Rechtsprechung
   BGH, 08.09.2020 - 4 StR 44/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28739
BGH, 08.09.2020 - 4 StR 44/20 (https://dejure.org/2020,28739)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2020 - 4 StR 44/20 (https://dejure.org/2020,28739)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2020 - 4 StR 44/20 (https://dejure.org/2020,28739)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,28739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Erfolglose Revision gegen die Verurteilung wegen in mittelbarer Täterschaft begangener versuchter sexueller Nötigung; Vermeintliches sexuelles Rollenspiel; Unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung

  • rewis.io

    Versuchte sexuelle Nötigung: Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft und geplantem Irrtum des Tatmittlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (3)

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Fingiertes Rollenspiel"-Fall

    §§ 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Versuchtes Sexualdelikt in mittelbarer Täterschaft: Versuchsbeginn

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Versuchtes Sexualdelikt in mittelbarer Täterschaft: Versuchsbeginn

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 92
  • StV 2022, 8 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 44/20
    Will der Täter die Tat nicht selbst, sondern durch einen Dritten begehen (§ 25 Abs. 1 StGB), so liegt ein unmittelbares Ansetzen zur Tat im Sinne des § 22 StGB regelmäßig vor, wenn der Täter seine Einwirkung auf den Tatmittler abgeschlossen hat und dieser die Tathandlung nach den insoweit maßgeblichen Vorstellungen des Täters in engem Zusammenhang mit dem Abschluss der Einwirkung vornehmen soll, das geschützte Rechtsgut daher aus Sicht des Täters bereits in diesem Zeitpunkt gefährdet ist (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 139/19, NJW 2020, 559, 560; vom 12. Juli 2000 - 2 StR 43/00; vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 268 f.; vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81, BGHSt 30, 363, 365; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 577/13, wistra 2015, 29, 32).
  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 44/20
    Will der Täter die Tat nicht selbst, sondern durch einen Dritten begehen (§ 25 Abs. 1 StGB), so liegt ein unmittelbares Ansetzen zur Tat im Sinne des § 22 StGB regelmäßig vor, wenn der Täter seine Einwirkung auf den Tatmittler abgeschlossen hat und dieser die Tathandlung nach den insoweit maßgeblichen Vorstellungen des Täters in engem Zusammenhang mit dem Abschluss der Einwirkung vornehmen soll, das geschützte Rechtsgut daher aus Sicht des Täters bereits in diesem Zeitpunkt gefährdet ist (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 139/19, NJW 2020, 559, 560; vom 12. Juli 2000 - 2 StR 43/00; vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 268 f.; vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81, BGHSt 30, 363, 365; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 577/13, wistra 2015, 29, 32).
  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Eigentums- oder Körperverletzungsdelikten in

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 44/20
    Es bleibt unklar, ob nach dem insoweit maßgeblichen Vorstellungbild des Tatmittlers mit der Betätigung der Klingel bereits die Schwelle zum "jetzt geht es los' überschritten und ein weiterer Willensimpuls zur Umsetzung des Tatentschlusses nicht mehr erforderlich war (vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2016 ? 2 StR 493/15, StV 2017, 441, 442; vom 9. August 2011 ? 1 StR 194/11, NStZ 2012, 85, und vom 22. April 1999 ? 4 StR 76/99, NStZ 1999, 395).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99

    Erpresserischer Menschenraub; Freiwilligkeit; Rücktritt; Fehlgeschlagener

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 44/20
    Es bleibt unklar, ob nach dem insoweit maßgeblichen Vorstellungbild des Tatmittlers mit der Betätigung der Klingel bereits die Schwelle zum "jetzt geht es los' überschritten und ein weiterer Willensimpuls zur Umsetzung des Tatentschlusses nicht mehr erforderlich war (vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2016 ? 2 StR 493/15, StV 2017, 441, 442; vom 9. August 2011 ? 1 StR 194/11, NStZ 2012, 85, und vom 22. April 1999 ? 4 StR 76/99, NStZ 1999, 395).
  • BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11

    Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlungen gegen eine

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 44/20
    Es bleibt unklar, ob nach dem insoweit maßgeblichen Vorstellungbild des Tatmittlers mit der Betätigung der Klingel bereits die Schwelle zum "jetzt geht es los' überschritten und ein weiterer Willensimpuls zur Umsetzung des Tatentschlusses nicht mehr erforderlich war (vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2016 ? 2 StR 493/15, StV 2017, 441, 442; vom 9. August 2011 ? 1 StR 194/11, NStZ 2012, 85, und vom 22. April 1999 ? 4 StR 76/99, NStZ 1999, 395).
  • BGH, 23.10.2019 - 2 StR 139/19

    Versuch (Unmittelbares Ansetzen bei notwendigen Beiträgen eines Tatmittlers);

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 44/20
    Will der Täter die Tat nicht selbst, sondern durch einen Dritten begehen (§ 25 Abs. 1 StGB), so liegt ein unmittelbares Ansetzen zur Tat im Sinne des § 22 StGB regelmäßig vor, wenn der Täter seine Einwirkung auf den Tatmittler abgeschlossen hat und dieser die Tathandlung nach den insoweit maßgeblichen Vorstellungen des Täters in engem Zusammenhang mit dem Abschluss der Einwirkung vornehmen soll, das geschützte Rechtsgut daher aus Sicht des Täters bereits in diesem Zeitpunkt gefährdet ist (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 139/19, NJW 2020, 559, 560; vom 12. Juli 2000 - 2 StR 43/00; vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 268 f.; vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81, BGHSt 30, 363, 365; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 577/13, wistra 2015, 29, 32).
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 577/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 44/20
    Will der Täter die Tat nicht selbst, sondern durch einen Dritten begehen (§ 25 Abs. 1 StGB), so liegt ein unmittelbares Ansetzen zur Tat im Sinne des § 22 StGB regelmäßig vor, wenn der Täter seine Einwirkung auf den Tatmittler abgeschlossen hat und dieser die Tathandlung nach den insoweit maßgeblichen Vorstellungen des Täters in engem Zusammenhang mit dem Abschluss der Einwirkung vornehmen soll, das geschützte Rechtsgut daher aus Sicht des Täters bereits in diesem Zeitpunkt gefährdet ist (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 139/19, NJW 2020, 559, 560; vom 12. Juli 2000 - 2 StR 43/00; vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 268 f.; vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81, BGHSt 30, 363, 365; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 577/13, wistra 2015, 29, 32).
  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 44/20
    Will der Täter die Tat nicht selbst, sondern durch einen Dritten begehen (§ 25 Abs. 1 StGB), so liegt ein unmittelbares Ansetzen zur Tat im Sinne des § 22 StGB regelmäßig vor, wenn der Täter seine Einwirkung auf den Tatmittler abgeschlossen hat und dieser die Tathandlung nach den insoweit maßgeblichen Vorstellungen des Täters in engem Zusammenhang mit dem Abschluss der Einwirkung vornehmen soll, das geschützte Rechtsgut daher aus Sicht des Täters bereits in diesem Zeitpunkt gefährdet ist (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 139/19, NJW 2020, 559, 560; vom 12. Juli 2000 - 2 StR 43/00; vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 268 f.; vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81, BGHSt 30, 363, 365; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 577/13, wistra 2015, 29, 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht