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BGH, 10.01.1952 - 3 StR 809/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
Auszug aus BGH, 10.01.1952 - 3 StR 809/51
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat durch Urteil vom 13. Juli 1951 (2 StR 275/51) entschieden, dass im Sinne des § 175 StGB "Unzucht treibt", wer mit einem anderen Manne unzüchtige Handlungen von einer gewissen Stärke und Dauer vornimmt.
- BGH, 03.05.1955 - 2 StR 10/55
Rechtsmittel
Allerdings kann der Beginn der Verführung eines Schlafenden schon in Handlungen liegen, die zunächst mit dem Willen vorgenommen werden, ihn aufzuwecken, die zunächst äußerliche geschlechtliche Beziehung der Handlung im Augenblick des Erwachens bewußt werden zu lassen und in dieser Situation die Unerfahrenheit des Minderjährigen auszunutzen (BGH 3 StR 809/51 vom 10. Januar 1952). - BGH, 23.07.1953 - 3 StR 242/53
Rechtsmittel
Da die Beeinflussung des Willens eines Schlafenden nicht möglich ist, wäre die Feststellung besonderer Umstände notwendig gewesen, die die Annahme des Versuchs einer Verführung rechtfertigen könnten (vgl Urteil des Senatsvom 10. Januar 1952 - 3 StR 809/51).