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   BGH, 09.11.2010 - 5 StR 297/10   

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https://dejure.org/2010,17105
BGH, 09.11.2010 - 5 StR 297/10 (https://dejure.org/2010,17105)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2010 - 5 StR 297/10 (https://dejure.org/2010,17105)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2010 - 5 StR 297/10 (https://dejure.org/2010,17105)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 212 StGB
    Überzeugungsbildung (Aufgabe des Tatrichters; hinreichende subjektive Gewissheit; überspannte Anforderungen); Beweiswürdigung (Mängel einer einen Mitangeklagten belastenden Einlassung; Verweigerung einer Konfrontation)

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 5 StR 297/10
    Es ist also die für die Schuldfrage entscheidende, ihm allein übertragene Aufgabe des Tatrichters, ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen, ob er die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht" (BGHSt 10, 208, 209).

    bb) Dies geschah rechtsfehlerfrei auf der Grundlage der gebotenen erschöpfenden und fehlerfreien Auswertung der vorhandenen Erkenntnismittel (vgl. BGHSt 10, 208, 211; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung unzureichende 20).

  • BGH, 27.10.2010 - 5 StR 319/10

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (lebensfremde Feststellungen; Grenzen der

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 5 StR 297/10
    Dem Revisionsgericht ist es verwehrt, Details aus dem Rand- und Nachtatgeschehen, denen das Schwurgericht in geringem Umfang eine Beeinträchtigung der Aussagequalität des Angeklagten M. entnommen hat, anders zu bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 5 StR 319/10 m.w.N.).
  • BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06

    Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 5 StR 297/10
    Die Revisionen übersehen, dass das Schwurgericht bei der Würdigung von Qualitätsmängeln in den Bekundungen des M. die von diesem Angeklagten durch sein Aussageverhalten vereitelte konfrontative Befragung mit in die Bewertung einzubeziehen hatte (vgl. BGHSt 51, 150, 157 m.w.N.).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Es ist also die für die Schuldfrage entscheidende, ihm allein übertragene Aufgabe des Tatrichters, ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen, ob er die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht" (so bereits BGH, Urteil vom 9. Februar 1957 - 2 StR 508/56, BGHSt 10, 208, 209; zuletzt BGH, Urteil vom 9. November 2010 - 5 StR 297/10).
  • BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19

    BGH hebt den Freispruch im Fall Springmann auf und verwirft die Revision des

    Im Hinblick darauf stellt sich sein Verhalten zugleich als Selbstbegünstigung dar, so dass ihm der persönliche Strafaufhebungsgrund des § 258 Abs. 5 StGB zugutekommt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1988 - 1 StR 564/88, BGHR StGB § 1 Vergleichbarkeit 1; Urteil vom 9. November 2010 - 5 StR 297/10, juris Rn. 25); anderes soll nur dann gelten, falls § 258 Abs. 5 StGB aus besonderen Gründen nicht eingreift, etwa weil die Vortat und die Vereitelungshandlung im Verhältnis von vorheriger Zusage eines falschen Alibis zu deren späterer Einlösung nach der Tat stehen (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1997 - 2 StR 505/97, BGHSt 43, 356, 358).
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