessstandschafter der Versicherungsgesellschaft, VV, unerlaubte Rechtsberatung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 909
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 321/75

    Pflichtenstellung des die örtliche Bauaufsicht führenden Architekten

    Auszug aus BGH, 08.06.1979 - I ZR 136/77
    Dabei muß es sich bei der Rechtsbesorgung um eine Hilfs- oder Nebentätigkeit handeln, die sich im Rahmen der eigentlichen Berufsaufgaben vollzieht und deren Zwecken dient, ohne untergeordnet sein zu müssen; die Rechtsbesorgung darf jedoch nicht selbständig neben die Berufsaufgaben treten oder gar im Vordergrund stehen; das Berufsbild darf in seinem Kernbereich nicht rechtsberatender oder rechtsbesorgender Art sein (vgl. BGHZ 70, 12, 15 f) [BGH 10.11.1977 - VII ZR 321/75] .
  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

    Auszug aus BGH, 08.06.1979 - I ZR 136/77
    Die Beklagte besorgt allerdings fremde Rechtsangelegenheiten; denn nicht maßgeblich ist, daß sie im eigenen Namen auftritt (BGHZ 48, 12, 18) [BGH 09.05.1967 - Ib ZR 59/65] ; eine fremde Angelegenheit nimmt auch derjenige wahr, der aufgrund eines Auftrages im Interesse des Auftraggebers auftritt (vgl. auch BGH LM Nr. 3 zu Art. 1 § 5 RBeratG).
  • BGH, 18.04.1967 - VI ZR 188/65

    Schadensregulierung durch den Inhaber eines Mietwagenunternehmens als unerlaubte

    Auszug aus BGH, 08.06.1979 - I ZR 136/77
    Diese Vorschrift soll vermeiden, daß einem kaufmännischen oder sonstigen gewerblichen Unternehmer die Ausübung seines Berufs durch das Rechtsberatungsgesetz deshalb unmöglich gemacht oder erschwert wird, weil mit dem Beruf nach dessen Eigenart gleichzeitig eine rechtliche Tätigkeit verbunden ist (BGHZ 47, 364, 368).
  • BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76

    Rechtsfolgen eines Anerkenntnisses der Haftpflicht

    Auszug aus BGH, 08.06.1979 - I ZR 136/77
    Unter diesen Voraussetzungen ist eine Prozeßstandschaft der Beklagten auch für diese Zahlungsklage zulässig (so auch für einen gleichliegenden Fall der IV. Zivilsenat in seinem Urteil vom 15.12.76 - IV ZR 26/76 - VersR 77, 174).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2017 - 3 U 6/17

    Luftfrachtvertrag: Aktivlegitimation des Assekuradeurs zur Geltendmachung von

    Bei einem Agenten, welcher vom Versicherer umfassend zu Abschluss, Bearbeitung, Regulierung und Zahlung ermächtigt ist, ist hingegen eine nach Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG erlaubnisfreie Tätigkeit angenommen worden, wenn der Agent vom (Transport-)Versicherer zur aktiven und passiven Prozessführung ermächtigt ist (BGH, Urteil vom 08.06.1979 - I ZR 136/77, juris Rn. 13 ff.; OLG Hamburg, Urteil vom 30.11.1995 - 6 U 104/95, juris Rn. 13).
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