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BGH, 09.02.2021 - VIII ZB 98/20 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Vorliegen der Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts gemäß § 78b Abs. 1 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 78b Abs. 1
Vorliegen der Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts gemäß § 78b Abs. 1 ZPO - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Sonthofen, 27.08.2020 - 1 C 213/20
- LG Kempten, 26.10.2020 - 52 S 1374/20
- BGH, 09.02.2021 - VIII ZB 98/20
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.06.2021 - VIII ZB 11/21
Rechtsanwaltszwang für Einlegung einer Rechtsbeschwerde beim BGH
Denn die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts nach § 78b Abs. 1 ZPO sind bereits deshalb nicht erfüllt, weil innerhalb der bis zum 19. März 2021 laufenden Rechtsmittelfrist weder ein entsprechender Antrag gestellt noch konkrete vergebliche Bemühungen, einen am Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt zu finden, dargelegt wurden (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2021 - VIII ZB 98/20, juris Rn. 1).