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   BGH, 10.01.2017 - 4 StR 541/16   

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https://dejure.org/2017,2532
BGH, 10.01.2017 - 4 StR 541/16 (https://dejure.org/2017,2532)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2017 - 4 StR 541/16 (https://dejure.org/2017,2532)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 4 StR 541/16 (https://dejure.org/2017,2532)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtmäßige Ablehnung eines Antrages auf Erholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis einer Tatsache

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 3 ; StPO § 244 Abs. 6
    Rechtmäßige Ablehnung eines Antrages auf Erholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis einer Tatsache

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.1998 - 4 StR 255/98

    Verwendung einer Scheinwaffe - Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs -

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 4 StR 541/16
    Es kann daher offen bleiben, ob die Rüge bereits unzulässig ist, weil ihre Angriffsrichtung (Verstoß gegen § 244 Abs. 3 StPO durch eine fehlerhafte Antragsablehnung oder Verletzung von § 244 Abs. 6 StPO durch Ablehnung erst im Urteil) nicht hinreichend bezeichnet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 255/98, NStZ 1998, 636; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 308/14).
  • BGH, 03.05.2011 - 3 StR 277/10

    Militante gruppe (mg); Aufklärungspflicht (tatsächliche Grundlagen eines

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 4 StR 541/16
    Die Strafkammer durfte über die Anträge daher ohne Bindung an die Voraussetzungen der §§ 244 ff. StPO im Freibeweisverfahren nach Maßgabe der Aufklärungspflicht entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 StR 277/10, StraFo 2011, 314, 315).
  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 253/98

    Verdeutlichung der Angriffsrichtung der Rüge innerhalb der

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 4 StR 541/16
    Es kann daher offen bleiben, ob die Rüge bereits unzulässig ist, weil ihre Angriffsrichtung (Verstoß gegen § 244 Abs. 3 StPO durch eine fehlerhafte Antragsablehnung oder Verletzung von § 244 Abs. 6 StPO durch Ablehnung erst im Urteil) nicht hinreichend bezeichnet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 255/98, NStZ 1998, 636; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 308/14).
  • BGH, 09.12.2014 - 3 StR 308/14

    Widersprüchliche Begründung der Verfahrensrüge: unklare Angriffsrichtung

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 4 StR 541/16
    Es kann daher offen bleiben, ob die Rüge bereits unzulässig ist, weil ihre Angriffsrichtung (Verstoß gegen § 244 Abs. 3 StPO durch eine fehlerhafte Antragsablehnung oder Verletzung von § 244 Abs. 6 StPO durch Ablehnung erst im Urteil) nicht hinreichend bezeichnet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 255/98, NStZ 1998, 636; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 308/14).
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