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   BGH, 08.07.1986 - 1 StR 320/86   

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https://dejure.org/1986,17193
BGH, 08.07.1986 - 1 StR 320/86 (https://dejure.org/1986,17193)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1986 - 1 StR 320/86 (https://dejure.org/1986,17193)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1986 - 1 StR 320/86 (https://dejure.org/1986,17193)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Vorwurf der schweren Brandstiftung - Anzünden der Scheune in einem durch Mittellosigkeit bedingten Entzugsdelir

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 08.07.1986 - 1 StR 320/86
    Daß die Anwendung des § 306 Nr. 3 (richtig: Nr. 2) StGB auf das vom Angeklagten allein bewohnte Wohnhaus selbst dann Bedenken begegnete, wenn sich sein Vorsatz auch auf das Inbrandsetzen dieses Gebäudes erstreckt haben sollte (vgl. BGHSt 10, 208, 215 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 16, 394, 396), und daß das Inbrandsetzen der eigenen Scheune nur dann nach § 308 Abs. 1 StGB mit Strafe bedroht wäre, wenn dessen 2. Alternative (sog. "mittelbare Brandstiftung") vorläge, sei nur am Rande vermerkt.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 08.07.1986 - 1 StR 320/86
    Ob sich zumindest eine erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit für die Tatzeit positiv feststellen läßt (vgl. zu diesem Erfordernis BGH NJW 1983, 350 m.w.N., ferner BGH, Urt. vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt), erwähnt das Urteil nicht ausdrücklich.
  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 521/61
    Auszug aus BGH, 08.07.1986 - 1 StR 320/86
    Daß die Anwendung des § 306 Nr. 3 (richtig: Nr. 2) StGB auf das vom Angeklagten allein bewohnte Wohnhaus selbst dann Bedenken begegnete, wenn sich sein Vorsatz auch auf das Inbrandsetzen dieses Gebäudes erstreckt haben sollte (vgl. BGHSt 10, 208, 215 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 16, 394, 396), und daß das Inbrandsetzen der eigenen Scheune nur dann nach § 308 Abs. 1 StGB mit Strafe bedroht wäre, wenn dessen 2. Alternative (sog. "mittelbare Brandstiftung") vorläge, sei nur am Rande vermerkt.
  • BGH, 17.05.1983 - 5 StR 182/83

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Alkoholmissbrauch - Rechtswidrige

    Auszug aus BGH, 08.07.1986 - 1 StR 320/86
    Dazu dient die Unterbringung nach § 63 StGB (BGH NStZ 1983, 429).
  • BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82

    Schwere räuberische Erpressung - Unterbringung eines Angeklagten in einem

    Auszug aus BGH, 08.07.1986 - 1 StR 320/86
    Ob sich zumindest eine erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit für die Tatzeit positiv feststellen läßt (vgl. zu diesem Erfordernis BGH NJW 1983, 350 m.w.N., ferner BGH, Urt. vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt), erwähnt das Urteil nicht ausdrücklich.
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