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   BGH, 08.10.1990 - 4 StR 440/90   

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https://dejure.org/1990,10549
BGH, 08.10.1990 - 4 StR 440/90 (https://dejure.org/1990,10549)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1990 - 4 StR 440/90 (https://dejure.org/1990,10549)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1990 - 4 StR 440/90 (https://dejure.org/1990,10549)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 262
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 257/88

    Einbeziehung von im Eigentum Dritter stehender Gegenstände - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 08.10.1990 - 4 StR 440/90
    "Die allenfalls mögliche Einziehung nach § 74 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 StGB setzt voraus, daß besondere Umstände der Tat oder Merkmale der Persönlichkeit des Angeklagten die Gefahr, d.h. die nahe Wahrscheinlichkeit begründen, daß er das Fahrzeug auch in Zukunft zur Verübung von Straftaten benutzen werde (BGH VRS 50, 38, 39; BGHR StGB § 74 Abs. 2 Nr. 2 Gefahr 1; Schäfer, Leipziger Kommentar 10. Auflage § 74 Rdn. 56).
  • BGH, 30.10.1975 - 4 StR 582/75

    Einziehung eines Kraftfahrzeugs wegen eines gefährlichen Eingriffs in den

    Auszug aus BGH, 08.10.1990 - 4 StR 440/90
    "Die allenfalls mögliche Einziehung nach § 74 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 StGB setzt voraus, daß besondere Umstände der Tat oder Merkmale der Persönlichkeit des Angeklagten die Gefahr, d.h. die nahe Wahrscheinlichkeit begründen, daß er das Fahrzeug auch in Zukunft zur Verübung von Straftaten benutzen werde (BGH VRS 50, 38, 39; BGHR StGB § 74 Abs. 2 Nr. 2 Gefahr 1; Schäfer, Leipziger Kommentar 10. Auflage § 74 Rdn. 56).
  • OLG Karlsruhe, 02.05.2001 - 3 Ss 35/01

    Einziehung eines Pitbullterriers ; Strafrechtlicher Sachbegriff; Nötigung;

    Der vom Landgericht herangezogene Gesichtspunkt, der Angeklagte habe bereits einmal unter Verwendung eines (nicht festgestellt ist: desselben) Hundes eine Nötigung begangen, genügt nicht zur Konkretisierung der Gefahr eines strafrechtswidrigen Gebrauchs der einzuziehenden Gegenstände (BGH StV 1991, 262).
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