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   BGH, 10.01.1979 - 3 StR 347/78   

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https://dejure.org/1979,4088
BGH, 10.01.1979 - 3 StR 347/78 (https://dejure.org/1979,4088)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1979 - 3 StR 347/78 (https://dejure.org/1979,4088)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78 (https://dejure.org/1979,4088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gefährdung des Vermögens einer Abschreibungsgesellschaft durch Unterlassen der Eintragung mehrere Einleger in das Handelsregister als Komanditisten - Herbeiführung eines Vermögensschadens durch Erwerb von Autoscootern über eine Zwischenfirma bei Bestehen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 295
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.01.1965 - 1 StR 497/64

    Abführung des Erlöses aus einem wettbewerbswidrigen Geschäft an den

    Auszug aus BGH, 10.01.1979 - 3 StR 347/78
    Wäre die Gesellschaft Verkäufer , so würde die Treupflicht des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft nicht den Abschluß verbotener oder wettbewerbswidriger Geschäfte gebieten (BGHSt 20, 143, 145 f) [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64].

    Insofern kann hier von Bedeutung sein, ob der Hersteller der Autoscooter wettbewerbswidrig gehandelt hätte, wenn er die Fahrzeuge - unter Ausschaltung des Zwischenhandels und Einräumung des Zwischenhändlerrabatts - direkt an die KG als Endabnehmerin geliefert hätte (vgl. BGHSt 20, 143, 145 f [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64]; LM Rabatte Nr. 27 = MDR 1976, 907).

    Der Verlust einer nur mehr oder minder gesicherten Aussicht eines Geschäftsabschlusses kann noch nicht als Vermögensschaden beurteilt werden (BGHSt 20, 143, 145 f) [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64].

  • BGH, 14.03.1978 - 1 StR 13/78

    Verurteilung wegen Untreue - Treuhänderstellung in der Eigenschaft als

    Auszug aus BGH, 10.01.1979 - 3 StR 347/78
    Ob ein Nachteil im Sinne des § 266 StGB eingetreten ist, ergibt sich aus einem Vergleich der Vermögenslage der Gesellschaft vor und nach dem Treubruch; dabei ist jeder vermögensmäßig meßbare Vorteil zu berücksichtigen, der durch die pflichtwidrige Handlung erzielt worden ist (BGH, Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 13/78).

    Unter diesen Umständen kann auch nicht davon die Rede sein, daß das von den Einlegern der Abschreibungsgesellschaft eingezahlte Vermögen ohne Gegenwert verschleudert worden sei (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 13/78).

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 10.01.1979 - 3 StR 347/78
    Wenn es in einem solchen Fall nur zur Verurteilung wegen eines Einzelaktes kommt, die übrigen aber als unbewiesen ausscheiden, ist insoweit Freispruch geboten, um die Anklage zu erschöpfen (BGH NJW 1951, 411, 412; 1951, 726; Kleinknecht, StPO 33. Aufl. § 260 Rdn 14).
  • BGH, 27.01.1966 - KRB 2/65

    Verbotsirrtum bei (Kartell-) Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BGH, 10.01.1979 - 3 StR 347/78
    Sollte die neue Hauptverhandlung wiederum zur Verurteilung führen, so wird das Landgericht darzulegen haben, auf welchem Wege der Angeklagte zur Unrechtseinsicht hätte kommen können (vgl. BGHSt 21, 18, 21; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl. § 17 Rdn 7 und 9).
  • BGH, 01.04.1969 - 1 StR 614/68

    Verurteilung wegen Untreue und Betrug - Schuldhafte Verletzung von Treuepflichten

    Auszug aus BGH, 10.01.1979 - 3 StR 347/78
    Eine Treupflichtverletzung mag zwar naheliegen, wenn der Geschäftsführer, ohne sich von wirtschaftlichen Erwägungen im Interesse der Gesellschaft leiten zu lassen, den Vertrag zu einem höheren Preis nur abschließt, um die Kaufpreisdifferenz zu der günstigeren Einkaufsmöglichkeit einem Angehörigen oder sich selbst zukommenzulassen (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 1969 - 1 StR 614/68 - bei Dallinger MDR 1969, 534 zur Vereinbarung eines zusätzlichen Entgelts, das sich der Architekt zu Lasten des Bauherrn vom Hersteller zahlen läßt; BGH GA 1971, 209, 210 zur Mehrerlösvereinbarung, die der Vertrauensmakler bei der Vermittlung eines Grundstückskaufs zu Lasten seiner Auftraggeber mit dem Verkäufer trifft).
  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

    Dadurch, daß B. diese konkreten, sicheren Möglichkeiten eines günstigeren Erwerbs nicht wahrgenommen hat, hat er den einzelnen Stiftungen pflichtwidrig Nachteile zugefügt (vgl. BGH, Urt. v. 1. April 1969 - 1 StR 614/68 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1969, 534, 535; BGH GA 1971, 210; BGH, Beschl. v. 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 456; Samson in SK § 266 Rdn. 38; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 266 Rdn. 46).

    Auszugehen ist davon, daß der Verlust einer nur mehr oder minder gesicherten Aussicht eines Geschäftsabschlusses noch nicht als Vermögensschaden im Sinne des § 266 StGB angesehen werden kann (BGH, Beschl. v. 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78 - bei Holtz MDR 1979, 456: vgl. ferner BGH, Urt. v. 1. April 1969 - 1 StR 614/68 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1969, 534, 535: BGH GA 1971, 210).

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Denn selbst wenn trotzdem ein Anspruch der S.-Bank AG auf Herausgabe dieser "bemakelten" Gewinne bestand, könnte die Nichtgeltendmachung des Anspruchs nur dann zu einem Vermögensnachteil im Sinne des Untreuetatbestandes führen, wenn zu Lasten der Angeklagten feststände, daß nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise bei Erfüllung des Anspruchs die Vermögenslage der Bank insgesamt günstiger gewesen wäre (vgl. BGHSt 31, 232, 234 f.; 15, 342, 343; BGH NJW 1975, 1234 f.; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78, vom 28. April 1981 - 5 StR 131/81 - und vom 1. März 1983 - 5 StR 784/82).
  • BGH, 22.01.1988 - 2 StR 133/87

    Vermögensfürsorgepflicht des Vorstandsmitglieds einer AG

    Bei einer derartigen Sachlage würde eine unterbliebene Vermögensvermehrung keinen Schaden im Rechtssinne darstellen (BGHSt 20, 143, 146 [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64]; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78 - und vom 28. April 1981 - 5 StR 131/81).
  • BGH, 09.05.1980 - 2 StR 173/80

    Reine Gewinnsucht als Strafschärfungsgrund

    Schließlich hätte es, um die Anklage und den Eröffnungsbeschluß zu erschöpfen, eines ausdrücklichen Freispruchs bedurft, soweit die Strafkammer den Angeklagten für nicht überführt erachtet hat (BGH NJW 1951, 726; BGH, Urteil vom 21. April 1977 - 4 StR 654/76 - und BGH, Beschluß vom 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78 -).
  • BGH, 28.04.1981 - 5 StR 131/81

    Nachvollziehbarkeit der Entstehung eines Vermögensnachteil bei der Straftat der

    Der Verlust einer mehr oder minder unsicheren Aussicht eines Geschäftsabschlusses ist im übrigen noch kein Vermögensschaden (BGHSt 20, 143, 145) [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64]; vorsorglich wird darauf hingewiesen, daß eine unterlassene Vermögensvermehrung kein Schaden im Rechtssinne ist, wenn sie sich lediglich über ein verbotenes oder wettbewerbswidriges Geschäft erreichen ließ (BGHSt 20, 143, 146 [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64]; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78 -).
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