Rechtsprechung
BGH, 09.07.1975 - IV ZR 108/72 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,7714) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fälliger Gegenanspruch auf Herausgabe von Nachlassgegenständen - Zurückbehaltungsrecht auf Grund Nachlassvergleichs - Berechtigung des Testamentsvollstreckers zum Herausgabeverlangen - Zulässigkeit einer vertraglichen Vereinbarung unter Erben - Voraussetzung einer ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.04.1965 - IV ZR 130/64
Pflicht des Gerichts zur Beeidigung eines Zeugen
Auszug aus BGH, 09.07.1975 - IV ZR 108/72
Nach § 391 ZPO steht die Beeidigung eines Zeugen grundsätzlich im Ermessen des Gerichts; das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens innegehalten hat (BGH NJW 1952, 384; BGHZ 43, 368, 370 = LM ZPO § 391 Nr. 1 und Anm. hierzu). - BGH, 02.06.1966 - VII ZR 162/64
Unzureichende Bestimmung einer Zug-um-Zug-Leistung
Auszug aus BGH, 09.07.1975 - IV ZR 108/72
Andernfalls würde der Kläger einen Titel erhalten, aus dem nicht mehr ersichtlich wäre, daß die Zwangsvollstreckung aus ihm von einer vom Kläger Zug um Zug zu bewirkenden Gegenleistung abhängt (§ 756 ZPO; der Fall BGHZ 45, 287 lag in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht anders; vgl. auch BGH NJV 1966, 2356).