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BGH, 08.07.1952 - 2 StR 269/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung nach Begehung eines Sittenverbrechens in Dänemark
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.05.1951 - 1 StR 149/51
Auszug aus BGH, 08.07.1952 - 2 StR 269/52
Sie hat damit gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit verstossen (BGH 1 StR 149/51, Urteil vom 10. Mai 1951). - RG, 05.09.1939 - 1 D 714/39
1. Der Satz, daß nach dem § 42 e StGB. die öffentliche Sicherheit die …
Auszug aus BGH, 08.07.1952 - 2 StR 269/52
Für die neue Verhandlung sei darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung nur erfüllt sind, wenn der Bestand der Rechtsordnung durch die bestimmte Wahrscheinlichkeit künftiger gegen sie gerichteter Handlungen unmittelbar bedroht wird und eine Abhilfe für die Zukunft zum Schutze der Rechtsordnung geboten und auf andere Weise nicht erreichbar ist (RGSt 73, 303). - BGH, 05.10.1951 - 2 StR 272/51
Einlegung einer unbeschränkten Revision und spätere Beschränkung der …
Auszug aus BGH, 08.07.1952 - 2 StR 269/52
Die Revision ist jedoch unzulässig, soweit sie den Schuld- und Strafausspruch betrifft, da sie keine Begründung hierzu enthält (BGH 2 StR 272/51, Urteil vom 5. Oktober 1951).
- BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56
Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne …
In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof ebenfalls schon mehrfach entschieden (BGHSt 2, 25, 27; BGH 5 StR 506/55 vom 29.5,1956; 2 StR 269/52 vom 8.7.1952; 1 StR 149/51 vom 18.5.1951; NJW 1951, 771).Dieses unmittelbare Beweiserfordernis für derartige Tatsachen stützt sich auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (BGH 2 StR 269/52 vom 8.7.1952 und 1 StR 149/51 vom 18.5.1951 = NJW 1951, 771, vgl auch das Urteil BGHSt 1, 376), der sich hier zugleich mit dem Grundsatz der Parteiöffentlichkeit berührt.
- BGH, 30.04.1953 - 4 StR 534/52
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Sachverständiger Tatsachenunterlagen, deren er zur Erstattung seines Gutachtens bedarf, und die er sachkundig zu beurteilen hat, ausserhalb der Hauptverhandlung selbst ermitteln und feststellen; es verletzt nicht den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn er die ihm zugänglich gewordenen Tatsachen bei der Erstattung seines Gutachtens zur Kenntnis des Gerichtes bringt, und wenn das Gericht sie in diesem Rahmen der Urteilsfindung zugrunde legt (BGH 1 StR 149/51 vom 18. Mai 1951 = NJW 1951, 751, 3 StR 208/51 vom 31. Mai 1951, 1 StR 90/51 vom 19. Juni 1951, 1 StR 233/52 vom 18. Juli 1952; vgl. auch 2 StR 269/52 vom 8. Juli 1952).