Rechtsprechung
BGH, 10.03.1959 - 1 StR 53/59 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,5838) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55
Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung …
Auszug aus BGH, 10.03.1959 - 1 StR 53/59
Zwar könnte sich der Angeklagte nicht darauf berufen, daß er einen Meineid geleistet habe, um die vermeintliche Gefahr einer gerichtlichen Bestrafung wegen der zunächst uneidlich erstatteten, aber den Gegenstand des Eides bildenden falschen Aussage von sich abzuwenden (BGHSt 8, 301, 318) [BGH 24.10.1955 - GSSt - 1/55]. - BGH, 20.12.1955 - 1 StR 357/54
Auszug aus BGH, 10.03.1959 - 1 StR 53/59
Doch könnte es erheblich sein, wenn der Angeklagte uneidlich falsch aussagte und später diese falsche Aussage beschwor, um einer Strafverfolgung wegen des möglicherweise bereits in der Erhebung der Herausgabeklage liegenden versuchten Prozeßbetrugs zu begegnen (BGHSt 9, 121, 123) [BGH 20.12.1955 - 1 StR 357/54], und dabei verkannt hätte, daß er gerade durch eine wahre Aussage vom Versuch zurücktreten und straflos bleiben konnte (RGSt 58, 295; BGH 1 StR 561/55 vom 7. Februar 1956). - BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
Auszug aus BGH, 10.03.1959 - 1 StR 53/59
Dem Senat ist aufgefallen, daß die Niederschrift über die Beeidigung des Angeklagten durch den ersuchten Richter im Gegensatz zu der Feststellung auf Seite 5 der Urteilsabschrift nichts darüber enthält, daß der Angeklagte über sein Eidesverweigerungsrecht belehrt wurde (vgl. BGHSt 8, 186).
- BGH, 07.02.1956 - 1 StR 561/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.03.1959 - 1 StR 53/59
Doch könnte es erheblich sein, wenn der Angeklagte uneidlich falsch aussagte und später diese falsche Aussage beschwor, um einer Strafverfolgung wegen des möglicherweise bereits in der Erhebung der Herausgabeklage liegenden versuchten Prozeßbetrugs zu begegnen (BGHSt 9, 121, 123) [BGH 20.12.1955 - 1 StR 357/54], und dabei verkannt hätte, daß er gerade durch eine wahre Aussage vom Versuch zurücktreten und straflos bleiben konnte (RGSt 58, 295; BGH 1 StR 561/55 vom 7. Februar 1956). - RG, 30.09.1924 - I 667/24
Liegt ein Fall des § 157 Abs. 1 Nr. 1 StGB. vor, wenn ein Zeuge eine unwahre …
Auszug aus BGH, 10.03.1959 - 1 StR 53/59
Doch könnte es erheblich sein, wenn der Angeklagte uneidlich falsch aussagte und später diese falsche Aussage beschwor, um einer Strafverfolgung wegen des möglicherweise bereits in der Erhebung der Herausgabeklage liegenden versuchten Prozeßbetrugs zu begegnen (BGHSt 9, 121, 123) [BGH 20.12.1955 - 1 StR 357/54], und dabei verkannt hätte, daß er gerade durch eine wahre Aussage vom Versuch zurücktreten und straflos bleiben konnte (RGSt 58, 295; BGH 1 StR 561/55 vom 7. Februar 1956). - RG, 17.12.1881 - 2945/81
1. Haben die Prozeßbeteiligten ein Recht, die Protokollierung einer Zeugenaussage …
Auszug aus BGH, 10.03.1959 - 1 StR 53/59
Die Prozeßbeteiligten haben hierauf kein Anrecht und können aus der Unterlassung keinen Revisionsgrund ableiten (RGSt 5, 352, 353; 28, 394, 395; BGH 1 StR 139/58 vom 6. Mai 1958). - RG, 02.06.1896 - 1113/96
1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Betrug darin gefunden werden, daß der …
Auszug aus BGH, 10.03.1959 - 1 StR 53/59
Die Prozeßbeteiligten haben hierauf kein Anrecht und können aus der Unterlassung keinen Revisionsgrund ableiten (RGSt 5, 352, 353; 28, 394, 395; BGH 1 StR 139/58 vom 6. Mai 1958). - RG, 29.04.1887 - 889/87
Verletzt das Landgericht die Grenzen seiner sachlichen Zuständigkeit, wenn es …
Auszug aus BGH, 10.03.1959 - 1 StR 53/59
Im übrigen schließt die sachliche Zuständigkeit zur Entscheidung in schwereren Straffällen diejenige für die minderschweren ein (RGSt 16, 39).