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   BGH, 09.10.1959 - 4 StR 336/59   

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BGH, 09.10.1959 - 4 StR 336/59 (https://dejure.org/1959,6641)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1959 - 4 StR 336/59 (https://dejure.org/1959,6641)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1959 - 4 StR 336/59 (https://dejure.org/1959,6641)
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  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58

    Kraftfahrer - Verkehrswidriges Verhalten - Mitwirkung eines verborgenen Mangels

    Auszug aus BGH, 09.10.1959 - 4 StR 336/59
    Schuldhaft verursacht ist ein Erfolg allerdings nur dann, wenn er gerade durch dasjenige Tun oder Unterlassen herbeigeführt oder mitherbeigeführt worden ist, das einen Vorwurf gegen den Täter begründet (BGHSt 1, 192, 194 [BGH 21.05.1951 - 4 StR 154/51]; 11, 1, 3 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; 12, 75, 77 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58]; VRS 5, 284).

    Denn eine Ursache entfällt nicht schon deshalb, weil außer ihr noch eine andere zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt hat, selbst wenn diese überwiegend dazu beigetragen hat (RGSt 56, 343, 348; 64, 316, 318; BGHSt 12, 75, 77) [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58].

    Nur für solche mitursächlichen Umstände, die so sehr außerhalb der gewöhnlichen Erfahrung liegen, daß sie vom Täter auch bei aller nach den Umständen gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Kenntnissen und Erfahrungen zumutbaren sorgfältigen Überlegung als zu fernliegend nicht ins Auge gefaßt zu werden brauchten, entfällt seine strafrechtliche Verantwortung (RGSt 56, 343, 349 f; 73, 370, 373; BGHSt 3, 62; 4, 182, 187 [BGH 23.04.1953 - 3 StR 894/52]; 12, 75, 78) [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58].

  • RG, 05.01.1922 - 648/21

    1. Verhältnis des § 12 der Bayer. oberpolizeilichen Vorschriften zum Schutz der

    Auszug aus BGH, 09.10.1959 - 4 StR 336/59
    Denn eine Ursache entfällt nicht schon deshalb, weil außer ihr noch eine andere zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt hat, selbst wenn diese überwiegend dazu beigetragen hat (RGSt 56, 343, 348; 64, 316, 318; BGHSt 12, 75, 77) [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58].

    Nur für solche mitursächlichen Umstände, die so sehr außerhalb der gewöhnlichen Erfahrung liegen, daß sie vom Täter auch bei aller nach den Umständen gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Kenntnissen und Erfahrungen zumutbaren sorgfältigen Überlegung als zu fernliegend nicht ins Auge gefaßt zu werden brauchten, entfällt seine strafrechtliche Verantwortung (RGSt 56, 343, 349 f; 73, 370, 373; BGHSt 3, 62; 4, 182, 187 [BGH 23.04.1953 - 3 StR 894/52]; 12, 75, 78) [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58].

  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

    Auszug aus BGH, 09.10.1959 - 4 StR 336/59
    Schuldhaft verursacht ist ein Erfolg allerdings nur dann, wenn er gerade durch dasjenige Tun oder Unterlassen herbeigeführt oder mitherbeigeführt worden ist, das einen Vorwurf gegen den Täter begründet (BGHSt 1, 192, 194 [BGH 21.05.1951 - 4 StR 154/51]; 11, 1, 3 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; 12, 75, 77 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58]; VRS 5, 284).
  • BGH, 29.08.1952 - 2 StR 330/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1959 - 4 StR 336/59
    Nur für solche mitursächlichen Umstände, die so sehr außerhalb der gewöhnlichen Erfahrung liegen, daß sie vom Täter auch bei aller nach den Umständen gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Kenntnissen und Erfahrungen zumutbaren sorgfältigen Überlegung als zu fernliegend nicht ins Auge gefaßt zu werden brauchten, entfällt seine strafrechtliche Verantwortung (RGSt 56, 343, 349 f; 73, 370, 373; BGHSt 3, 62; 4, 182, 187 [BGH 23.04.1953 - 3 StR 894/52]; 12, 75, 78) [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58].
  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 894/52

    Übersichtliche Straßenkreuzung - Überholmanöver - Plötzliche Richtungsänderung -

    Auszug aus BGH, 09.10.1959 - 4 StR 336/59
    Nur für solche mitursächlichen Umstände, die so sehr außerhalb der gewöhnlichen Erfahrung liegen, daß sie vom Täter auch bei aller nach den Umständen gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Kenntnissen und Erfahrungen zumutbaren sorgfältigen Überlegung als zu fernliegend nicht ins Auge gefaßt zu werden brauchten, entfällt seine strafrechtliche Verantwortung (RGSt 56, 343, 349 f; 73, 370, 373; BGHSt 3, 62; 4, 182, 187 [BGH 23.04.1953 - 3 StR 894/52]; 12, 75, 78) [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58].
  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 389/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1959 - 4 StR 336/59
    Der Sachverhalt bietet insbesondere keinen Anlaß, ein das grobe Verschulden der Angeklagten erheblich minderndes Mitverschulden eines Dritten anzuerkennen, das eine weitere Strafmilderung rechtfertigen könnte (vgl. BGHSt 3, 218).
  • BGH, 21.05.1951 - 4 StR 154/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1959 - 4 StR 336/59
    Schuldhaft verursacht ist ein Erfolg allerdings nur dann, wenn er gerade durch dasjenige Tun oder Unterlassen herbeigeführt oder mitherbeigeführt worden ist, das einen Vorwurf gegen den Täter begründet (BGHSt 1, 192, 194 [BGH 21.05.1951 - 4 StR 154/51]; 11, 1, 3 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; 12, 75, 77 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58]; VRS 5, 284).
  • RG, 03.11.1939 - 4 D 575/39

    Zum Erfordernisse der Voraussehbarkeit des Erfolges bei fahrlässiger Tötung und

    Auszug aus BGH, 09.10.1959 - 4 StR 336/59
    Nur für solche mitursächlichen Umstände, die so sehr außerhalb der gewöhnlichen Erfahrung liegen, daß sie vom Täter auch bei aller nach den Umständen gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Kenntnissen und Erfahrungen zumutbaren sorgfältigen Überlegung als zu fernliegend nicht ins Auge gefaßt zu werden brauchten, entfällt seine strafrechtliche Verantwortung (RGSt 56, 343, 349 f; 73, 370, 373; BGHSt 3, 62; 4, 182, 187 [BGH 23.04.1953 - 3 StR 894/52]; 12, 75, 78) [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58].
  • RG, 02.10.1930 - II 673/30

    1. Fahrlässige Tötung eines Kindes durch ungenügende Betreuung der

    Auszug aus BGH, 09.10.1959 - 4 StR 336/59
    Denn eine Ursache entfällt nicht schon deshalb, weil außer ihr noch eine andere zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt hat, selbst wenn diese überwiegend dazu beigetragen hat (RGSt 56, 343, 348; 64, 316, 318; BGHSt 12, 75, 77) [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58].
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